Freie 3dhuifl.
^N HA. Wiesbaden. Mittwoch 22. März IMS.
Dreiheit und Neeht!
Die Freie Zeitung erscheint täglich in mindestens einem halben Bogen. — Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer nnd H. W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. — Der Abonnements-Preis vom 1. März bis 1. Juli d. I. beträgt -hier in Wiesbaden 2 Gulden; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischeu Provinz Hanau
2 fl. 40 kr.; innerhalb aller übrigen Thurn $ Taxis'schen Postbezirken 3 fl. —
Inserate werden bereitwillig ausgenommen; und da die Freie Zeitung schon jetzt die größte Verbreitung im Lande gefunden hat, so sind Anzeigen darin jedenfalls von bedeutendem Erfolge. — Die Insertions-Gebühren betragen für die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
Metternich und Friedrich Wilhelm IV.
Wir waren bisher gewohnt, die Einigung und die Stellung Deutschlands als nur abhängig von dem Verhalten der zwei deutschen Großmächte: „Preußen und Oesterreich" zu betrachten, denen wir höchstens noch als untergeordnetes Element dies Verhalten der mitteldeutschen konstitu- nellcn Staaten zur Seite setzten. Oesterreich war aber identisch mit Metternich, Preußen mit Friedrich Wilhelm, und so war alle Furcht und alle Hoffnung nur auf diese beiden Personen gegründet. Ueber Mettermch's System kann ich wohl jede Ausführung sparen; daß er der größte Gegner jeder deutschnationalen kräftigen Stellung nach Außen, sowie jeder freien Entwickelung der inneren Verhältnisse war, liegt am Tage. Er war europäischer Staatsmann ohne Vaterland, dem es nur darauf ankam, seinen Antheil an der Leitung der Weltangelegenheiten behaupten zu können, mochte auch das Land, dem er angehörte, selbst dadurch und deßwegen in die größte Noth und Schmach gerathen.
Anders war es mit Friedrich Wilhelm IV., er hat vorzugsweise nur die Macht und das Wohl seines eigenen Landes im Auge gehabt, wodurch seine persönliche Macht bedingt ward und hat sich bei allem diplomatischen Verkehr stets bemüht, Preußen, d. h. sich als unumschränkten König und Herrn von Preußen einen möglichst großen Einfluß auf die Weltangelegenheiten zu sichern. Ein Punkt aber ist ihnen gemein: Das Volk durfte seine Stimme bei Beiden nicht laut werden lassen, um selbst in seinen eigenen Angelegenheiten mitzusprechen. Metternich durfte dieses nicht dulden, weil man sonst den fremden, das eigene Land entehrenden Menschen schon früher weggejagt hatte, Friedrich Wilhelm wollte eS nicht dulden, weil ihm Gott weiß welche Idee von ererbten Rechten (d. h. von angemaßter Gewalt) im Kopfe spukte. Noch ist er bemüht, den Strom der Zeit zu hemmen, und Preußen in pietistisch - bureaukratischer Kamaschen- Geist
losigkeit zu erhalten, noch versucht er durch die That a« beweisen, daß sich ein Volk von Millionen nach der Willkühr eines einzigen Menschen zu richten verpflichtet sei; aber wie Metternich's ehrloses System in Oestreich, so wird das seine in Preußen gestürzt werden und es ist die höchste Zeit, daß er diese Nothwendigkeit einsieht, wenn nicht hier wie dort mit dem System auch die Person gestürzt werden soll. Noch kann er durch vollständige Aenderung manchen Bürgermord verhindern und vieles Unglück von Deutschland abwehren und wenn auch nicht in ehr die großen Hoffnungen, die sein Volk bei dem Regierungsantritt von ihm hegte, erfüllens so oory^^»«- jr^rt an wenigstens seine Pflicht thun. Aus Klugheitsrücksichten sollte er einfehen, daß er nachgeben und vollständig nachgeben muß, oder daß er sonst alles verliert. In Paris war es zu spät, will man auch in Berlin das „Zuspät" hören?
Vorschlag zu einem Preßgesetze.
Die belgische Constitution, die freieste in Europa, enthält nur einen Artikel über die Presse. Er lautet: „Die Presse ist frei; die Censur darf niemals wieder einge- führt werden. Es kann keine Caution von den Schriftstellern, Verlegern oder Druckern gefragt werden. Wenn der Verfasser (einer Schrift) bekannt und im Lande wohnhaft ist, so kann weder der Herausgeber, noch der Drucker oder Verbreiter bestraft werden."
Das belgische Volk war, als es sich die Constitution gab, völlig souverän, handelte jedoch im Angesichte der unter schmachvoller Censur seufzenden Nachbarländer und hatte die Masse der von der holländischen Regierung rücksichtslos gegen Verleger, Drucker und Schriftsteller erfundenen Preßprozesse und Maßregeln schändlichster Art im Gedächtnisse. Es würde sonst den Artikel über die Presse noch kürzer gefaßt haben.