Einzelbild herunterladen
 

60

Hachenburg, 15. März. (Correspondenz.) Es ist von hier eine Adresse an die jetzt versammelte Ständckammcr abgesendet worden, Vorschläge und Wünsche in Betreff des zu berathenden neuen Wahlgesetzes enthaltend. Ueber die Zweckmäßigkeit derselben im Allgemeinen hier kein Urtheil; nur über pos. 7. mögen hier ein paar Bemerkungen stehen. In derselben ist nämlich allen Staatsbürgern actives und passives Wahlrecht zugesprochen,ausgenommen jedoch die Geistlichen aller Konfessionen, weil diese nur für das Jenseits zn sorgen haben." Sind etwa die Geistlichen der verschiedenen Konfessionen nicht auch Staats­bürger? Wer wollte einem ganzen Stande das höchste staats­bürgerliche Recht entziehen? Liegt hierin nicht die größte Un­billigkeit, ja Ungerechtigkeit? Einsender kann nicht begreifen, wie die Absender der bezeichneten Adresse, welche doch, wie es scheint, von dem Grundsätze der Gleichheit ausgehen wol­len, sich einer solchen Ungerechtigkeit schuldig machen konnten. Allerdings ist es der Beruf der Geistlichen, für das Jenseits zu sorgeu, d. h. die Menschen für das Jenseits vorzubereiten (wir wollen hier bei den Worten der Adresse stehen bleiben, ohne die von dem geistlichen Berufe gegebene Erkärung für erschöpfend zu erkennen). Allein da der jenseitige Zweck nur durch die rechte Vorbereitung diesseits erreicht werden kann, so ist eben ihr Wirken mit den socialen, bürgerlichen und po­litischen Verhältnissen dieses Lebens vielfach verknüpft, und durch dieselben oft bedingt, und es kann dem Geistlichen durchaus nicht einerlei sein, wie sich diese Verhältnisse ge­stalten, und unter welchen staatltchen Einrichtungen und Ge­setzen er seinen Beruf zu erfüllen hat. Ueberdieß kann es bei einem Volksvertreter, zumal wenn man von dem. Grund­sätze der staatsbürgerlichen Gleichheit ausgeht, auf den sonstigen Lebensberuf desselben gar nicht ankommen, sondern nur da­rauf, ob der zu Wählende die zur kräftige» Vertretung nö­thigen Eigenschaften besitzt. Warum sollen gerade die Geist­lichen, weil sie für das Jenseits zu sorgen haben, für die Volksvertretung untauglich sein, die Geistlichen, welche doch vermöge ihres Berufes und ihres steten Verkehrs mit den Leuten aus dem Volke sowohl von den ärztlichen Män­geln als von den gerechten Wünschen des Volkes die ge­naueste Kenntniß haben. Könnte man nicht mit eben so vie­lem Recht oder vielmehr Unrecht! den Stand der Aerzte ausschließen, weil diese den Beruf haben, für die Hei­lung der Kranken zu sorgen? Einsender glaubt, daß die pos 7. eher einem anderen Grunde ihre Entstehung verdankt, näm­lich der Besorgniß vor pfäffischen und jesuitischen Bestrebun­gen. Allein wo das Volk frei seine Vertreter wählt, da dürfte schwerlich der Name eines Mannes aus der Wahlurne springen, dem man solche Bestrebungen zudenkt. Wir hoffen, daß die Stände diesem Gegenstände ihre volle Aufmerksam­keit schenken, und gegen den geistlichen Stand gerecht sein werden. Ja, wir sprechen die Hoffnung aus, daß auch in der Folge tüchtige, vaterlandsliebende und muthvolle Geistliche, nicht als Vertreter ihres Standes, sondern al Volksabgeord- nete in der Kammer sitzen werden. Aber aus voller Seele ruft Einsender dem nassauischen, dem deutschen Volke zu: Wählt keinen Pfaffen, keinen Pharisäer, keinen Jesuiten!" Uebrigens muß Einsender noch bemerken, daß er nicht als Cicero pro domo über diesen Gegenstand

seine Stimme erhoben hat, indem er nicht nassauischer Staats­bürger ist.

Berlin, 14. März, 12 Uhr Ahends. Das Fr. Journ. meldet, daß in Berlin die Kavallerie vom Schloßplätze aus in vollem Gallopp unter eine wehrlose Menge von Arbeitern, Frauen und Kindern eingesprengt sei und mit scharfen Klin­gen eingehauen habe. Die Zahl der Schwerverwundeten könne man moch nicht angeben, jedenfalls aber seien es mehr denn zwanzig. Die Menge kam von den Zelten aus dem Thiergarten, wo die Adresse an den König berathen worden war und blieb in Gruppen unter den Linden, im Lustgarten und auf dem Schloßplätze in friedlichem Gespräche stehen; hinzu gesellten sich nach 8 Uhr noch Spaziergänger und Arbeiter, welche aber alle ruhig blieben, keine Demonstration, keinen Akt der Gewalt vornahmen. Und dieses ist der Grund, wa­rum im 19ten Jahrhundert schuldlose Menschen von den Hu­fen der Pferde zertreten uud den Klingen königlicher Trup­pen niedergehauen werdens wo sind jetzt die Gräuelscenen, in der französischen Republik oder im monarchischen Preußen?

Aus Karlsruhe wird derDeutschen Zeitung" be­richtet, daß der Großherzog den Abgeordneten Welker zum Landtagögesandten ernannt hat, und daß der Abgeordnete Bassermann badischer Seits zur Mitberathung der neuen Bundesverfassung auserwählt worden ist. Durch die Wahl Welkers und des Antragstellers auf ein deutsches Parlament beweist nun wenigstens die badische Regierung, daß cs ihr mit der Reform der Bundesverfassungauf wahrhaft zeitge­mäßer nnd nationaler Basis" vollkommen Ernst sei." Beide Männer sollen die schwierige Mission angenommen haben und in wenigen Tagen nach Frankfurt abreisen.

Aus Sachsen vernimmt man, daß eine bedeutende prenr ßische Truppenmacht sich an den Gränzen zusammenziehe und auch die Stadt Dresden von sächsischen Truppen rings umgeben sei, um alle aus dein Lande mit Petitionen erschei­nenden Volksdeputationen mit gewaffneter Hand zurückzuwei- weisen und ihnen jeden Zugang zur Hauptstadt abzuschneiden.

(Eingesandt.) Mit der wohlmeinenden Mahnung des Wiesbadener Korrespondenten (siehe Beilage Nro. 68 zum Frankfurter Journal, Artikel Wiesbaden), alles Mögliche aufzubieten, daß man für die sittliche und materielle Hebung der niederen Classen und der Armuth hauptsächlich sorge, stimmt Referent von Herzen überein und kann deß­halb nicht umhin, folgende Thatsache, welche obiger Mahnuug verderblich zuwider handelt, zu rügen und zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

In dem großen Dorfe Dotzheim bei Wiesbaden vertheilte ein dasiger Bürger am 7. d. M. im Freien % Ohm Brannt­wein unentgeldlich unter die armen Leute, welche sich an diesem, Körper und Geist verderbenden, Getränke berauschten, so daß zwei dieser beglückten Branntweintrinker beinahe das Leben verloren hätten.

Wir fragen, was diese unentgeldliche Abgabe von Brannt­wein an Leute, die falsche Begriffe von der erstrebten wahren Freiheit haben, bezwecken sollte? Durch solche verkehrte Mit­tel wird das Wohl unserer Mitbürger gefährdet; Ordnung, Gesetzlichkeit und der innere Frieden untergraben, wcßhalb wir freundlichst mahnen, von dieser Art Wohlthätigkeit abzu­lassen und sie auf andere das Wohl der Mitbürger fördernde Weise zu bethätigen.

Verantwortliche Redaction: Diepenbrock Lf Dr. Möller.

Verlag von H. Fischer 8f C. Ritter. Druck der C. Ritter'schen Buchdruckerei.