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Nassauer!

In unserm Aufruf vom 10. d. M. haben wir euch ge­sagt, was in den wenigen Tagen seit dem denkwürdigen 4. März zur Verwirklichung der uns von unserem hochher­zigen Fürsten gewährten Forderungen des Volkes bereits ge­schehen ist. Ihr könnt vertrauen auf die Erfüllung: aber es ist auch an euch, ehrenhaft das Eure zu leisten, damit das Wohl des Staats in der bewegten Zeit geordneten Fortgang habe.

Wie ihr aus dem Verordnungsblatte wißt, ist auf den 15. März die Erhebung eines im vorigen Jahre von den Kanbfldnben vcrwilligtcn Steuersimpels ungeordnet.

Ohne Steuern kann der Staatshaushalt nicht bestehen am wenigsten in schwieriger Lage, wie sie jetzt ist, wo die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit die rasche Ausführung so vieler nothwendig gewordener Verbes­serungen in größerem Maße die Staatskasse in Anspruch nimmt.

Es ist daher jetzt mehr als je die Pflicht eines Jeden, der es ehrlich und wohl meint mit dem Vaterlande, daß er seine Abgaben pünktlich entrichtet. Wir erwarten deshalb von allen Bewohnern unseres Landes, daß sie bei der bevorstehenden Steuererhebung ihrer Verpflichtung Nach­kommen und fordern dringend dazu auf, daß die mit der Er­hebung beauftragten Steuererheber in der Vollziehung ihres schwierigen Dienstes kräftig unterstützt, daß Unwissende, die vielleicht glauben möchten, es sei eine Abgabenfreiheit einge- tretcn, belehrt undübelwollenden Aufreizungen zu Steucrver- weigerungen durch Wort und That allenthalben begegnet werde.

Nassauer, wir vertrauen auf euern guten Sinn, daß ihr in der jetzigen schwierigen Lage das Vaterland nicht der Un­ordnung preis gebt, daß ihr nicht zulassen werdet, daß der große Sieg der Freiheit durch Eigennutz und Gcldinteresse verdunkelt werde. Haltet immer auf Ordnung, Frei­heit und Recht.

Wiesbaden, den 12. März 1848.

Das Sicherheits- Comite. Hergenhahn.

Mannheim, den 12. März. Von hier aus geht die große Bewegung, welche ganz Deutschland durchzuckt; Frank­reich gab den ersten Anstoß und Mannheim folgte unmittel­bar nach.(?) Noch ist Alles hier in vollster Thätigkeit, die Bür­gerbewaffnung ist im besten Gang, die Hauptleute sind aus den entschiedensten Männern gewählt; die Nichtbürger wollen sich nicht thcilnahmlos anschließen lassen, man ist eben im Begriff ein Freicorps zu errichten, an dessen Spitze Dr. Hecker steht. Die schwarzrothgoldnen Schleifen, welche zuerst am 1. März am Bahnhof von zwei Patriotinnen, den edlen Frauen Str .... und v. M ..... an alle nach Karls­ruhe abgehenden Bürger vertheilt wurden, flattern von Tau­senden von Hüten und Mützen. Diesen beiden deutschen Frauen gebührt der große Dank jedes Vaterlandfreundes, sie waren die ersten, welche die langersehnten Farben wieder in ihre alten Rechte einsetzten. Unsere Offiziere scheuten sich nicht, sich von schöner Hand die schwarzrothgoldne Schleife auf die Brust heften zu lassen und laut ertönte dcr Jubelruf: Hoch leben unsere Soldaten, hoch leben unsere deutschen Pa­triotinnen!

Der großen Volksversammlung, welche am 19. März in Offenburg abgehalten werden wird, sieht inan mit der größten

Erwartung entgegen. Die Soldaten, welche von Mannheim verlegt werden sollen, wahrscheinlich wegen ihres herzlichen Einverständnisses mit den Bürgern, haben erklärt, Mannheim nicht eher verlassen zu wollen, als bis sie ihren Eid auf die Verfassung geschworen haben würden. So ist auch größten- theils die Meinung der Ofsiciere, besonders seit der Schleifen- vertheilung.

Noch haben wir mehr Versprechungen, als Erhaltungen, das Volk ist ungeduldig und wird mit aller Macht auf die letzteren drängen.

Deutschland ist des tyrannischeu Regierungssystems müde und längst für demokratische Verfassungen reif.

Wiesbaden, 13. März. Von einem politischen Flüchtling, dessen Name in der letzten Zeit vielfach genannt ist, erhalten wir -folgenden Entwurf zu einem deutschen Preß­gesetz, ohne dessen Realisirung er die Preßfreiheit nur für illusorisch hält:

Entwurf zu einem Preßgeseße.

§. 1. Es ist jedem erlaubt, durch den Druck zu ver­öffentlichen, was er will.

§. 2. Die Postanstalten sind anzuweisen, alle in- und ausländischen Zeitungen und andere Drucksachen pünktlich zu befördern. Weder Bücher noch Zeitungen, welche mit dem Namen des Druckers versehen sind, können vor erfolgtem richterlichen Urtheile in ihrem Betriebe behindert oder confis- cirt werden.

8. 3. Niemand kann wegen Mißbrauch der Preßfreiheit verhaftet werden, als nach erfolgtem richterlichen Urtheil.

8. 4. Vergehen können nur in dem Lande, in welchem sie begangen werden, durch Geschworne aus der Wählerklasse abgeurtheilt werden. Auslieferungen an fremde StaânZin- den nicht statt.

§. 5. Die von dem Richter den Geschwornen zur Be­antwortung vorzulegenden Fragen sollen die anzuwendenden . Strafbestimmungen enthalten.

§. 6. Die Vergehen sind nach den bestehenden Straf­gesetzbuch unter Aufhebung aller Ausnahmegesetze wegen Hoch- vcrraths und Majcstätsbcleidigung abzuurtheilen.

8. 7. Jedem Verurteilten steht es frei, zu jeder Zeit sich als höchste Strafe fünfjährige Verbannung zu wählen.

Wir werden dafür sorgen, daß dieser wichtige Punkt später in einer Reihe von Artikeln besprochen wird.

Wiesbaden, 12. März. Abends 8Uhr. Kurhessen Hat sein Joch abgeschüttelt! Freilich erst nach langem Widerstreben von Seiten des alten Ministeriums unb des Kurfürsten. Ein Eisenbahnreisender von Frankfurt bringt die Nachricht mit, daß durch einen Kurier von Kassel nach Frank­furt ein Brief überbracht worden ist, wonach die letzte Ha­nauer Deputation am Thore Kassels von den Einwohnern empfangen und ins Schloß geleitet worden siiid. Dort sind nach langem vergeblichen Harren endlich die Fenster des Schlosses eingcworfen worden und hierauf hat der Kurfürst allergnädigst die Forderungen bewilligt.

Es ist ein Glück, daß die Barrikaden der thatkräftigen Hanauer jetzt nicht mit Bürgerblut geweiht werden müssen.

Preußen hört das stolze Wort!

Hört es gern und hallt es fort!

I Vorwärts! Uhland.

Verantwortliche Redaction: Diepenbrock Sf Dr. Möller.

Verlag von H. Fischer 8f C. Ritter. Druck der C. Ritter'schen Buchdruckerei.

(Hierzu eine Beilage.)