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§e Wiesbaden. Freitag LV März 1848.

âeiheit und Neeht!

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Das Nächste und Nöthigste für Nassau.

II.

Wiesbaden, den 7. Februar. Die Berathung und Festsetzung unseres neuen Wahlgesetzes soll durch die dermalige Ständeversammlung geschehen. So steht es in den Forde­rungen des Volks und so ist es von Seiner Hoheit geneh­migt worden. Es sind über diese Art der Berathung' viele Stimmen der Mißbilligung ja sogar des entschiedenen Miß­trauens laut geworden. Man hat gesagt:Die Stände­versammlung in ihrer dermaligen Zusammensetzung hat nicht das Vertrauen des Volks, wir können ihr daher auch nicht die Ausarbeitung eines so wichtigen legislativen Actes, wel­cher für die Zukunft unseres Landes entscheidend sein wird, überlassen. Wir bedürfen anderer Bürgschaften. Das Wahl­gesetz muß der Genehmigung des ganzen Landes, welches durch die dermalige Ständkversammlung nicht repräsentirt wird, unterbreitet werden. Man greife daher zu der einfachen Maß­regel, daß man das bereits bestehende Sicherheits-Comito durch Wahlen in den einzelnen Aemtern des Herzogthums completirt und der so gebildeten Nationalversammlung die Ausarbeitung des Wahlgesetzes überträgt, oder wenigstens das von der Ständeversammlung berathene Wahlgesetz ihr zur Genehmi­gung vorlegt." Wir erkennen die "wohlmeinende Fürsorge dieses patriotischen Vorschlags bereitwillig an, gleichwohl müssen wir uns aus Gründen des Rechts und der Zweckmäßigkeit entschieden dagegen erklären. Die Berathung des Wahlgc-, sctzcs ist einmal in der getroffenen Vereinbarung der Ständk­versammlung überwiesen. Ein Abgehen davon würde eine Verletzung der Vereinbarung sein. Hüten wir uns, irgend einen Flecken auf das glänzend reine Banner der Volkssache kommen zu lassen. Sie würde zudem den Keim der Zwie­tracht in unsere Reihen säen und nurEintracht schafft Macht!" Ferner würde die Wahl, die Zusammenberufung einer ergän­zenden Anzahl Mitglieder für den bestehenden Sicherheits­ausschuss, oder überhaupt' sonst eine neue Nationalwahl für Berathung des Wahlgesetzes, die Feststellung des Geschäfts- reglements dieser Versammlung und als das Weitere eine Zeit wegnehmen, die zu kostbar ist, als daß man sie auf eine

solche Art vergeuden dürfte. Endlich auch ist das dermalige Misstrauen in die Ständeversaminlung gewiß zum Theil un- gegründesi Sie wird dermalen gewiß eine ganz andere sein, als sie es früher unter dem bestandenen Druck beengender Verhältnisse gewesen ist. Sind wir denn nicht Alle in we­nigen Tagen ganz andere Menschen geworden, nud sollten wir deßhalb glauben, daß unsere Stände, mitten unter dem allgemeinen Fortschritt, in ihrer alten Befangenheit stehen ge­blieben wären? Gewiß nicht. Wir sind überzeugt, daß sie beabsichtigen, dxn letzten Act ihrer Existenz zu einem solchen zu machen, für welchen ihnen das Vaterland stets dankbar sein wird. Da sie bereits eine größere Uebung in den par­lamentarischen Formen haben, als man dies von einer neu zu wählenden Versammlung voraussetzen könnte, so dürfen wir auch vor Allem eine rasche Erledigung der Sache von ihnen erwarten; und Eile thut hier sehr noth. Wir glau­ben also, daß die Berathung und Feststellung des Wahlge­setzes durch die Ständeversammlung zu einem baldigen und befriedigenden Ergebniß führen wird. Nur möchten wir sie dabei auf folgendes aufmerksam machen:

Die bevorstehende Arbeit ist die wichtigste, welche jemals unsern Ständen abgelegen hat. Sie müssen es sich daher angelegen sein lassen, sich mit allen ihnen zu Gebote stehen­den Kräften zu dem Standpunkte wirklicher und wahrer Volks­vertreter hinauf zu schwingen. Vor allen Dingen ist cs hier­zu erforderlich, daß sie die Stimmen des Valkes^hören.^ Es wird daher nothwendig sein, auch ausserhalb der Ständesitzun­gen öffentliche Versammlungen zum Zwecke der Erörterung des Wahlgesetzes in seinen Einzelnheiten unter dem Vorsitz von Deputaten, welche die vollständigsten Mittheilungen über den Gang der Erörterung in den Kammern zu machen haben, abgehalten werden. Es wird ferner nöthig sein, daß die Pro­tokolle über die Kammersitzungen rascher als.bisher gedruckt und versandt und allgemeiner als bisher verbreitet werden. Endlich wird es nöthig sein, daß der zu erwählende Ausschuß möglichst bald einen Entwurf des Gesetzes vorlegen und in zahlreichen Exemplaren verbreite. Nur auf diesem Wege ist es möglich, daß dieses legislative Product auch wirklich ein Product dcS Volksgeistes und der bewegenden Ideen unserer