^5i. Provinzial-Corresponden). 22. ©«juni« um.
Siebenter Jahrgang.
Die Finanzreform und das Herrenhaus.
DaS Herrenhaus hat die Reform unseres StaatSschuldenwesenS nach den Anträgen der Regierung mit sehr großer Stimmenmehrheit, fast mit Einstimmigkeit genehmigt und hiermit die Vorhersagungen seiner Gegner über seine Stellung zu dem wichtigen Gesetze zu Schanden gemacht.
Gleich nach der Vorlegung dek Gesetzentwurfs war von liberaler Seite verkündet worden: das Herrenhaus, sowie die konservative Partei des Abgeordnetenhauses würden den Plänen des neuen Finanz- Ministers entschieden cntgegentrelen. Bei dieser Ankündigung lag eine falsche Beurtheilung des Wesens der konservativen Partei zu Grunde. Man ging davon auS, daß eine Maßregel, welche auf den ersten Anschein mit der überlieferten preußischen Finanzpolitik im Widersprüche stand, auf konservativer Seite unzweifelhaft erhebliche Bedenken bervorrufen werde/ hieran wurde voreilig die Erwartung geknüpft, daß diese Bedenken auch zu einem entschiedenen Widerslandegegen die Absichten der Regierung führen müßten. Man erwog dabei nicht, daß die konservative Partei in Preußen nach ihrer grundsätzlichen und thatsächlichen Stellung zur Regierung sich bei tiefgreifenden Entscheidungen nicht blos durch die Erwägung der Angemessenheit der einzelnen Vorschläge, sondern eben so sehr durch die Rücksicht auf die gesammte politische Lage und auf die überwiegenden Bedürfnisse des Staatswesens leiten läßt, — und wichtigen Absichten der Krone nur dann entgegentritt, wenn sie es Gewissenshalber, d. h zur Wahrung erheblicher konservativer Grundsätze für ihre Pflicht hält.
Die konservative Partei kann und tvill freilich keine unbedingt ministerielle sein. Graf Bismarck hat bei den vorjährigen Erörterungen über die Stellung der konservativen Partei zur Regierung unumwunden ausgesprochen, es sei von der konservativen Partei nicht zu erwarten oder zu fordern, daß sie der Regierung blindlings, und unbedingt folge, — es sei dies namentlich nicht zu verlangen, wo große Prinzipien sich scheiden, wo die Regierung von den großen Grundsätzen, auf welchen die Stellung der konservativen Partei beruhe, sich entfernensollte. Abgesehen von solchen Fällen aber müsse die Regierung bei bedeutenden politischen Maßregeln auf die Unterstützung derjenigen Partei rechnen können, welche im Wesentlichen auf dem Boden des Vertrauens zur Regierung stehe und welche im Großen und Ganzen mit der Regierung gehen wolle.
Diese Auffassung und Erwartung des Grafen Bismarck hat durch das Verhalten des weit überwiegenden Theils der konservativen Partei, bei der gegenwärtigen Berathung eine neue Bestätigung erhalten.
Das Herrenhaus hatte schon durch die beschleunigte Vorberathung des Gesetzes bekundet, daß es seinerseits dem Zustandekommen desselben kein Hinderniß zu bereiten beabsichtigte. Davon ausgehend, daß von der Annahme oder Nichtannahme des Entwurfs die Feststellung des Staatshaushaltes noch im laufenden Jahre abhänge, hatte die Kommission des Hauses bereits vor Abschluß der Verhandlungen im Ab- geordnetenhause ihre Berathungen begonnen und sich über die in Betracht kommenden grundsätzlichen Fragen verständigt. Der Kom- missionsbericht konnte daher nach erfolgtet Mittheilung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses in kürzester Frist erstattet werden.
In diesem Berichte wurde zunächst hervorgehoben, daß die Vorlage in der Hauptsache dem Standpunkte entspreche, welchen daS Herrenhaus selbst in wiederholten früheren Einträgen eingenommen habe, dein Standpunkre, daß dem Staate die Freiheit gewährt wurden müsse, einen Theil der Gelder, welche bisher zur Schuldentilgung verwandt worden seien, auch zu anderen dringenden Zwecken zu verwenden.
Es wird sodann untersucht, ob die Art und Weise der vorgeschlagenen Ausführung der Maßregel zu billigen sei. In dieser Beziehung äußert die Kommission neben dem Anerkenntniß, daß der Plan des Finanz-Ministers eine sehr geschickte Operation sei, andererseits mehrfache Bedenken und wirft schließlich die Frage auf, ob es angemessen sei, von einem in guten und bösen Zeiten festgehaltenen System, bei welchem unsere Finanzen sich des besten Rufet erfreut haben, abzuweichen. Sie stellt jedoch die weitere Frage gegenüber, ob nicht ungeachtet jener Bedenken zur Vermeidung größerer Uebel die Genehmigung zu dem Plane zu ertheilen sei.
Die Commission legte einesteils das größte Gewicht darauf, daß nach der Erklärung des Finanz-Ministers bei Annahme des Gesetzes der frühere Antrag auf Bewilligung eines Zuschlages zu den direkten Steuern zurückgezogen werden solle. Die jetzigen Schwierigkeiten seien zwar nur dadurch entstanden, daß im Reichstage und im Zollparlamente erhebliche Einnahmen ohne anderweitige Deckung auf- gegeben worden seien,— und es wäre daher natürlicher, daßzene Körperschaften auch für neue Einnahmequellen zu sorgen hätten. Aber der preußische Landtag dürfe zur Zeit die Abhülfe nicht versagen , weil dies die bedenklichste Rückwirkung auf unsere Finanzen
haben würde. Es handele sich daher nur um die Frage, ob es vor- zuziehen sei, den vorliegenden Gesetzentwurf zu genehmigen oder einen Zuschlag zu den direkten Staatssteuern zu bewilligen. Da können denn bei den überwiegenden Bedenken gegen den Zuschlag die Antwort zu Gunsten des vorliegenden Gesetzes nicht zweifelhaft fein.
Die Kommission führt anderntheils für ihre Entschließung noch einen politischen Grund an. Je geordneter die Staatsfinanzen seien, je weniger die Regierung neue Anforderungen auf Geldbewilligungen zu machen habe, desto selbstständiger und kräftiger könne sie auftreten. Da sich nun das Herrenhaus von jeher zur Aufgabe gestellt habe, die Regierung in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, so müsse dasHaus auch hierin einenUmstand zu Gunsten der Vorlage finden.
Dies waren die Erwägungen, nach denen die Kommission des Herrenhauses mit Hintansetzung aller Bedenken im Einzelnen etn- stimmig beantragte, dem Gesetzentwürfe in der vom Abgcordnctcn- hause beschlossenen Fassung die Zustimmung zu ertheilen.
Dieselben Erwägungen fanden im Hause selbst erneuten allseitigen Ausdruck. Der Finanz-Minister Camphausen nahm Gelegenheit, die Bedenken, welche vom Standpunkte der alten preußischen Ueberlieferung geltend gemacht wurden, noch näher zu erörtern und auf das rechte Maaß hurückzuführen. In der ganzen Berathung trat von keiner Seite ein eigentlicher Widerspruch gegen die Absichten der Regierung hervor,' das Haus ertheilte in Uebereinstimmung mit dem Kommissionsantrag fast einstimmig seine Genehmigung zu dem Ersetze.
Das Verhalten des Herrenhauses gegenüber' der Finanzreform steht im schärfsten und bezeichnendsten Gegensatze zu dem Auftreten der Fortschrittspartei bei dieser Gelegenheit.
Während die Fortschrittspartei eine Reform, die sie selbst vorher empfohlen und verlangt hatte, jetzt bekämpft und verwirft, um nicht durch die Beseitigung der Finanznoth die Stellung der Regierung erleichtern zu helfen, verzichtet daS Herrenhaus dagegen auf die Geltendmachung aller Bedenken, um vor Allem die finanziellen Schwierigkeiten für das Land zu beseitigen und die Regierung aufrichtig zu unterstützen.
Weitere Erklärungen deS Finanz-Ministers Camphansen
über daS StaatSschulden-Gesetz in der Sitzung des Herrenhauses vorn 18. Dezember.
(Auszugs
»Bei der Wiederherstellung der Ordnung in dem preußischen Finanzwesen handelt es sich nicht um eine augenblickliche Verlegenheit, es handelt sich nicht darum, das Defizit des Jahres 1870 aus der Welt zu schaffen, sondern es handelt sich darum, entweder dauernde Mehreinnahmen zu schaffen oder dauernde Minderaus- gaben. Die Staatsregierung hat den Versuch gemacht, die Betvilli- gung dauernder Mehreinnahmen zu erlangen. Es sind hier lebhafte Anklagen gegen den Reichstag erhoben, daß er diesem Veelangcn nicht rntgegengefommcn sei. Aber ich möchte daran erinnern, daß der Versuch, von dem preußischen Landtag nicht einmal eine dauernde, sondern auch nur eine vorübergehende Mehreinnahme zu erlangen, doch sich gleichfalls keiner sehr glänzenden Aussicht erfreut. Sowohl in dem andern Hause, als auch soweit man dar, bevor eine Beschlußfassung stattgefunden hat, errathen kann, in diesem Hause würde die Bewilligung eines Zuschlags zu den direkten Steuern keine sehr günstige Aufnahme gefunden haben. Wenn nun dem so ist, dann fragt es sich doch, hat man'nicht dafür Wvrge zu tragen, den Staat dadurch, daß man ihm die Möglichkeit gewährt, für gewisse Zwecke geringere Geldsummen zu verwenden, frei zu machen? Diese Seite der Vorlage scheint mir in diesem Hause eine, so allgemeine Anerkennung gefunden zu haben, daß ich auf diese Seite nicht glaube, tiefer ringelten zu sollen. Ich erlaube mir aber noch in dieser Beziehung daran zu erinnern, daß Sie durch die Annahme der Maßregel den Staat nicht blos von der Summe von 3,422(000 Thaler entlasten, sondern daß diese Entlastung sehr viel weiter greift, als wie es auf den ersten Blick scheinen könnte. Ich habe eine Berechnung aufstellen lassen, wie sich mit Rücksicht auf den Zinszuwachs und mit Rücksicht auf den Umstand, daß nach wenigen Jahren unsere Eisenbahnen vollendet sind, und wenn andererseits die Tilgung der freiwilligen Anleihe von 1848 bereits bewirkt sein wird, wie sich dann die Tilgungssumme stellt; und da stellt sich der zur'Tilgung erforderliche Geldbetrag im Jahre 1880, also nach zehn Jahren, auf die Summe von 5,547,245 Thlr., und dieser Tilgungsbetrag wird nach einem geringen Zeitabschnitt von nur 5 Jahren, im Jahre 1885, bereits gewachsen sein auf nahezu 7 Millionen. Sie werden daraus ermessen, von wie großem Werthe die Maßregel für die Stärkung der Staatsregierung wird fein können.