404
Das muthwillige Schießen, namentlich in der Neujahrsnacht, in Hanau und in verschiedenen Landgemeinden hat die Ruhe und Ordnung gestört, auch für die Thäter selbst so wie für kranke Personen nachtheilige Folge gehabt. Es wird deshalb auf §. 32 der Feuerordnung von 1773 verwiesen, welcher besagt:
„Alles Schießen mit Flinte», Büchsen, Pistolen, Puffern, Schlüssel-Büchsen und dergleichen Feuer-Röhren (das bishero zugelassene Bürgerschießen allein ausgenommen) wird außer denen angeordneten Schieß-Plätzen und Scheiben-Ständen; Ferner das Schwermerwerfen, Raquetensteigen, die Anzündung des ausgestreueten trockenen, oder zusammengeballten Pulvers, derer Mordschläge und überhaupt aller Gattung Kunst-Feuer, wird innerhalb denen Städten und übrigen Orthschafften, selbst auch in denen nach dem Feld hinausgehenden Gärten, nicht minder in allen denjenigen Gegenden, außerhalb denen Orth- schaften, wo Pulver Magazine, oder Mühlen, Holz, Heu, Stroh und mit andern leicht Feuer fangenden Dingen angefüllte Gebäude, Scheuren, Schoppen, oder Häußer befindlich sind, bey Hundert Gulden und wer solche nicht erl-gen kann, bey Schanzen Straffe verboten."
Das Publikum wird dringend ersucht, die Schutzbeamten durch Ueberwachung der Schüler, jugendlichen Arbeiter, Dienstboten rc. zu unterstützen und die bezeichneten Ausschreitungen zu verhüten. *
Hanau am 2. Dezember 1869.
Landung von Stämmen, Brettern und einem Nachen.
In den letzten Tagen sind zu Niedt eine große Anzahl von Brettern und Baumstämmen (neue Böden und fünf größere Stämme), sowie ein Nachen mit einem Segeltuch mit der Aufschrift „Frankfurt" geländet worden.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zu melden.
Höchst a. M. den 2. Dezember 1869.
Königliches Amt. (gez.) Schellenderg.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 3. Dezember 1869.
Der Königliche Landrath: Scdrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
GdietaNaLMug.
Hanau. Der am 15. August 1788 in Oberndorf geb. Andrea« I m k e l l e r —Sohn des Ortsnachbars Johann Jmkeller und dessen Ehefrau Margaretha, geborene Kreuzer, zu Obernvorf — hat sich seit dem Jahre 1820 von seinem Wohnorte entfernt und seitdem nichts von sich kund gegeben. Auf den Antrag seines Curators Schmiedemeister Korn werden Andreas Jmkeller oder dessen etwa vorhandene LeibeSerben aufgefordert, binnen 3 Monaten von heute an entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vor dem unterzeichneten Gericht zu erscheinen, widrigenfalls der Andreas Jmkeller für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens an seine nächsten Verwandten das Weitere wird verfügt werden.
Weitere in dieser Sache ergehenden Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrette bekannt gemacht werden.
Hanau am 24. Nov. 1869.
Königliches KreiSgericht. (1526)
Erledigt.
Die Schulstelle zu Bodes, im Kreise Hünseld.
Die zweite luth. Pfarrstelle zu Frankenberg.
Die zweite (Mädchen-) Lehrerstelle zu Oberkaufungen, im Kreise Cassel.
Die isr. Lehrer- und Vorsängerstelle zu Twesten, im Kreise Fritzlar.
Die dritte Schulstelle zu Schenklengsseld, im Kreise Hersfeld.
T ie Lehrerstelle zu Nausis, im Kreise Ziegenhain.
Hanau. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist zum Zwangsverkauf des auf den Namen des Karl Wilhelm Amand Eduard Zeuner (Johann Wilhelms L-ohn) zu Hanau katastrirten Grundeigenthums:
Brandvers. Nr. 48 der Steingasse, bisher Nr. 85 im 1. Quartier:
Karte J. 38, 38/,0 Nth. Wohnhaus mit Anbau, links in der Steingasse, neben Joh. Wilhelm Zeuner sen. Wittwe und Caspar Freunds Wittwe, Karte J. 39, 29/10 Rth. Gärtchen dahinter, erster Verkaufstermin auf
den 2 7. Januar 1870, eventuell 2. und 3. Termin auf
den 24. Februar und den 24. März 1870, jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, anher anberaumt worden, was Kauflieb- habern zur Nachricht dient.
Im ersten Termin haben etwaige weitere Hypothekargläubiger, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, beziehungsweise der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen unter Vorlage der darüber sprechenden Urkunden anzu- melden und zu begründen.
Hanau am 29. November 1869.
Königl. Amtsgericht, Abth. III.
Malkmus.
(1560) rt. Bauer.
Grundstücks Verkauf.
Die in der Gemarkung Großkrotzenburg belegene fiskalische Wiese, die s. g. Scha- chenwiese, Karle Lit. C. Nr. 7, 43/v Ar. 1 Rth^, soll in dem auf
Samstag den 11. d. Mts., von Morgens halb 10 bis halb 11 Uhr, in das Lokal des Gastwirths Adler zu Großkrotzenburg anberaumten Termin öffentlich meistbietend verkauft werden. Es wird nur dieser eine Termin abgehalten. Die Bieter haben auf Verlangen des Ver- steigeruugsbcamten ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, was durch Hinterlegung von 10° der Gebote in baarem Gelde oder inländischen Staatspapi reu geschehen kann. Hanau am 6. Dezember 1869.
Königl. Domainen-Rentamt.
(1575) Baur.___
Steckbrief.
Goldarbeiter J. Keim von Göppingen, im Königreich Würtemberg, ist dahier wegen schweren Diebstahls in Untersuchung. Ich ersuche, denselben im Betretungsfalle verhaften und in hiesiges KreiSgerichtsgefäng- niß abliefern zu lassen.
Hanau den 1. Dezember 1869.
Königliches Kreisgericht.
Der Untersuchungsrichter ________________Kersting._________________
Um Auskunft über den Aufenthaltsort des Konrad Bläser von Neuwiedenmuß wird ersucht.
Hanau am 30. November 1869.
, Der Polizeianwalt
G Lb els.
Privat-Anzeigen.
Eine Partie schwere Winterbukskin, der Staab fl. 4 und fl. 4. 30.
Statine und Double für Winterröcke und Damenmäntel, der Staab von fl. 3. 30 an, sowie wollene Westen von fl. 1 an,
in der Tuchhandluna von »5* litm§fcnbttcBi in Frankfurt a. M.
TöngeSgaffe Nr. 25, Ecke des Trierischen Plätzchens. (1535)
Chocolade, Cacaomasse und Cacaopulver
empfiehlt unter Garantie ganz reiner Qualität zu den billigsten Preisen
Georg Wilh. Henckel, (1394) am Markt.