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Hanauer Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- *. Landkarten-Handlung und bei der Annoncen-Expedition von Haasenstein & Vogler zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.
M 97. Mittwoch, den 8. Dezemder. 1869.
AZrszug aus dem Amtsblatt.
Die am 4. d. Mts. ausgegebene Nr. 70 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält außer dem bereits früher Mitgetheilten: 1) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Caffel, vom 29. v. Mts., wonach zufol'ge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 12. v. M. vom Beginn des Jahres 1870 ab vierteljährlich, und zwar jedesmal in den ersten Tagen des Vierteljahres, eine tabellarische Zusammenstellung der als abhanden gekommenen zur Amortisation angemeldeten und gerichtlich zu mortificirenden Werthpapiere durch den Staatsanzeiger veröffentlicht werden wird; 2) Bekanntmachung Königlichen RegierungS- Präsidiums zu Caffel, vom 1. d. M., die Veröffentlichung der bei der stattgehabten 49. Serienziehung des vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. v. Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845 gezogenen fünfzig Serien-Nummern betreffend; 3) Bekanntmachung Königlichen Appellationsgerichts zu Caffel, vom 27. v. M., die Zurückgabe der von dem von Bischhausen nach Hofgeismar versetzten Amtsrichter Schineißer zu Bischhausen in seiner Eigenschaft als erster Depositar des Amtsgerichts daselbst eingelegten Kaution betreffend; 4) Bekanntmachung Königlichen Oberbergamts zu Clausthal, vom 15. und 22. v. Mts., die Ausfertigungen verschiedener BergwerksverleihungSurkunden an Privatunternehmer betreffend; 5) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
Bei der kommunalständischen Verwaltung ist mit dem Vertrag der Medicinalsachen der Königliche Regierungs- und Medicinal- rath Dr. Lambert und mit dem Vertrag der Forstsachen der Königliche Forstmeister Brandt beauftragt worden.
Dem Regierungsrath Rommel zu Caffel ist die nachgesuchte Dienstentlaffung mit Pension vom 1. Februar k. I. ab bewilligt worden.
Amtlicher Theil.
BekailrNtMachuug.
Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen stattgehabten 49st-n Serien-Ziehung deS vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. v. Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845 sind folgende 50 Serien Nummern gezogen worden:
115 228 406 529 789 1073 1206 1340 1659 1676 1678 2042 2082 2095 2099 2376 2400 2514 2529 2555 2709 2886 2900 2987 3122 3130 3523 3620 3629 3705 3848 3883 4134 4538 4570 4680 4723 4730 4833 4837 4991 5111 5436 5529
5603 5'861 5865 6435 6623 6634.
Wir bringen solches hierdurch zu öffentlichen Kenntniß.
Caffel am 1. Dezember 1869.
Königliches RegierungS-Präsidium; von Hardenberg.
Der §. 78 pos. 1 der Militair Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 bestimmt Folgendes: Die Militairpflichtigen oder Personen, welche die Zurückstellung der ersteren, oder andere Begünstigungen rücksichtlich deren Militair- Verhältnisse beantragen wollen, sind verpflichtet, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung, oder spätestens im Musterungstermine selbst zur Sprache zu bringen. Aus die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweise« wird keine Rücksicht genommen. ,
Die hierbei vorzulegenden Atteste dürfen in der Regel nur dann als Mittel zum Beweis der darin angeführten Thatsachen angenommen werden, wenn sie von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellt oder beglaubigt sind.
Indem ich auf diese gesetzliche Bestimmung die Ersatzpflichtigen und deren Angehörige aufmerksam mache, füge ich die Bemer- kung bei, daß zeitig angebrachte Reklamationen im Interesse der Betheiligten liegen, dagegen unterlassene Befolgung der gegebenen Vorschriften die Berücksichtigung der Reklamationen in Frage stellt.
Hanau am 1. Dezember 1869.
Dem Ortsdiener Gödde zu Laugendiebach ist eine braune, mittelgroße Hündin mit weißer Brust und weißen Vorderbeinen zugelaufen.
Hanau am 2. Dezember 1869.
Die Ortsvorstände des Kreises werden aufgefordert, binnen 4 Wochen zu berichten, ob im Laufe des verflossenen Jahre« in ihren Gemeinden Auswanderungen ohne Entlassung resp. Erlaubniß stattgefunden haben.
Hanau am 4. Dezember 1869.