gefegten geringsten Sätze der Pension zu erreichen, so ist aus der Staaatskasse der erforderliche Zuschuß zu leisten.
Die Verwaltung der Elemciüarlehrer-Wittwm- und Waisenkasse verbleibt der Regierung. Doch werden als Kuratoren der Kasse von den Mitgliedern der Anstalt aus ihrer Mitte drei Vertreter erwählt.
In jedem der zu einem Bezirk vereinigten Kreise resp. Aemter oder selbstständigen Städte wird ein Vorstand gebildet, zu welchem neben Vertretern des Kreises resp, des Amtes oder der selbstständigen Stadt der Landrath, Amtshauptmann oder Bürgermeister als Vorsitzender und neben^ Vertretern der Schul-Inspektion drei von den Mitgliedern der Kaste zu wählende Lehrer gehören müssen.
Für diejenigen Landestheile, in welchen derartige Kassen unter der Leitung von Staatsbehörden nicht bestehen, sind solche spätestens bis zum 1. Januar 1871 nach den in diesem Gesetze vorgcschricbencn Normen gleichfalls durch Königliche Verordnung ins Leben zu rufen, insofern nicht anderweitig in noch auskömmlicherer Weise daselbst für die Lehrer-Wittwen und Waisen gesorgt ist.
Durch dieses Gesetz werden weder bestehende Gerechtsame der Lehrer - Wittwen und Waisen, noch besondere Leistungen zu deren Gunsten aufgehoben. Diese Gerechtsame und Leistungen werden jedoch, soweit sie nicht auf einem privatrecktlichen Titel beruhen, auf die nach Obigem zu gewährenden Zuschüsse zu den Wittwen- und Waisenkassen angerechnet.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß das Herrenhaus, ebenso wie im vorigen Jahre, dem Entwurf zustimmen werde.
(Die neuen Maße und Gewichte und die Volksschule.) Nach der Maß- und Gcwichtsordmmg für den Siorbbeutfeßen Bund tritt dieselbe mit dem 1. Januar 1872 in Kraft/ die Anwendung der entsprechenden Maße und Gewichte ist jedoch bereits vom 1. Januar 1870 an gestattet, insofern die Bethciligten hierüber einig sind. Der Minister des öffentlichen Unterrichts von Mühler hat durch eine vor Kurzem erlassene Verfügung sämmtliche Swulbehörden darauf hingewiesen, wie zu wünschen sei, daß von jener Gestaltung ein mög- lichst ausgedehnter Gebrauch gemacht werde. Je mehr dies geschehe, desto rascher und sicherer werde sich die Einbürgerung der neuen Maß- und Gewichtsordnung vollziehen. Die Volksschule werde hierzu sehr erheblich mitwirken können und müssen. Sie habe die Aufgabe, Kenntniß und Verständniß der neuen Ordnung für das bürgerliche Leben zu vermitteln. Es soll deshalb schon jetzt in allen Schulen das Rechnen mit den neuen Maßen und Gewichten gelehrt und geübt werden. In welcher Weise, in welchem Umfange und bis zu welcher Fertigkeit auf den verschiedenen Stufin der Volksschule dies möglich und zu erstreben sei, darüber sind in dem Reskripte nähere Andeutungen gegeben. Da der fragliche Unterricht nur fruchtbringend ertheilt werden kann, wenn er durch Anschauung unterstützt wird, so sollen die geaichten neuen Maße und Gewichte, soweit sie im gewöhnlichen Verkehre am meisten im Gebrauch sind, für die Schulen baldmöglichst angeschafft werden.
Thronrede des Kaisers Napoleon.
Die neue Sitzung des gesetzgebenden Körpers in Frankreich ist vom Kaiser Napoleon mit einer sehr bedeutsamen Thronrede eröffnet worden.
Seit dem Juli d. I., wo der Kaiser im Entgegenkommen gegen die Wünsche freisinniger Anhänger seiner Regierung eine weitere Entwickelung der bisherigen Staatseinrichtungen im Sinne einer selbst- ständigeren Einwirkung der Landesvertretung in Aussicht gestellt und alsbald eine größere Freiheit auf dem Gebiete des öffentlichen Lebens gestattet hatte, war die neu gewährte Freiheit von den Gegnern seiner Regierung in immer rücksichtsloserer Weise benutzt worden, um bic gegenwärtigen Zustände in ihren Grundlagen zu bedrohen. Je entschiedener aber diese Parteibestrebungen Hervorlreten konnten, desto mehr zeigte sich auch, daß dieselben nicht blos gegen das Kaiserreich, sondern zugleich gegen die gesellschaftliche Ordnung überhaupt gerichtet sind. In demselben Maße, in welchem sich diese revolutionäre Bcwe- gung entwickelte, sammelten sich dagegen alle gemäßigten Parteien immer fester wieder um die Kaiserliche Regierung, und in dem Augenblicke, wo die gesetzgebende Versammlung zusammentritt, darf der Kaiser mit Zuversicht auf eine bereitwillige Unterstützung seiner Absichten für die weitere friedliche Entwickelung der Staatseinrichtungen rechnen.
Die Thronrede, mit welcher der Kaiser die Volksvertretung begrüßt hat, beginnt mit folgenden Worten:
»Es ist nicht leicht, in Frankreich den regelmäßigen und friedlichen Gebrauch der Freiheit zu sichern. Seit einigen Monaten schien die Gesellschaft durch Leidenschaften, welche auf den Umsturz gerichtet sind, bedroht, die Freiheit durch die Ausschreitungen der Presse und der öffentlichen Versammlungen beeinträchtigt. Jeder fragte sich, bis wie weit die Regierung die Langmuth treiben würde. Aber bereits hat der gesunde Sinn des Volkes gegen die schuldvollen Uebertreibungen seinen Rückschlag geäußert, die ohnmächtigen Angriffe haben nur dazu gedient, die Festigkeit des Gebäudes zu zeigen, welches das Stimmrecht der Ration begründet hat. Nichtsdestoweniger darf die Ungewißheit und die Verwirruirg in den Gemüthern nicht länger dauern/ die Lage erfordert mehr als jemals Freimuth
und Entschlossenheit. Es ist nothwendig, ohne Umschweif zu sprechen und offen zu sagen, welches der Wille des Landes ist. Frankreich will die Freiheit, aber zusammen mit der Ordnung. Die Ordnung, für diese bürge ich/ helfen Sie mir, meine Herren, die Freiheit zu retten.»
Nachdem sodann die einzuführenden Reformen angedeutet sind, fährt die Thronrede fort: »Aber es genügt nicht, Reformen vorzu- schlagen, Ersparungen in die Finanzen cinzuführen und gut zu verwalten/ es ist auch nothwendig, daß die öffentlichen Gewalten in Uebereinstimmung mit der Regierung durch eine deutliche und feste Haltung zeigen, daß je mehr wir die liberalen Bahnen erweitern, desto mehr wir auch entschlossen sind, allem Anstürmen gegenüber die Interessen der Gesellschaft und die Grundsätze der Verfassung unversehrt zu erhalten. Eine Regierung, welche der gesetzmäßige Ausdruck des Volkswillens ist, hat die Pflicht und die Beacht, diesem DolkSwillen Sichtung zu verschaffen: denn sie hat auf ihrer Seite das Recht und die Kraft.
Wenn ich von unseren inneren Zuständen meine Blicke jenseits unserer Grenzen wenbe, so wünsche ich mir dazu Glück, wabrnehmen zu dürfen, daß die fremden Mächte freundschaftliche Beziehungen mit uns unterhalten. Die Souveräne und die Völker wünschen den Frieden und beschäftigen sich mit den Fortschritten der Civilisation.«
Die Rede schließt mit den Worten:
»Mögen die Kammern durch ihre Einsicht wie durch ihre Vaterlandsliebe beweisen, daß Frankreich, ohne in bedauerliche Ausschreitungen zurückzufallen, fähig ist, die freien Institutionen zu ertragen, welche die Ehre der civilisirten Länder ausmachen!«
Die feste Ruhe und Zuversicht, welche auS den Worten des Kaisers spricht, bekundet von Neuem, daß bie Kaiscttiche Regierung sich bewußt ist, die Bewegungen, denen sie freien Spielraum gewährt habe, vollkommen zu beherrschen. Die Ausdrücke besonders lebhafter Begeisterung, mit welcher der Kaiser im gesetzgebenden Körper begrüßt und mit welcher seine Rede ausgenommen worden ist, geben den Beweis, daß er sich in der Stimmung der Volksvertretung nicht getäuscht hat. ______________
Die chinesische Gesandtschaft, welche in Berlin eingetroffen ist, um mit unserer Regierung über einen Freund- schafts- und Handelsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde zu verhandeln, wird am Donnerstag (2.) von unserem Könige im Rittersaale des Königlichen Schlosses in feierlicher Weise in Gegenwart der Prinzen, der Generale unb der höchsten Staatsbeamten empfangen werden.
Der Bundeskanzler Graf von BiSmarck gedenkt, wie von vorn herein in Aussicht genommen war, gegen Weihnachten von Barzin nach Berlin zurückzukehren.
Dem Vaterländischen Frauenverein, welcher seit dem November 1866 unter dem Schutze Ihrer Majestät der Königin besteht, seinen Vorstand in Berlin (unter dem Vorsitze der Gräfin Charlotte von Itzmplitz) und in den Provinzen der Monarchie, wie in den benachbarten norddeutschen Staaten, bereits 280 Zweigvereine hat, sind von dem Könige jüngst Korporationsrechte verliehen worden, um der Wirksamkeit desselben die Dauer zu sichern.
Das neuerdings revidirte Vercins-Statut bestimmt dre Aufgabe des Vereins dahin, daß derselbe, außer seiner Kriegcs- aufgabe, für die Kranken und Verwundeten des vaterländischen Heeres, im Frieden bei außerordcntlcchen Nothständen, in allen Theilen des Vaterlandes sogleich Hülfe zu leisten und bei jeder anderen Noth direkt oder durch seine Zweigvereine auf Abhülfe oder Linderung hinzuwirken habe.
Der Verein hat, nachdem ihm während des ostpreußischen Nothstandes durch die allgemeine Theilnahme eine weitreichende Wirksamkeit vergönnt gewesen, auch in dem ablaufenden Jahre bei besonderen Unglücksfällen, (wie in Fritzlar und im Plauen- scheu Grunde), bei 8 großen Brandschäden, und durch Beihülfe für Gründung oder Förderung von 11 Anstalten für Nothleidende und auf mannigfach andere Wecse zu wirken gesucht. Außer dem Betrage von mehr als 5800 Thlr., welche ihm für die Verunglückten"«« Plauen'schen Grunde anvertraut worden, hat er im Jahre 1869 mehr als 25,000 Thlr. aus den von ihm gesammelten Mitteln für die gedachten Zwecke verwandt.
Damit er seine Aufgabe immer vollständiger lösen und in wachsendem Maße, nach der Absicht seiner Allerhöchsten Beschützerin, der dauernde Mittelpunkt für Bestrebungen der gedachten Art im ganzen Vaterlande werden könne, ist es dringend zu wünschen, daß die Zahl seiner Mitglieder und Zweig- vereine, wie die gebende Thellnahme für ihn in allen Landes- theilen immer mehr zunehme.
Verantwortlich; E. Liedtke in Berlin.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (N. v. Decker).