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Jährlicher (tuet Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

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Hanauer Wochenblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iager'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung und bei der Annoncen-Expedition von Haasenstein 8? Vogler zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M 96.

Samstag, den 4. Dezember.

1869.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 1. d. MtS. ausgegebene Nr. 69 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält außer dem bereits früher Mitgetheilten: 1) Inhalt des 67. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung des Herrn Finanz-Mi- nisterS zu Berlin, vom 17. v. Mts., wonach dem Nebenzollamte I. Klasse zu Cuxhaven und der Zollabfertigungsstelle am Bahn­höfe zu Lübeck die Ermächtigung zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Branntweins beigelegt und Ersterem zugleich die Befugniß zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung zugestanden ist; 3) Bekanntmachung König­licher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 22. v. M-, polizeiliche Vorschrift zum Schutze des Eisenbahn-Baues der Halle-Casseler Eisenbahn im Kreise Witzenhausen betreffend; 4) Bekanntmachung derselben Behörde vom gleichen Datum, wonach den approbirten Thierärzten des dasigen Regierungsbezirkes gestattet worden ist, die von ihnen .für Heilung kranker Thiere zu ver­wendenden Arzeneien mit Ausschuß der Gifte selbst zu bereiten und zu dispenfiren; 5) Bekanntmachung der Telegraphen-Direk- tion zu Köln, vom 18. v. M., die Eröffnung einer Telegraphen-Station mit beschränktem Tagesdienst zu Gudensberg im Regie­rungsbezirk Cassel vom 1. d. M ab betreffend; 6) Bekanntmachung der Ober-Post-Direktion zu Cassel, vom 18. v. M., die Ver­änderung verschiedener Postabgänge betreffend; 7) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts zu Clausthal, vom 18. und 19. v. M., die Ausfertigungen verschiedener Bergwerkö-Verleihungsurkunden an Privatunternehmer betreffend; 8) Bekanntmachung des General-Postamts zu Berlin, vom 25. v. M., wonach Drucksuchen bis zum Gewicht von 3 Pfd. als Gegenstände der Briefpost ngch den Vereinigten Staaten von Amerika von jetzt ab sowohl auf dem Wege über Bremen resp. Hamburg, als auch auf dem Wege über Belgien und England direkt abgesandt werden können; 9) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

Der seitherige Special-Commissarius, Regierungsrath Schulze zu Cassel, ist vom 1. Dezember d. I. ab in das Collegium der hiesigen Königlichen General-Commission berufen und tritt von diesem Zeitpunkte ab an dessen Stelle als Special-Commissarius der Gerichts-Assessor Schulz zu Cassel.

Die erledigte Pfarrei Eiterhagen, in der Klasse Kaufungen, ist dem außerordentlichen Pfarrer und dermaligen Pfarreiverweser zu Eiterhagen Karl Wilhelm Elard Coing übertragen worden.

Der Pfarrer und Rector Georg Wilhelm Klingelhöfser zu Frankenberg ist zum Pfarrer in Löhlbach ernannt worden.

Dem Rechtsanwalt Schmidtmann zu Frankenberg ist die Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltspraxis bei dem König­lichen Amtsgerichte zu Vöhl ertheilt.

Der zum commissarischen Steuer-Empfänger bestellte Rentmeister Christian Opfer zu Hofgeismar ist auf sein Nachsuchen vom 1. Januar 1870 ab in den Ruhestand versetzt.

Dem Militair-Anwärter Friedrich, König zu Marburg ist die Stelle des Kanzlisten bei der Universität Marburg verlie­hen worden.

Der Sergeant Ludwig Döll ist zum Schutzmann bei der Königlichen Polizei-Verwaltung in der Stadt Fulda bestellt worden.

Der Bau-Commissar Hölke zu Schmalkalden ist gestorben.

Der Oberhütten-Jnspektor Pfort zu Veckerhagen, sowie der Berg-Inspektor Schulz zu Habichtswald find vom 1. Januar k. I. ab in den Ruhestand versetzt mit Pension.

Der Markscheider Schulz zu Wahlershausen hat seinen Wohnsitz nach Wehlheiden verlegt.

Dem Berg-Assessor Buch Holz, zuletzt in Erfurt, ist gestattet, sich bei dem Oberbergamte zu Clausthal zu beschäftige«.

Amtlicher Theil.

Polizei-Verordnuug.

Nach vorausgegangener Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und mit Bezug auf den §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 wird, in Folge einer Beschwerde der Besitzer von Grundstücken am s. g. Baumerschen Wege, welcher von der Eschen-Allee aus nach dem Hanau-Bebraer Bahnhof führt, die Benutzung desselben mittelst Fuhrwerken, mit Ausschluß derjenigen, welche zur Bestellung und Aberndtung der anliegenden Feldgrundstücke benutzt werden, unter Androhung einer Strafe bis zu 3 Tha­lern untersagt.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem 8. k. M. in Kraft.

Hanau am 10. November 1869.