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fahrern den Durchgang verstattet, Herzusiellen, dürften noch bedeutende Arbeiten erforderlich sein; heute ist der Kanal erst 22 und an gewissen Stellen, wo noch Felsen wegzusprengen sind, kaum 20 Fuß tief. Um eine Versandung des Kanalbeltes zu verhüten, bleibt eine beträchtliche Anzahl von Baggermaschinen ausgestellt.

Dampfer werden den Kanal mit eigener Dampfkraft und mit einer mittleren Geschwindigkeit von 10 Kilometer per Stunde durch- fahren, so daß sie die ganze Strecke in 16 Stunden zurücklegen können. Segelschiffe von über 50 Tonnen Gehalt werden auf ihre Kosten mit einer mittleren Geschwindigkeit von 6-8 Kilometer per Stunde, also in 2428 Stunden Fahrzeit, durch Schleppdampfer hindurchbugsirt. Segelschiffe unter 50 Tonnen können frei mit Segeln fahren.

Was die Hcrstcllungs- und Unterhaltungskosten, sowie die Renta­bilität betrifft, so sind für den Bau bis jetzt gegen 400 Millionen Franken, über 100 Millionen Thaler, verausgabt, die gänzliche Voll­endung dürfte tvohl eine halbe Milliarde erfordern. Die jährlichen Unterhaltungskosten sind auf 1,500,000 Franken veranschlagt. Die dercinstigen Einnahmen fließen zunächst aus dem Durchgangszoll, der für jedes Schiff ohno Unterschied auf 10 Franken per Tonne fcstgcstcllt ist. Dazu kommt, daß die Anlande des Kanals, welche in den Besitz der Compagnie übergegangen sind, einen Werth von ungefähr 100 Millionen Franken haben. Die gesummten Unterhaltungskosten aber dürften, wenn das Unternehmen einen günstigen Erfolg hat, gedeckt werden durch die Nebeneinnahmen der Gesellschaft für Dockung, Bugsirunz, Wasscrlicferung, Lootsendienste n. s. w.

Die neu eröffnete Passage bezweckt zunächst eine Abkürzung des Seeweges von den produktcnrcichcn Ländern, deren Gestade vom indi­schen Ozean bespült wird, von Ostafrika, Indien, China und Australien nach den Kulturländern Europa's. Der gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts entdeckte Seeweg um die Südspitze Afrika's, das Kap der guten Hoffnung, herum würde dadurch, namentlich für die An­wohner der Mittelmeerküste bedeutend abgekürzt. Ein von Trieft nach Bombay gehender Dampfer hat über Suez 1400, um Afrika herum 3500 Meilen zurückzulegen. Obwohl für Seeschiffe jeder Art und Größe brauchbar, wird indessen der Suezkanal von Segelschiffen voraussichtlich weniger benutzt werden. Außer den Schwierigkeiten und Gefahren, melde das Rothe Meer der Segelfahrt bietet, kommt noch in Betracht, daß nur die rasche Fracht den durch die Kanalabgaben verursachten Zuschlag an Spesen ertragen kann. Waaren, welche im Verhältniß zu ihrem Werthe sehr ins Gewicht fallen und einen großen Raum einnehmen, also gewöhnliche Segelschiffsfrachten, werden wohl -immer den billigeren, wenn auch längeren Weg vorziehen. Indeß die Dampfschiffahrt" erringt sich von Tag zu Tag eine größere Bedeutung und mit ihrer Entwicklung erhöht sich der Werth der Wasserstraßen, welche den Transport von Waaren und Reisenden abkürzen und den­selben sicherer und pünktlicher machen.

Die feierliche Einweihung deS Suezkanals hat in Gegenwart er­habener fürstlicher Zeugen und unter der lebhaftesten Theilnahme und Vertretung aller civiiisirtcn Nationen stattgefunden. Mit der Kaise­rin von Frankreich, dem Kaiser von Oesterreich, einem Prinzen von Italien und anderen Fürsten hat auch unser Kronprinz Namens Sr. Majestät des Königs der Einweihung beigewohnt.

Die Betheiligung des Kronprinzen an der denkwür­digen Feierlichkeit läßt erkennen, welche Bedeutung unsere Regierung der weiteren allseitigen Entwickelung der politischen Beziehungen des Norddeutschen Bundes namentlich auch für die Belebung und den Aufschwung des deutschen Handels beilegt.

Wittwe«- und Waiserr-Kassen für GleMenterrlehrer.

Das Bedürfniß nach einer durchgreifenden Fürsorge für die Hin­terbliebenen der Elementarlehrer ist sowohl von der Staatsregierung, wie von den Häusern des Landtages schon früher vielfach anerkannt worden. Wiewohl für die verwaisten Lehrerfamilien seither auf ver­schiedenen Wegen eine gewisse Fürsorge getroffen war, theils durch die unter Leitung des Staates stehenden Wittwen- und Waisenkaflen, theils durch besondere Vereine der Lehrer, durch Unterstützungs- Anstalten von Korporationen und Privatleuten, durch bevor­zugte Aufnahme der Lehrer - Waisen in Waisenhäuser, theils endlich durch Unterstützung Seitens der Staatsregierung, so reichten doch diese verschiedenen Mittel nicht hin, um eine genügende Fürsorge für die hinterlassenen Lehrerfamilien zu sichern: die Wittwcnpcnsioncn er­reichten im Durchschnitte noch nicht 24 Thlr., ein Betrag, welcher nicht zureicht, um eine Wittwe mit ihren Kindern vor dem äußersten Mangel zu schützen.

Um dem dringenden Bedürfnisse abzuhelfen, hatte die Regierung im vorigen Jahre den Weg der Gesetzgebung beschütten, und einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch welchen die Möglichkeit gewonnen werden sollte, die bestehenden Lehrer-Wittwen- und Waisenkassen dahin zu entwickeln, daß dieselben durch Erhöhung der Beiträge in den Stand gesetzt würden, auch höhere Pensionen an die Lehrer-Wittwen und Waisen zu zahlen, ferner da, wo solche Kassen noch nicht bestehen, dieselben zu errichten.

Im Landtage fand die Absicht der Regierung an und für sich bereitwillige Aufnahme, zugleich aber eine Erweiterung in der Stif­tung, daß allen Lehrerwittwei» eine Pension von mindestens

50 Thalern gesichert werden sollte, indem außer den Beiträgen der Lehrer auch jährliche Beiträge von den Gemeinden, den selbstständigen Gutsbezirken, Instituten u. s. W. erhoben, nöthigen Falls aber ein Zuschuß aus der Staatskasse gezahlt werden sollte.

Der Kultus-Minister erklärte sich schon damals mit den vorgc- schlagenen Abänderungen des Entwurfs im Wesentlichen einverstan­den z eine Verpflichtung für die Staatskasse glaubte er jedoch nicht früher übernehmen zu können, als bis sich überschen lasse, wie hoch sich dieselbe belaufen werde, zumal die Lage der Staatssinanzen im vorigen Jahre nicht gestattete, neue Leistungen auf den Staatshaus­halt zu übernehmen, so lange die Mittel nicht nachgcwicscn seien, um den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zu genügen.

Die Ermittelungen über die Höhe des erforderlichen Staats­zuschusses haben seitdem stattgefunden und haben ergeben, daß es sich zunächst etwa um 60,000 Thaler jährlich handelt. Diese auf den Staatshaushalt zu übernehmen, erschien auch beim Beginn der jetzigen Landtagssession noch nicht thunlich, indem zur Deckung der allernoth- wendigsten Forderungen des Staatshaushalts anderweitig noch fünf Millionen Thaler auf außerordentlichem Wege aufzubringen waren.

Der Kultus-Minister legte deshalb einen Gesetzentwurf vor, welcher, soweit es ohne den Hinzutritt der Staatskasse geschehen konnte, den Hinterbliebenen die von dem vorjährigen Landtage beabsichtigten Wohlthaten in möglichst ausgedehntem Maße zu sichern bestimmt war.

Bei der Berathung im Abgeordnetenhaus«: wurden jedoch von allen Parteien einmüthig die Anträge vom vorigen Jahre auf Bewilligung des Staatszuschusses erneuert.

Nachdem inzwischen durch die Finanzvorschläge des Ministers Camp Hausen die Aussicht auf Beseitigung der Schwierigkeiten des Staatshaushalts gewonnen war, hatte der Kultus - Minister von Mühler schon vor Eintritt der Berathung im Abgcord- netenhause auch seinerseits erneute Erwägungen Behufs Bewilligung des in Rede stehenden Zuschusses angeregt. Der Finanz-Minister war hierauf bereitwillig eingegangen; eine Bc° schlußnahme im Staats - Ministerium hatte jedoch noch nicht statt- gefunden, als die Sache im Abgeordnetenhaus? zur Berathung gelangte.

Gegenüber den erneuten Anträgen auf Bewilligung des Staats­zuschusses erklärte der Finanz-Minister Camp Hausen: er könne sich über die Sache noch nicht Namens des Staats-Ministeriums aus- sprechen: er sei auch persönlich der Ansicht, daß mit Rücksicht auf die in Betracht kommenden Verhältnisse die Frage Erwägung ver­diene, ob es ein richtiges Verfahren sei, den Staat unmittelbar für den Ausfall verantwortlich zu machen, und ob es nicht richtiger fein würde, dafür kleinere Verbände (die Kreise, Provinzen) in Anspruch zu nehmen. Im Uebrigcn habe er für die Sache die wärmste Sympathie und er wolle sich auch die Andeutung nicht versagen, daß wenn nach sorgfältiger Berathung des Gesetzentwurfs die beiden Häuser des Landtages in dieser Session ebenso, wie in der vorangegangenen, in der Auffassung übereinstimmen sollten, daß eS der Würde des preu- ßsischen Staates entspräche, diesen Zuschuß zu geben, und wenn die Frage an das Staats-Ministerium tzerantrete, welcher Vor­schlag Sr. Majestät dem Könige zu unterbreiten sei, daß dann die wirkliche oder vermeintliche Finanz bedräng niß nicht ab­halten werde, den Vorschlag zu befürworten.

Diese Erklärung wurde im Abgeordnetenhaus«: sehr beifällig aus­genommen, und der Gesetzentwurf demnächst mit dem erwähnten Zu- sagt fast einstimmig genehmigt.

Mit Unrecht ist die Erklärung des Finanz-Ministers so aufgefaßt worden, als stehe sie im Widersprüche mit dem Verhalten des Kultus-Ministers. Die Erklärung ist im Gegentheil in vollem Einverständnisse und auf Grund vorgängiger Verständigung mit dem Kultus- Minister abgegeben worden, welcher das Interesse des Lehrerstandes jetzt wie zu jeder Zeit innerhalb der Staatsregierung mit Eifer und Wärme vertreten hat.

Die von dem Finanz - Minister kundgegebene Auf­fassung hat inzwischen in weiterer Berathung die Zu­stimmung des Staats-Ministeriums gefunden, unb es ist demgemäß eine befriedigende Erledigung der Angelegen­heit gesichert.

Kreisstädten.

In dem Entwurf der Kreisordnung ist seitens der Regierung vorgeschlagen, daß für jeden Kreis durch Beschluß des Kreistages ein Kreisstatut errichtet werben könne, in welchem diejenigen, die Kreisverfassung betreffenden Gegenstände näher geordnet werden sollen, hinsichtlich deren das Gesetz Verschiedenheiten gestattet oder keine aus­drücklichen Bestimmungen enthält. Diese statutarischen Anordnungen dürfen den bestehenden Gesetzen niemals zuwiderlaufen.

Dieser Vorschlag wurde von liberaler Seite vielfach angesessen; zur Vertheidigung desselben sagte der Minister des Innern Graf zu Eulenburg etwa Folgendes: ,, .

»Der Gedanke eines Kreissiatuts ist in allen praktischen Kreisen ein außerordentlich beliebter, und mir ist dieser Gedanke bei allen Besprechun­gen, welche ich über die Prinzipien einer neuen Kreisordnung gehabt habe, entgegengetrekn. Man glaubte, die außerordentlichen Schwierigkeiten, die sich einer für sechs Provinzen einzuführenden Kreisordnung entgegen- stellen, dadurch überwinben zu können, daß der Begriff des Kreissiatuts