438
der Kahl in den Main bis an die Birkenheimerstraße, sodann die neue Nummerirung von 204 beizubehaltenden alten Landesgrenz- steinen im Wege öffentlichen Ausgebotes in Accord gegeben.
Die Grenzsteine müssen von gutem Kalk- oder Sandstein, die Hauptsteine 4 Fuß hoch und 1 Fuß im Quadrat stark, die Zwi- schensteine 3 Fuß hoch und 9 Zoll im Quadrat stark sein.
Accordlustige, welche den Königlichen Regierungs-Commissaren nicht bekannt sind, haben sich mit Zeugnissen ihrer Gemeindebehörden über Vermögensbesitz und Geschäftstüchtigkeit auszuweisen.
Die näheren Accord-Bedingungen werben im Termin selbst bekannt gemacht werden.
Cassel am 11. November 1869.
Der Königl. Regierungs-Rath Schmidt.
Die Herren OrtSvorstände zu Oberdorfelden, Fechenheim, BerkerSheim, Eckenheim, Eichen, Langendiebach, Ravolzhausen, Hüt- tengesäß und Neuwiedermuß, sowie die Nettesten der israelitischen Gemeinden zu Großkrotzenburg, Bergen, Bockenheim, Windecken, Marköbel, Langenselbold, Langendiebach und Hüttengesäß werden wiederholt veranlaßt, den rückständigen Abonnementsbetrag für das hiesige Wochenblatt pro 1. Quartal d. J. an den Waisenhaus-Buchhalter Reuter dahier alsbald gegen Quittung einzuzahlen.
Hanau am 16. November 1869.
Dem Michael Ruppel 4r zu Mittelbuchen ist am 15. d. Mts. sein Hühnerhund entlaufen; ein solcher Hund soll gestern Morgen mit einem fremden Manne, welcher den Weg nach Kilianstädten gegangen, gelaufen sein.
Der Hund ist von gelber Farbe, ohne Abzeichen, männlichen Geschlechts, hat sehr schönen Behang und hört auf den Namen Rennow, welches hierdurch veröffentlicht wird.
Hanau am 17. 'November 1869.
Die Maul- und Klauenseuche in der Ortschaft Langenselbold ist erloschen und wird deshalb die dort ungeordnete Sperre aufgehoben.
Hanau am 14. November 1869.
PolizeiVerordnung.
'Nach vorauSgegangener Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und mit Bezug auf den §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 wird in Gemäßheit der §§. 73 und 74 der Gewerbe-Ordnung für den norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 Folgendes angeordnet:
Die Bäcker und die Verkäufer von Backwaaren in der Stadt Hanau haben die Preise und das Gewicht ihrer verschiedenen Backwaaren für gewiffe, von der Polizei-Behörde zu bestimmende Zeiträume durch einen von Außen sichtbaren Anschlag am Ver- kausstokale zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Dieser Anschlag ist kostenfrei mit dem polizeilichen Stempel zu versehen und täglich während der Verkaufszeit auszuhängen. Der Verkauf der Backivaaren ist nur nach den von den Bäckern und Verkäufern in ihren VerkausSlokalen durch Anschlag festgesetzten Preisen und Gewichten erlaubt. ES ist deshalb in denselben eine Waage mit den erforderlichen Gewichten aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen der verkauften Backwaaren zu gestatten.
Der unterlassene Anschlag des vorgeschriebenen Preisverzeichnisses sowie die unterlassene Aufstellung der Waage mit den Gewichten in den vorerwähnten VerkausSlokalen wird im einen oder anderen Falle mit 3 Thalern bestraft.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit den 1 5. k. M. in Kraft.
Hanau am 11. November 1869.
Am 9. November d. J. wurde bei Bürzel ein s. g. Scheich (Holzschiff) geländet, welches hierdurch veröffentlicht wird. Hanau am 16. November 1869.
(Gefundene Gegenstände.) Ein Geldtäschchen mit 18 kr. 2 hlr. Ein Gummischuh. Eine schwarze Schürze. Ein Paar Kilzsohle'u. Ein seidene« Halstüchelchen. Ein Lesebuch (biblische Geschichte). Ein ABC-Buch. Ein Käppchen.
(Verlorene Gegenstände.) Ein Damenstiefel. Eine Mosaik-Broche.
Die Eigenthümer der ersteren Gegenstände können sich zur Empfangnahme hier melden; die Finder der letzteren werden dagegen aufgefordert, solche anher abzuliefern.
Hanau am 19. November 1869.
Der Landrath.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cafsel.
Windecken. Einer ausgeklagten Schuldforderung halber sollen die dem Schuhmacher Heinrich Wilhelm Weider zu Windecken zugehörigen, in der Windecker Gemarkung belegenen Immobilien zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin aus den 31. Dezember d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 28. Januar und 25. Februar k. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, an da« Amtsgericht zu Windecken anberaumt.
Eichen. Wegen einer gegen Georg Jü ngling (Georg'« Sohn) von Eichen ausgeklagten Schuldforderung ist der Zwangsverkauf der demselben zugehörigen, in der Gemarkung von Eichen belegenen Grundstücke erkannt und zu dessen Vollzug erster Steigerungstermin auf den 31. Dezember d. J., eventuell zweiter und dritter auf den
28. Januar und 25. Februar k. I., jedesmal Vormittag« 11 Uhr, an das Amtsgericht
zu Windecken bestimmt. _______________________________________
Bekanntmachung. ein Kessel von Kupfer und sonstige
Am Dienstag den 23.Novbr. d, I., I Geräthe der hiesigen Garmson- und
Vormittags von 10 Uhr ab, Lazareth-Verwaltung sollen auf dem Paradeplatze hierselbst | öffentlich meistbietend gegen gleich baare 50 hölzerne Bettstellen, Zahlung verkauft werden, wozu Kauflustige eine Partie alte Baumaterialien, als hiermit eingeladen werben.
alte Thüren, Thürschlösser und al- Hanau am 11. November 1869.
teS Eisen, sowie einige Eßnäpfe und . , _ „ m
Teller von Zinn, (1456) Königl. Garnison-Verwaltung.
Alle Diejenigen, welche Forderungen an das hiesige Waisenhaus zu machen haben, werden ersucht, ihre Rechnungen bis zum 31. künftigen Monats anher einzureichen.
Hanau am 18. November 1869, Der Waisenhaus-Buchhalter ____Reuter.
Erledigt
Die iSrael. Lehrer- und Vorsängerstelle zu Sterzhausen, im Kreise Marburg.
Weiden- u. Grasverpachtuug.
1 M. 3 D. 3 R. Weiden und GraS an der krummen Kinziz werden
Montag den 2 2. v. MtS., Vormittags 11 Uhr, im Kämmereilokal auf die Dauer von 9 Jahren unter Genehmigung-vorbehalt nach dem Meistgebot öffentlich verpachtet. Nach- gebote werden nicht angenommen.
Hanau am 19. Nov. 1869. Der Stadtkämmerer
W eidert. (1482)