der Schule und der Geist, der in ihr waltet, von dem allergrößten Einflüsse ist auf den Geist und die ganze Entwickelung der Nation.
Es sind unsere theuersten Güter, um die es sich hier handelt, unsere Kinder. Auf das Erstarken des deutschen Geistes hat die deutsche Schule einen sehr wesentlichen Einfluß gehabt. Die Schöpfungen eines Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und seines Enkels, des KönigS Friedrich Wilhelm des Ersten haben Grundlagen geschaffen, aus denen von Geschlecht zu Geschlecht hat weiter gebaut werden können. Wir 9llle, meine Herren, die wir jetzt berufen sind, in dieser wichtigen Angelegenheit das Wohl des Vaterlandes zu berathen, wir Alle haben unsere Bildung empfangen auf diesen Grundlagen. Das System, welches aus jener Zeit seinen Ursprung genommen hat, ist bis auf die Tage unserer Schulzeit das geltende gewesen und geblieben, und lagen Sie sich nicht irre machen, wenn Stimmen ertönen, die da reden von neuen Systemen: es ist nicht der Fall, es ist das alte System und die alte Weise, auf der unser deutsches Volk jenen Zeitraum von Jahrhunderten zurückgelegt hat. Ziehen Sie also, ich bitte Sie, bei den Berathungen die eigenen Erinnerungen Ihrer Jugendzeit, Ihre Erfahrungen, die Sie selbst seiner Zeit auch in der Schule gemacht hahen, ziehen Sie die zu Rathe und seien Sie, wenn Neues getordert und verlangt wird, vorsichtig- auf keinem Gebiete des öffentlichen Lebens sind mißglückte Versuche so gefährlich und werden mit so edlen Werthen bezahlt, als auf dem Gebiete des Unterrichtswesens.
Gedenken Sie, ich bitte Sie, deS Schriftwortes: » Prüfet Alles und das Gute behaltet !«■
Die Rechte und Pflichten der Kreis-Angehörigen.
Der zweite Abschnitt des Entwurfs der Kreisordnung, welcher soeben im Abgcordnctcnhause berathen worden ist, handelt von den Kreis-Angehörigen, ihren Rechten und Pflichten.
Angehörige des Kreises sind (nach §. 5) mit Ausnahme der nicht angesessenen servisberechtigten Militärpersonen deS aktiven Dienststandes, alle diejenigen, welche innerhalb des Kreises ihren Wohnsitz haben.
Die Kreis-Angehörigen sind nach §. 6 berechtigt: 1) zur Theilnahme an der Verwaltung und Vertretung des Kreises, nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes, 2) zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten der Kreises.
In Betreff der Pflichten der Kreis-Angehörigen soll zunächst die Verpflichtung zur Annahme von unbesoldeten Aemtern (im §. 7) in folgender Weise geregelt werden:
»Die Kreis-Angehörigen sind verpflichtet, unbesoldete Aemter in der Verwaltung und Vertretung des Kreises zu übernehmen.
Zur Ablehnung oder zur früheren Niederlegung solcher Aemter berechtigen folgende Entschuldigungsgründe: 1) anhaltende Krankheit, 2) Geschäfte, die eine häufige oder lange dauernde Abwesenheit vom Kreise mit sich bringen, 3) ein Alter über 60 Jahre, 4) ärztliche oder wundärztliche Praxis, 5) die Verwaltung eines unmittelbaren Stams- amtes, 6) sonstige besondere Verhältnisse, welche nach dem Ermessen des Kreistags eine gültige Entschuldigung begründen.
Wer ein unbesoldetes Amt in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer versehen hat, kann die Uebernahme eines solchen für die nächsten drei Jahre ablehnen.
Wer sich ohne einen der vorbezeichneten Entschul- digungSgründc weigert, ein unbesoldetes Amt in der Ver- waltung oder Vertretung des Kreises zu übernehmen, oder das übernommene Amt während der vorgeschriebenen regelmäßigen AmtSdauer zu versehen, so wie derjenige, welcher sich der Verwaltung solcher Aemter thatsächlich entzieht, kann durch Be- schluß des Kreistages für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Ausübung seines Rechte? auf Theilnahme an der Vertretung und Verwaltung bc3 Kreises für verlustig erklärt und um ein Achtel bis ein Viertel stärker, als die übrigen Kreisangehörigen, zu den Kreis- abgaben herangezogen werden.
Dieser Beschluß bedarf der Bestätigung der BezirkSregierung.»
Die erläuternde Denkschrift sagt über diesen wichtigen Punkt:
Die nothwendige Folge des Rechtes auf Selbstverwaltung ist die Verpflichtung zur Uebernahme unbesoldeter Ehrenämter. Indem der Staat den kommunalen Korporationen die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten und die Besorgung von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung - überträgt, muß er auch die Gewißheit haben, daß die Befugnisse zum Wohle des Ganzen, wie jedes Einzelnen überall orduungs- und regelmäßig geübt werden. Wo im Einzelnen die Hingebung und Opserwilligkeit für die Erfüllung öffentlicher Pflichten fehlt, sind im Interesse der Gesammtheit Zwangsmittel nicht zu entbehren, um pflichtwidrige Selbstsucht zu brechen oder wenigstens als solche zu kennzeichnen.
Die Einführung einer solchen Zwangßpflicht ist auch nicht neuste findet sich schon in den Städte-Ordnungen und den Landgemeinde
Ordnungen für die westlichen Provinzen und ist dieselbe demgemäß im 8- 7 im Wesentlichen den gedachten Vorschriften entsprechend gt* regelt.
Im Abgeordnetenhause war man mit dem von der Regierung ausgestellten Grundsätze im Allgemeinen einverstanden- von Seiten der liberalen Partei wurde sogar noch eine Vcrsch ärfung der Bestimmungen, von konservativer Seite eine Milderung der Zwangs- androhungen beantragt. Schließlich wurden die Vorschläge der Regierung mit unerheblichen Veränderungen angenommen.
Im Abgeordnetenhause kam am 3. eine Petition der Im- manucl-Synode lutherischer Konfession (einer Abzweigung der sich von der Landeskirche getrennt haltenden lutherischen Gemeinden), betreffend die Verleihung der Bcfugniß zur Führung eigener Civilstandsregister oder die allgemeine Einführung der Civil- ehe, zur Verhandlung. Von der Kommission des Hauses war der Antrag gestellt, die Petition der Staatsregicnrng zur Abhülfe mit der Erklärung zu überweisen, daß diesen und den damit zusammenhängenden Beschwerden nur durch allgemeine Einführung der Civilehe abzuhelfen sein wird.
Von liberaler Seite wurde die Einführung der Civilehe dringend befürwortet, von konservativer Seite dagegen mit Entschiedenheit hervorgchoben, daß die große Mehrheit der Bevölkerung von der Einführung der Civilehe Nickis wissen wolle. Der Antrag der Kommission wurde vom Hause angenommen.
Eine Petition Berliner Vereine wegen Einführung des allgemeinen Wahlrechts für alle politischen und kommunalen Wahlen gab Anlaß zu einer lebhaften Verhandlung, aus welcher nur daS eine Ergebniß hervorging, daß nämlich über die Angc- mcsscnheit einer solchen Maßregel die liberale Partei in sich durchaus gespalten ist. Das Haus beseitigte den Antrag durch Uebergang zur Tagesordnung.
In der Sitzung vom 5. kam ein Antrag der Fortschrittspartei zur Verbandlunx, nach welchem die Regierung durch diplomatische Verhandlungen eine allgemeine Abrüstung herbeiführen sollte. Der politische Aberwitz dieses AntrageS (der auch schwerlich ernst gemeint war) mürbe von der Mehrheit bc8 Hauses so entschieden anerkannt, daß dieselbe nicht blos den Antrag selbst, sondern auch alle vermcint- lichen Verbesserungsversuche zu demselben ablehnte.
Die Voeberathung des Staatshaushalts ist nach einer zweitägigen allgemeinen Erörterung, in welcher die vorläufigen Vorschläge bc3 neuen Finanz - Minister! wesentlich Zustimmung fanden, zu den einzelnen Theilen des Staatshaushalts übergegangen und wird, mie es scheint, erheblich rascher von Stätten gehen als in den früheren Jahren. In der Sitzung vom 6ten wurden mehrere Punkte, welche früher längere Erörterungen hcrvorricfcn, unbedenklich nach den Anträgen der Regierung erledigt.
Unser König ist von seinem am 4. unternommenen Ausflüge nach Pleß in Schlesien, wo er ungeachtet des stürmischen Wetters am 5. und 6. großen Jagden beigewohnt, am 7. nach Berlin zurückgekehrt. Auch auf dieser Reise hat der Landesfürst von Seiten der Bevölkerung überall die mannigfachsten Beweise der Liebe unb Verehrung erhalten.
Der Kronprinz ist am 4. November in Jerusalem ein- getroffen und hat daselbst einen glänzenden Empfang gefunden. Se. Königliche Hoheit hat einen mehrtägigen Aufenthalt daselbst genommen und während desselben die Stadt und Umgegend besichtigt und sämmtliche heilige Orte besucht.
Der Prinz hat von dem Platze der alten Kirche der Iohanniterritter, welcher vom Sultan Sr. Majestät dem Könige von Preußen zum Geschenk gemacht worden ist, Besitz genommen.
In einem Dankschreiben an'die berliner Stadtverordneten für dre ihm zu seinem Geburtstag dargebrachten Wünsche hebt der Kronprinz hervor, daß die Fewr der Eröffnung des Kanals von Suez, zu deren Beiwohnung er die jetzige Reise unternommen habe, vielleicht berufen sei, einen neuen Abschnitt in der Geschichte von Ländern zu bezeichnen, bi^ Jahrhunderte in der Entwickelung ihrer Kultur zurückgeblieben seien, und deutet zugleich an, daß seine Theilnahme an dem wichtigen Ereignisse und die bei dieser Gelegenheit angeknüpften Verbindungen auch für das Ansehen unseres engeren und weiteren Vaterlandes und für die Entwickelung des Wohlstandes desselben von Bedeutung seien. ___
Der König von Italien ist vor Kurzem erkrankt und sein Zustand erregte während einiger Tage die lebhaftesten Besorgnisse. Nach den neuesten Nachrichten ist jedoch eine günstige und hoffnungsvolle Wendung in dem Befinden des Monarchen eingetreten.
Verantwortlich: E. Liedtke in Berlin.
Berlin/ Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbnchdruckerci (R. v. Decker).