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^ 44. Provm^ial - Corresponden). 3. N°v-mb-r m.

Siebenter Jahrgang.

Die bevorstehenden Synoden in der evangelischen Kirche

werden von größter Bedeutung für den weiteren Aufbau der evange­lischen Kirchenverfassung sein.

Unserem Könige war es von jeher ein tiefer Ernst mit der Er­füllung der Verheißung der preußischen Verfassungsurkunde, daß auch die evangelische Kirche ihre Angelegenheiten selbständig ordnen und verwalten soll. Um dies zu ermöglichen, muß auf dem Grunde des kirchlichen Gemeindelebens eine kirchliche Organisa­tion geschaffen werden, welche die selbständige Leitung der evangelischen Kircheirangelegenheiten zu übernehmen befähigt und berufen ist. Dies ist das Ziel, welches das evangelische Kirchenregiment nach dem Willen Sr. Majestät des Königs sei! Jahren mit aller Entschiedenheit ver­folgt hat und zu dessen Erreichung die nunmehr bevorstehenden außer­ordentlichen Provinzial- Synoden ein weiterer wichtiger Schritt sein werden. Die Aufgabe derselben soll es sein, einerseits die bisher er- gangenen Verordnungen über die Gemeinde-, Kreis- und Syno- dalverfassun g einer erneuten Prüfung und Revision zu unter­werfen, andererseits die Altordnungen für die weitere dauernde Ge­staltung der Provinzyal - Synoden zu berathen, damit demnächst die Verfassungsbestimmung in Betreff der Selbständigkeit der evangelischen Kirche zur endgültigen und vollen Ausführung gelangen könne.

Je ernster und gewissenhafter unser König diese Aufgabe erfaßt hat, desto tiefer muß er die Besorgniß empfinden, daß durch die gewaltigen inneren Bewegungen auf dein Gebiete der evangelischen Kirche die Erfüllung der Ausgabe erschwert und gefährdet werde. Während die Aufrichtung eineS selbständigen und einheitlichen evangelischenKirchen- regimcntt! vorausseßt, daß in der evangelischen Kirche selbst eine wesentliche Einigkeit, wenn auch nicht in Bezug auf die einzelnen Glaubenspunkte, so doch in der Auffassung der Grundlagen des evangelischen Bekenntnisses bestehe, ynd grade neuerdings mit immer größerer Schärfe Gegensätze innerhalb der Kirche hervor- getreten, welche das Glaubensbekenntniß und damit den wesentlichen inneren Bestand der evangelischen Kirche selbst berühren.

Diese Bewegungen, welche die Kirche überhaupt mit ernsten Ge­fahren bedrohen, beeinträchtigen zugleich die Zuversicht auf einen ge­deihlichen Fortgang des kirchlichen Verfassungswerks.

Es entspricht daher dem lebendigen Streben des Königs für die Entwickelung der evangelischen Kirche, daß er Angesichts der bevor­stehenden Synodalverhandlungen der gesummten evangelischen Bevöl­kerung zum Bewußtsein gebracht wissen will, um wie Großes es sich bei diesen Berathungen handelt, und wie nur durch die Stärkung der inneren Gemeinschaft aller wahrhaft evangelischen Christen die aus jenen Gegensätzen drohenden Gefahren bewältigt werden können.

Aus diesem Grunde hat der König ungeordnet, daß am 10. No­vember, dem Geburtstage Luthers, wenige Tage vor der Eröffnung der Synoden, besondere Kirchengebete stattfinden sollen, um Gottes Segen auf die bevorstehenden Verhandlungen Herabzurufen und die Gemeinschaft der evangelischen Kirche in sich und mit der allgemeinen Christenheit zu stärken.

Der Allerhöchste Erlaß, die Feier des 10. November be­treffend, lautet:

Die großen Bewegungen unserer Gegenwart im religiösen Leben der Völker und der Einzelnen, welche zu ernsten Entschei­dungen drängen, und die Aufgaben, welche sie der evangelischen Kirche des Vaterlandes stellen, treten Jedem vor Augen und mahnen uns, den Beistand des allmächtigen Gottes zu erflehen. Es ist daher Mein Wille, daß ein außerordentlicher allgemeiner Bettag in den evangelischen Kirchen Meines Landes gehalten werde, um den Segen Gottes auf die in nächster Zeit stattfindenden wichtigen Verhand­lungen über das Verfassungswerk unserer evangelischen Kirche Herab­zurufen,' aber auch um zu Gott um Bewahrung der evangelischen Kirche in allen ihr drohenden Gefahren und um Stärkung ihrer Gemeinschaft in sich und mit der allgemeinen Christenheit zu bitten. Ich habe den 10. November, den Geburtstag Dr. Martin Luthers, zu dieser kirchlichen Feier bestimmt und beauftrage den Minister der geistlichen Angelegenheiten und den evangelischen Ober- Kirchenrath demgemäß Anordnung zu treffen.

Baden-Baden, den 21. Oktober 1869. Wilhelm.

Die angeordnete Feier wird in Folge der ergangenen weiteren Bestimmungen als eine rein kirchliche stattfinden,' eine Enthaltung von bürgerlichen Geschäften und Arbeiten ist nicht vorge- schrieben.

Erklärung des neuen Finanz-Ministers.

Der jüngst ernannte Finanz-Minister Camphauscn hat vor dem Beginn der Berathung des Staatshaushalts im Abgeordneten- Hause (am 29. v. M.) folgende vorläufige Erklärung über seine Auffassung der Finanzlage abgegeben:

»Meine Herren! Se. Majestät der König haben, wie Ihnm be­reits bekannt, mir vor wenigen Tagen die Leitung des Finanz- Ministerii zu übertragen geruht. Ich bin der an mich ergangenen Allerhöchsten Aufforderung ohne Zögern, jedoch nicht leichten Herzens gefolgt, weil ich mir nicht verhehle, wie schwierig meine Stellung sein wird, und wie ungenügend meine Kräfte sein werden, um den in Folge der mehrfachen parlamentarischen Verhandlungen vielleicht etwaS hoch gespannten Erwartungen überall entsprechen zu können. Wenn ich eS dennoch gewagt habe, das mir übertragene Amt anzunehmen und dessen Pflichten auf mich zu nehmen, so bin ich in diesem Ent­schlüsse wesentlich mit durch die Hoffnung gestärkt worden, daß dieses Hohe Haus dem ernsten Bestreben, die getrübte Ordnung in unserem Finanzwesen in besonnener Weise, unter mög­lichster Schonung der Steuerkraft desLandes, wieder her- zustellen, seine unentbehrliche Umerstützung nicht versagen werde.

Für den Beginn meiner amtlichen Thätigkeit habe ich mit einer besonderen Schwierigkeit p kämpfen, indem die Verhältnisse mich ge­nöthigt haben, das Amt tu einem Augenblick zu übernehmen, wo kurz zuvor die Staatsregierung eine große Reihe von Finanzvorlagen dem Land­tage gemacht hat, an bereit Vorberathung ich mich nicht bethciligt habe, die ich selbst erst nach imb nach seltnen lernen und über deren Inhalt ich mir ein eigenes Urtheil dann erst bilden kann.

Dazu kommt, daß über den Staatshaushaltsetat bereits mannig­fache Vorberathungen mit den Kommissarien des hohen Hauses statt- gefunden haben, daß der dringende Wunsch besieht, zur Förderung des Geschäftsganges und zur richtigen Verteilung der wichtigen dem Landtage vorliegenden Geschäfte mit der Berathung des Etats nicht länger zu zögern.

Sie werden es. daher verzeihlich finden, wenn ich nicht schon heute in der Lage bin, Ihnen eine vollständige Darlegung unserer Finanzlage, wie sie sich nach meiner Auffassung gestaltet, zu geben, was sonst in meinen Wünschen gelegen haben würde, und daß ich die Bitte aussprechen muß, bei Berathung der Punkte, bei denen die größte Meinungsverschiedenheit sich Herausstellen wird, und in denen der überwiegende Schwerpunkt der diesmaligen Verhandlungen liegt, nämlich bei Feststellung einmal der Höhe des Defizits, die sich ja erst durch die Berathung der Einzelanschläge überhaupt ergeben wird, und der Mittel, das Defizit zu decken, also wenn ich um die Erlaubniß bitte, eine eingehende Erörterung erst zu jenem Zeitpunkte meiner­seits eintreten zu lassen.

Eine allgemeine Andeutung glaube ich mir schon heute gestalten zu dürfen, die Andeutung nämlich, daß es mir als ein drin­gendes Gebot einer richtigen Finanzpolitik erscheint in Bezug auf die Tilgung der preußischen Staatsschulden, dem preu­ßischen Staate eine größere Leichtigkeit in der Bewegung zu ermöglichen, ihn in den Stand zu setzen, in günstigen Jahren größere Summen auf die Tilgung zu verwenden — in ungünstigen Jahren kleinere Summen dazu zu be­stimmen, versteht sich, unter vollständiger Wahrung der Rechte der Staatsgläubiger.

Wenn ich den vorliegenden Etat näher betrachte und mir sage, daß er zwar mit einem Defizit von 5,400,000 Thlr. abschlnßt, daß aber derselbe Etat zur Tilgung älterer Staatsschulden die Summe von 8,666,000 Thlr. bestimmt und bestimmen inußtc, dann bin ich der Ansicht, daß immerhin bei uns ein Voranschlag besteht, um welchen uns die meisten Staaten Europa's beneiden dürfen.«'

Der Finanz - Minister wird nach bereits erfolgtet Verständigung innerhalb der Staatsregierug in der Lage sein', dem Abgeordnetenhause unverweilt die er­warteten weiteren Mittheilungen zu machen.

Die jüngst unterbrochene Berathung des Staatshaus­halts wird ' voraussichtlich bereits am Donnerstag (4.) wieder ausgenommen werden.

Die Aussichten für die Rreisordnung.

Unter diesem Titel schreibt ein gemäßigt-freisinniges Blatt, die »Spcncrschc Zeitung«, Folgendes:

»Die dreitägigen Verhandlungen zur Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung' haben den sehr wichtigen Umstand erkennen lassen, daß die konservative Partei in den östlichen Provinzen dem Entwurf sich nicht entgegenftent, sondern bereit ist, auf denselben cinzugehen. Bedenken wir das große Uebergewicht, welches in Pommern, Schlesien und Posen der ritlerschaftliche Besitz über den kleinern Rustikalbesitz hat, bedenken wir die Bedeutung, die immer auch noch in Brandenburg und Preußen der ritterschaftliche Besitz hat, obgleich von einem Uebergewicht, wie in jenen drei Provinzen, nicht die Rede sein kann — nur in der Provinz Sachsen nähern sich die Verhältnisse denen der westlichen Provinzen —so ist klar, daß eine Gemeinde- und eine Kreisordnung, auf welche die parlamentarische Vertretung des Rittergutsbesitzes, nämlich