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Jährlicher Und. Stempel 1 TAr. 12 Sgr. 10 Hlr.
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Hänauer Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt »erben außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Iager'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung und bei der Annoneen-Ezpedition von Haasenstein K» Vogler zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.
M 87.
Mittwoch, den 3. November.
186».
Auszug uns 5cm Amtsblatt.
Die am 30. v. Mts. ausgegebene Nr. 62 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Bekanntmachung Königlicher Regie, rung, Abtheilung deS Innern, zu Caffel, vom 18. v. MtS., die polizeilichen Maßregeln beim ÄuSbruch der Maul- und Klauenseuche unter den HauSthieren betreffend; 2) Bekanntmachung des Ober-Post-Direktors zu Caffel, vom 24. v. M., wonach die im Kreise des correspondirenden Publikums verbreitete Nachricht, daß die Beförderung von Packeten durch die Post vom 1. d. Mt«. an aufhören werde, unbegründet ist und Packereien in der bisherigen Weise auch ferner durch die unverändert bestehenden Post-Einrichtun- gen befördert werden; 3) Fahrplan der Piain-Weser-Bahn von 1. November er. an; 4) Bekanntmachung Königl. Oberbergamt« zu Clausthal, vom 20. o. MtS., die von dem Kaufmann D. F. Rabe zu Bremen beantragte Consolidation seiner in den Kreisen Witzenhausen und Eschwege belegenen 8 Kupfererzbergwerke betr.; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung deS Innern, zu Caffel, vom 22. v. Mts., wonach als Mittel, durch welche den Kleiderstoffen die Eigenschaft leichter Jnflammabilitäl genommen werden kann, das wolframsaure Natron oder ein Gemisch dieses Salzes mit phoSphorsaurem Natron für den Zweck vorzugsweise geeignet, empfohlen wird; 6) Bekanntmachung des Herrn Provinzial-Steuer-DirektorS zu Caffel, vom 24. v. Mts., wonach bie Funktionen der im §. 24 der Königlichen Verordnung vom 19. Juli 1867, betreffend die Verwaltung deS Stempelwesens und die Erhebung bei Urkunden-StempelS (Gesetzsammlung S. 1191), genannten Stempel-Fiskale den mit der Verwaltung der Erbschaft»« steuer-Fiskalate beauftragten Beamten übertragen sind.
MM t.l—tlll —IIM..... ....................
Amtlicher Theil.
Auf Grund eines Ersuchen« deS Königlichen Direktorium« der Potsdam'schen Militair -Waisenhauses wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Januar 1870 ab alle Brief- rc. Sendungen an dieses Institut und dessen Filialen (die Direktion bei großen Mtlitair-WaisenhauseS zu PotSdam, den Vorstand deS Militair-Mädchen-WaisenhauseS zu Pratzsch, die Haupt Militair- WaisenhauS-Kaffe zu Berlin) zu frankiren sind, sowie daß vom gedachten Zeitpunkte ab nur frankirte Sendungen daselbst zur Au- nahme gelangen können.
Lasset den 25. Oktober 1869.
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern. Lotz, i. B.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 2. November 1869. _
Der Königliche Landrath: Schröttr».
Dem Kaufmann B. F. Rufs hierselbst ist Gestattuna zur Führung einer Unteragentur zur Beförderung von Auswanderern »ach überseeischen Häfen (mit Ausnahme nach Brasilien) für den Kreis Hanau ertheilt worden.
Hanau am 25. Oktober 1869.
Unter Hinweis auf meine in Nr. 82 bei Wochenblatt« erlassene Verfügung veranlasse ich die Ortsvorstände von Berkerlheim, Großauheim) Seckbach und Windecken die Empfangsbescheinigungen über die den Militärpflichtigen behändigten GestellungS-Ordre« binnen 3 Tagen unfehlbar hierher einzureichen.
Hanau am 28. Oktober 1869. —_
(Grsundene Gegenstände.) Ein Strickzeug. »in HalStllchelchen. Ein alter baumwollener Regenschirm. — Etgenthü- mer können sich dahin melden.
(Verlorene Gegenstände.) Eine Uhrkette mit Schlüffel und «harlvari. »ine Schrere. — Dte Finder werden zur Ab« lieferung anher ausgefordert.
fentlanfena Ein Pinscherhund. Hanau am 2. November 1869.
Der Landrath Tchrotter