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al-Correspondery
Siebenter Jahrgang.
27. Oktober 1869.
Der bisherige Finanz-Minister Freiherr von der Heydt
hat bei Sr. Majestät dem Könige seine Entlastung erbeten, welche ihm am Rösten d. M. durch folgende Allerhöchste Ordre ertheilt worden ist:
Auf Ihren bestimmt und wiederholentlich ausgesprochenen Wunsch will Ich Sie von der Leitung des Finanz- Ministeriums entbinden, unter Belastung des Titels und Ranges eines Staats - Ministers. Ich werde nie vergessen, mit welcher Hingebung Sie in schwerer Zeit Ihre Kraft wieder dem Staate gewidmet und mit welcher Treue Sie Mir stets gedient haben. Als Zeichen Meiner Dankbarkeit und fortdauernden Gnade verleihe Ich Ihnen Meinen Schwarzen Adler-Orden. Zu Ihrem Nachfolger habe Ich den Präsidenten der Seehandlung, Wirklichen Geheimen Rath Camphausen ernannt und dem Staats- Ministerium dies bekannt gemacht.
Berlin, den 26. Oktober 1869.
(gez.) Wilhelm.
(ggz.) v. R o o n.
Herr von der Heydt hat zweimal in schwerer Zeit seine Dienste dem Könige und dem Staate gewidmet.
Im November des Jahres 1848, als es galt, die Grund- Vesten der Monarchie nach langer Erschütterung neu zu sichern, war v on der Heydt unter den entschlosienen Männern, welche unter der Führung des Grafen von Brandenburg das Königliche Banner wieder muthig entfalteten, um unter demselben eine neue Entwickelung auf den Grundlagen gesicherter Ordnung und verfassungsmäßiger Freiheit anzubahncn.
Die Dienste, welche er sodann in seiner Stellung als Han dels-Minister während der ganzen weiteren Regierungs- zeit des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. dem Vaterlande leistete, waren so bedeutend und so allseitig anerkannt, daß unser jetziger König, als er im Jahre 1858 die Regent- schaft antrat, den trefflichen Fachmimster auch in das damals neugebildete Ministerium Hohenzollern aufnahm.
Bei der Auflösung dieses Ministeriums und bei der Bildung eines neuen Ministeriums unter Prinz Hohen loche im März 1862 übernahm Herr von der Heydt das Finanz- Ministerium und nach der Erkrankung des Prinzen Hohen- lohe den interimistischen Vorsitz im Staats-Ministerium, welchen er bis zum Eintritt des Minister-Präsidenten von Bismarck führte. Nach zwölfjähriger ununterbrochener Thätigkeit als Staats-Minister trat er damals zurück.
Das Jahr 1866 rief den erfahrenen Staatsmann zu den Geschäften zurück.
In den ersten Tagen des denkwürdigen Juni 1866, inmitten der Vorbereitungen zu dem drohenden Kriege, als es galt, für die Durchführung der großen Aufgaben Preußens auch die finanzielle Kriegsbereitschaft für alle Fälle zu sichern, trat Freiherr von der Heydt wiederum voll Muth und Hingebung in die Regierung ein und beseitigte durch seine Zuversicht und Energie bald alle Zweifel und Bedenken in Bezug auf unsere finanzielle Leistungsfähigkeit. Für die Leitung unserer Politik war es von der größten Wichtigkeit, daß sie mit voller Beruhigung und Sicherheit in jeder Beziehung vorgehen konnte.
Es durfte dem mutigen Minister zur Genugthuung gereichen, daß beim Ausgange des gewaltigen und folgenreichen Kampfes die Finanzen Preußens sich in günstigster Lage und in der alt begründeten Ordnung befanden.'
Wenn inzwischen durch die Ungunst äußerer Verhältnisse augenblickliche Schwierigkeiten entstanden sind, deren Lösung voch bevorsteht, so darf der Minister doch aus seiner Wirksamkeit mit der Ueberzeugung scheiden, daß die soliden Grundlagen unserer Finanzverwaltung unerschüttert sind.
Das Verdienst aber, das sich der Freiherr von der Heydt rn einer großen und denkwürdigen Zeit um das Vaterland erworben hat, ist von seinem Königlichen Herrn stets in ehrendster Weise anerkannt worden und sichert ihm in weiten patriotischen Kreisen dauernde Dankbarkeit.
Selbststöindig^cit Der Bundespolitik.
Die preußische Regierung hat die erste Gelegenheit benutzt, um ihre Aufsagung in Betreff der Einwirkung der einzelnen Landesvertretungen auf den Gang der Bundcsgcsetzgcbung bestimmt auszusprechen. Den Anlaß dazu bot ein im Ab- aeordnetenhause gestellter Antrag, daß die politischen und Preß» Verbrechen und Vergehen den Schwurgerichten zur Unter- suchung und Entscheidung zugewiesen werden.
Bei der Berathung dieses Antrages im Abgeordnetenhause (am 23. Oktober) erklärte sich der Justiz-Minister Dr. Leon- Hardt Namens der Regierung dahin, daß die Berathung und Beschlußnahme über den Gegenstand in der preußischen Landes- vertretung nickt angemessen erscheine, da derselbe mit zur Entscheidung des Norddeutschen Bundes gehöre, dessen Gesetzgebung sich nach der Bundesverfassung auf das Strasrecht und das Strafverfahren erstreckt. Der Minister lehnte es deshalb entschieden ab, sich über den Inhalt des Antrags und über die Stellung der Regierung zur Sache selbst irgendwie zu erklären, indem er es für Politsich geboten erachtete, daß der Entscheidung innerhalb des Norddeutschen Bundes durch keinerlei bindende Erklärungen vorgegriffen werde.
Er äußerte sich wie folgt:
»3$ lasse ganz dahingestellt sein, ob der Inhalt des AntragcS ganz oder teilweise sich empfiehlt oder nicht. Ich erkläre mich aus dem ganz einfachen Grunde gegen den Antrag, weil ich es nicht für zulässig, vielmehr au8 politischen Gründen in hohem Grade für bedenklich erachte, daß die Landesgesetzgebung vergebe in dieser Rechtsfrage Zu dieser Erklärung bestimmt mich die Rücksicht auf die Reichsgesetzgebung, die wahre Achtung vorder Reichsgesetzgebung, welche sich nicht durch bloße Worte, sondern durch Thaten bekundet. Die ReichSgescßgebunq muß nothwendig freie Bewegung haben. Man bereitet aber der Reichsgesetzgebung Hemmnisse und Schtvierigkeiten, wenn man ihr Präjudize (vergreisende Entscheidungen) schafft, und je mächtiger ein Staat, je wuchtiger die Rechtsfrage ist, in welcher derartige Präjudize geschaffen werden, um so mehr ist die freie Bewegung der Reichsgesetzgebung gefährdet. Meines ErachtenS muß in diesem Punkte, wie dieKöniglich preußische Regierung, so auch die preußische Landesvertretung den Regierungen der übrigen Bundesfürsten und den übrigen Landesgesetzgebung cn als Muster vorleuchten. Ich behaupte nicht, daß die Landesgesetzgebung in einer Rechts- materie, welche zur Befugniß der Reichsgesetzgebung gehöre, gehindert wäre, vorzugehen. Es kommt AlleS auf die Umstände an. In dieser Beziehung kommt aber in Betracht einerseits, ob die Aussicht auf ein Vorschreiten Seitens der Reichs- gcsctzgcbung bestimmt oder unbestimmt, nahe oder fern ist, und andererseits, ob für daS Vorgehen der Landesgesetzgebung überhaupt ein praktisches Bedürfniß spricht und mit stark dieses praktische Bedürfniß ist, ob es ein solches ist, welches auf unmittelbare» effenb lichen Interessen beruht. In allen diesen Beziehungen sind die Gründe für den Antrag sehr schwach. Ich will einmal zugeben, obwohl das ja auch bestritten werden kann, daß der Antrag einem praktischen Bedürfniß Rechnung trage, so wird man doch nicht anerfennen können, daß der Antrag getragen werde durch ein außerordentliches praktisches Interesse, welche?, wenn nicht befriedigt, die Staatsintcreffen gefährdet.
Es kommt also nur darauf an, wie es denn mit der Aussicht auf das Vorschreiten der Reichsgesetzgebung steht. Nun ist soviel ganz gewiß, daß nach den ausdrücklichen Worten des VcrfasfungsgesctzeS die Regelung des Strafverfahrens zur Befugniß der Reichsgesetzgebung gehört. Auch ist Ihnen bekannt, daß in der vorletzten Sitzungsperiode der Reichstag beantragt hat, daß Entwürfe eines Strafgesetzbuchs und einer Strafprozeßordnung aUSgearbeitet und vorgelegt würden. ES ist Ihnen ferner bekannt, daß der Herr Bundeskanzler zuvorderst den Entwurf eines Strafgesetzbuchs hat ausarbeiten lassen. Es ist Ihnen aber schwerlich' bekannt, daß nach Beendigung der Bearbeitung deS Entwurfs eines Strafgesetzbuches der Herr Bundeskanzler unterm 12.Iulid. I. den Justiz-Minister gebeten hat, die AuSarbeitung einer Strafprozeß-Ordnung zu veranlassen. Sofort nach dem Eingänge dieses Schreibens sind in dieser Beziehung die erforderlichen Anordnungen getrosten, und seit mehreren Monaten wird bei ber Slugarbeitung deS Entwurfs der S trafprozeß - Ordnung eifrigste Thätigkeit entfaltet. Ist Ihnen dieser letzte Umstand unbekannt gewesen, so kann ich mir denken, daß viele der Herren, welche den Antrag unterstützt haben, ihm jetzt diese Unterstützung versagen werden, und daß vielleicht selbst der Herr Antragsteller sich gemäßigt sieht, seinen Antrag zur Zeit zurückzuziehen.«
Diese Erwartung des Ministers fand seitens der Antragsteller keine Bestätigung. Es wurde vielmehr erwidert, daß