die großen nationalen Aufgaben erfüllen zu können, daran, daß sie aucb hier vor einer nationalen Aufgabe stehen, indem es gelte, Preußens Ansehen in Deutschland durch Herstellung gesunder politischer Einrichtungen zu stärken.
Der Abgeordnete Dr. Gn cist, seit Jahren einer der bedeutendsten Redner und Schriftsteller der liberalen Partei, dessen Schriften über Selbstverwaltung, namentlich vermöge seiner genauen Kenntniß der betreffenden Einrichtungen in England, große Geltung in wissenschaftlichen und politischen Kreisen haben, führte in glänzender Rede (deren wesentlicher Inhalt mitzuihcilen sein wird) aus, daß der Entwurf der Kreisordnung in seinen Grundzügen das leiste, worauf es ankomme, um das Kleingemeindethum zu größeren Körpern zu sammeln unb_bic Personen und Kräfte für die überall erhöhten Bedürfnisse zu schaffen. Er billigte in allem Wesentlichen den Weg, welchen die Regierung betreten, um Einrichtungen kommunaler Selbstverwaltung zu schaffen, und schloß etwa mit folgenden Worten:
--Die Möglichkeit einer Verständigung unter den zahlreich widerstrebenden Ansichten und Interessen ‘ ist zu finden in dem ernsten Willen, eine Landesregierung nach den bestehenden Gesetzen zu begründen, und die Gesetze nach den durch Selbstthun gewonnenen Erfahrungen zu verbessern. Der Vereinigungspunkt liegt nur in dem ernsten Willen zum Rechtsstaat. Seit langer Zeit ist unsere Gesetzgebung anscheinend auf keinem Gebiet weniger erfolgreich gewesen, als auf diesem. Es hieße etwas Unmögliches verlangen, eine vollkommene Kreisordnung schaffen zu wollen,' denn die Kreis- ordnung enthält eine Organisation der gestimmten inneren Landesverwaltung. Unendlich Vieles werden spätere Gesetzgeber an dieser Stelle nach gemachten Erfahrungen bester machen, als wir. Ohne leichtsinnig zu verfahren, werden mir aber mit unvollkommenen Kräften ein unvollkommenes Werk zu schaffen unternehmen dürfen, wenn mit uns erinnern, daß die auf die Selbsithätigkeit und das Pflichtgefühl gebauten Einrichtungen sich immer bewährt und die ursprüngliche Anlage übertroffen haben.«
Es ist gewiß von großcrBcdeutung,daßgcradeMänner, welche von jeher den lebendigsten und einsichtigsten Eifer für die Gründung von Einrichtungen der Selbstverwaltung bekundet haben, mit solcher Entschiedenheit für die Vorlage der Regierung eintreten.
Das Bewußtsein aber macht sich fast auf allen Seiten geltend, daß das Abgeordnetenhaus und vor Allem die liberale Partei in demselben durch etwaige Vereitelung der jetzigen Reformpersuche eine schwere politische Verantwortung übernehmen würde.
Reform des Hypothekenrechts.
Der Iustiz-Minister Dr. Leonhardt hat dem Landtag, zunächst im Abgeordnetenhause, zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, welche eine Reform des Hypothekenrechts und eine neue Einrichtung der Grundbücher oder Hypothekenbücher bezwecken.
Der erste Entwurf ist bezeichnet als Entwurf eines Gesetzes über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbsiständigen Gerechtigkeiten. Derselbe war schon im vorigen Jahre dem Abgeordnetenhause vorgelegt, aber nicht zur Erledigung gelangt. Die Regierung hatte inzwischen den Entwurf veröffentlicht. Bei der jetzigen Vorlage sind die demzufolge erschienenen Gutachten sorgfältig benutzt und erwogen worden.
Daß eine tiefgreifende Reform des Hypothekenrechts ein unabweisbares Bedürfniß sei, gilt als allgemein angenommene Thatsache. Eine Prüfung der Gründe und der Ziele dieser Rcformbestrcbungen lehrt auch, daß der Immobiliar-Kredit zur Zeit in einer gewissen Beengtheit sich befindet. Der Grundbesitzer braucht, wenn er den Ansprüchen der neueren rationellen Landwirthschaft genügen und wenn er mit der Landwirthschaft, wie dies immer häufiger geschieht, in- dustrielle und kommerzielle Unternehmungen verbinden will, mehr Betriebskapital, als in früheren Zeiten,' das Kapital aber hat in Folge der zahlreichen großen industriellen Unternch- mungen der Aktiengesellschaften, der Staatsanleihen u. s. w. viel mehr Gelegenheit zu anderweitiger nutzbarer Anlage. Eö ist nicht mehr, wie früher, die gute Hypothek auf einem Grundstück fast die einzige und beliebteste Gelegenheit, das Kapital gegen Real- sicherbcit unterjubringen; die neuen Gelegenheiten bieten sogar Vortheile, welche die Grundstücks - Hypothek niemals bieten kann: höhere Zinsen und Dividenden, die Möglichkeit, jederzeit das Kapital wieder zurückzuziehen, ohne an lange Kündigungsfristen gebunden zu sein, und es doch jederzeit ohne langes Suchen und Mühen wieder nutzbar anlegen zu können, — zu alle dem in den meisten Fällen eine völlig ausreichende, in vielen Fällen eine nahezu absolute Sicherheit, wie sie das verpfändete einzelne Grundstück, dessen Ertrag doch auch von der Tüchtigkeit des Besitzers, von der Gunst der Konjunkturen und Witterung bedingt ist, niemals gewähren kann. Daher zieht sich ein sehr großer Theil des nach nutzbarer Anlage strebenden Kapitals vom Grundbesitz weg. ,
Mögen auch häufig die Klagen über den Zustand der Hypotheken- gesetzgebung nur darin ihren Grund haben, daß man auch noch auf
schlechte Sicherheit Kapitalien erlangen will, was keine Gesetzgebung begünstigen darf, — so läßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß dem Grundbesitz jetzt in der einen Gegend mehr, als in der anderen, das Kapital wirklich fehlt, und ein Bedürfniß vorliegt, Mittel zu finden, die ihm das Kapital wieder in erhöhtem Maße zuführen. Man verlangt und erwartet jedoch von der Gesetzgebung zu viel, wenn man sich der Hoffnung hingiebt, eine Reform deS HypothckenwesenS, und gehe sie auch noch so weit den heutigen Ansprüchen des Kapitals entgegen, um es anzuziehen, könne direkt diese Wirkungen hervorrufen. Eine solche ' Reform wird die Hauptursache des Mangels nicht heben, ja nicht einmal berühren. Alles, was eine Reform des bestehenden Rechts leisten kann, ist eine Beseitigung formeller Hindernisse und Erschwerungen, um den begründeten oder vermeintlichen Dorwurf zu vermeiden, daß in dem gesetzlichen Bestehen solcher Hindernisse der Grund liege, weshalb das Kapital au8 bleibe oder sich nur unter drückenden Bedingungen finden lasse. In dieser Hinsicht sind schon zwei bedeutende Schritte gethan, deren Wirkungen erst noch abzuwarten sind: die Zinsbeschrankungen sind auch aus dem Gebiete des Immobiliarkredits beseitigt, und das Subhastationsvcrfahrcn^ist wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Der weitere bedeutende Schritt soll die Reform des Hypothekenrechts sein, welche die Regierung seit dem Jahre 1863 unausgesetzt im Auge gehabt hat und welche nunmehr zur erneuten Berathung mit der Landesvertretung kommen soll.
Unser König wird nach den jetzigen Bestimmungen am Sonnabend (23.) Baden - Baden verlassen und am Sonntag (24.) in Berlin eintreffen.
Die Königin August« wird noch einige Zeit in Baden verweilen und sich dann von dort zunächst nach Coblenz be- geben. __________
Der Kronprinz ist am 14. Oktober von Venedig nach dem Hafen von Brindisi abgereist und wurde auf der Reise durch Italien von der Bevölkerung überall mit Kundgebungen herzlicher Zuneigung empfangen. Am 17. hat sich der Prinz in Begleitung des Prinzen Ludwig von Hessen zunächst nach Korsu cingesckifft, ist dort an seinem Geburtstage (18) eingetroffen und hat am 19. die Reise fortgesetzt, um sich über Korinth nach Athen zu begeben.
Die ^rau Kronprinzessin hat nach einem kurzen Besuche in Darmstadt und Baden von letzterem Orte aus mit ihren Kindern am 14. Oktober die Reise nach Cannes im südlichen Frankreich angetreten. In ihrer Begleitung befindet sich ihre Schwester, die Prinzessin Alice, Gemahlin des Prinzen Ludwig von Hessen.
Der Kalender des Preußischen Dolksvereins, melier seit einer Reihe von Jahren immer weiteren Eingang in Häusern und Hütten guter Preußen gefunden hat, bringt seinen Freunden auch in dem Jahrgange für 1870 eine reiche Fülle trefflichen Stoffs zur Unterhaltung und Belehrung. Der Kalender zeichnet sich vor vielen anderen nicht blos durch den ächt patriotischen Geist, der ihn durchweg erfüllt, sondern auch durch die Frische und Lebendigkeit der Darstellung, sowie durch die wahrhaft praktische Auswahl seiner mannigfachen kleineren Mittheilungen und Beigaben aus. Der diesmalige Kalender bringt vier Titelbilder: 1) König Wilhelm bei Dub, 2) aus der Schlacht bei Königgrätz (nach O. Heyden), 3) Schlachtsene im Walde bei Etagcs, 4) Berliner Feuerwehr sonst und jetzt. Der eigentliche Iahrcs-Kalcndcr ist von großer Vollständigkeit unb diesmal vermehrt durch die Angaben über Ebbe und Fluth, durch einen Kalender für Haus, Hof, Stall, Feld, Wiese, Teich, Bienen, Forst, Jagd rc. Der Tages-Kalender für 1870 enthält Bibellosungen und Erinnerungen aus der preußischen Geschichte. Don sonstigen Zugaben sind zu erwähnen: Der preußische Staatshaushalt für 1869, Münztabellen, Maß und Gewichte, Stempelbeträge, Postporto, sowie ein politischer Jahresbericht. Der unterhaltende Theil setzt die Mittheilungen über Wappen und Siegel preußischer Geschlechter und Städte fort und bringt eine Reihe interessanter Erzählungen und Schilderungen mit Holzschnitten, — zum Schluß wieder einen Weihnachtsbogen mit Schattenbildern für die jüngeren Freunde des Kalenders. Wir können unseren Lesern diesen wirklichen Volkskalender aufs Neue angelegentlichst empfehlen.
Vrrantwortlich; E. Liebste in Berlin.
Berlin^ Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerci (R. v. Decker).