Gebiete der StrafrechtSwissenschaft und der Gefängnißkunde insbesondere sich herausgestellt haben.
Daß der Entwurf bemüht gewesen ist, auch diesen Anforderungen mit Erfolg zu entsprechen, ergeben die wesentlich veränderten Bestimmungen über die Strafartm, namentlich über die Einzelhaft, über die vorläufige Entlassung von Gefangmen, über die Ehrenstrafen und die Polizei-Aufsicht. Das Gebiet der Todesstrafe ist erheblich verringert, und bezüglich der übrigen Strafakten sind die einzelnen Straf- sätze in durchgreifender Weise gemildert. Im Allgemeinen ist dem richterlichen Ermessen ein weiterer Spielraum gegeben, um dem größeren oder geringeren Grade der Verschuldung in jedem einzelnen Falle gerecht werden zu können.
Die dritte Aufgabe endlich war die: für eine durch eine Bundesverfassung geeinigte Mehrheit von Staaten ein gemeinschaftliches Strafgesetzbuch zu schaffen. Diese Aufgabe war wesentlich neu Vergeblich sucht man nach gesetzgeberischen Vorgängen anderer Länder. Diejenigen Bundesverfassungen, auf welche man zur Ver° gleichung am ersten zurückgehen möchte, z. B. der Schweiz oder Nordamerika's, bieten mchts Aehnliches. In den beiden genannten Bundesstaaten ist die Strafgesetzgebung nicht Sache des Bundes, es finden sich dort eben so viele einzelne Strafgesetze als einzelne Bundesstaaren.
Die Schwierigkeiten, welche sich dem Entwürfe in dieser Beziehung entgegenstellten, waren, zumal bei der Neuheit der Bundesverfassung, keine geringen. Es wird dem Entwürfe die Anerkennung kaum zu versagen sein, diese Schwierigkeiten im Sinne und Geiste der Bundesverfassung gelöst zu haben.
Aus dem Gedanken der Gemeinschaftlichkeit und Einheit des Rechts folgt: daß jeder BundeSstaat als Inland und jeder Bundesangehörige in jedem Bundesstaat als Inländer anzusehen ist. Es folgt ferner daraus, daß die Einrichtungen eines jeden Bundesstaates eben so wie die Person und das Vermögen eines Angehörigen desselben in jedem andern Bundeßstaate Anspruch auf denselben strafrechtlichen Schutz haben müssen, wie die Einrichtungen und die Ange- hörigen des letztem. Die Hindernisse und Grenzen, welche die bisherige Sondergesetzgebung der Rechtspflege cntgcgenstelltc, müssen verschwinden.
Nachdem der Preußische Justiz-Minister das umfangreiche Werk, welches ungeachtet der Gründlichkeit und Sorgfalt der Arbeit in weniger als Jahresfrist beendigt worden ist, dem Bundeskanzler vor- gelegt hatte, ist dasselbe vor einiger Zeit den bedeutendsten Strafrechts- lehrern und hervorragenden Kriminalisten zugestellt worden, damit diese im Stande seien, ihre Ansichten und etwaige Verbesserungsvorschläge rechtzeitig mitzutheilen.
Zur weiteren Begutachtung des Entwurfes und der zu demselben eingegangenen Vorschläge wird nunmehr die Kommission bedeutender Juristen unter dem Vorsitze des Iustiz-Minisiers zusammentreten. Derselben wird es voraussichtlich gelingen, das wichtige Werk auf Grund jener Vorarbeiten einer baldigen befriedigenden Erledigung entgegenzuführen.
Die Thronrede des Großherzogs von Baden, mit welcher die dortige Ständeversammlung am 24. d. M. eröffnet worden ist, giebt der wahrhaft deutschen Gesinnung, welche der treffliche Fürst bei jeder Gelegenheit bekundet, in folgenden erhebenden Worten von Neuem Ausdruck:
»In der nationalen Neugestaltung Deutschlands, welche die Gesundheit und das Gedeihen der deutschen Einzelstaaten bedingt, ist feit Ihrer letzten Tagung ein entscheidender Schritt nicht geschehen. Ich freue mich aber der nahen Beziehungen, welche zwischen meinem Lande und dem Norddeutschen Bunde bestehen, und gerne bezeuge ich, daß aus dem wachsenden nationalen Bewußtsein eine immer weitere und stärkere Gemeinsamkeit unter allen deutschen Staaten sich entwickelt. Durch Verträge ist die Fortdauer deS gemcinschaft- lichen Eigenthums an dem Material der ehemaligen Bundesfestungen Mainz, Ulm, Rastatt und Landau unter qjlcn bethätigten Staaten festgestcllt,- neben einer Festungskommission ist eine mit dem Norddeutschen Bunde gemeinsame Inspizirungs - Kommission eingerichtet, und es ist Vorsorge getroffen worden, daß der Zusammenhang des Vertheidigungssystems von Nord- und Süddeutschland, dessen Nothwendigkeit allseitig anerkannt ist, praktisch gewahrt werde. 3n der zweimaligen Versammlung des Bundesrathes und des Parlamentes des Zollvereins hat die Zusammengehörigkeit aller deutschen Staaten, wenn auch zunächst nur aus beschränktem Gebiet, in erfreulicher Weise sich bethätigt. Wir dürfen gute Hoffnungen hegen von der weiteren Entwickelung und Erstarkung dieses so segensreichen Bundes. Die im Zollverein organisirte Gemeinsamkeit des wirthschaft- lichen Lebens Deutschlands macht sich auch außerhalb des- selben geltend. Die Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes, über deren wesentlich unveränderte Annahme Ihnen eine Gesetzesvorlage gemacht werden wird, und welcher auch die übrigen süddeutschen Staaten sich anschließen, wird auf diesem Wege Geltung in ganz Deutschland erlangen. Die durch den Zollverein abgeschlossenen
Handels- und Schiffahrtsverträge, die im Anschluß an den Norddeutschen Bund vereinbarten Post- und Telegraphenverträge stellen für wichtige Gebiete des Verkehrslebens die hier so nothwendige Gemeinsamkeit her.
Mit Hülfe der von Ihnen gewährten Mittel war meine Regierung im Stande, die Wehrverfassung in Uebereinstimmung mit der des Norddeutschen Bundes ins Leben einzuführen. Stark im Wollen und Können vermögen meine braven Truppen in die Reihen der verbündeten Norddeutschen Armee zur Vertheidigung des gemeinsamen Vaterlandes mit Gleichberechtigung einzutreten. Unsere Heereseinrichtungen machten es möglich, mit dem Norddeutschen Bunde einen Ihrer Zustimmung zu unterbreitenden Vertrag über militärische Freizügigkeit abzuschließe«, welcher die Ableistung der Wehrpflicht für die Einzelnen erleichtern wird, und durch welchen die Einheit der deutschen Wehrkraft zu einem erfreulichen Ausdruck gelangt. Ich hoffe und vertraue, die neu organisirte Wehrkraft meines Volkes wird nicht zu ernster Verwendung gerufen werden. Sie werden a»er darum nicht den nationalen Werth und die Unentbehrlichkeit derselben verkennen.-
Die hochherzigen Worte des Großherzogs haben in ganz Deutschland freudigen Anklang gefunden.
Unser Kömig hat in voriger Woche die Vorträge des interimistischen Vorsitzenden des Staats-Ministeriums, sowie der einzelnen Minister über die Vorlagen für die nächste Landtags- session entgegengenommen und die erforderlichen Allerhöchsten Bestimmungen in Bezug auf dieselben getroffen.
Nachdem der König am Sonnabend (25.) der Taufe der jüngstgebornen Tochter des Großherzogs von Mecklenburg- Schwerin in Ludwigslust beigewohnt hat, ist Seine Majestät am Dienstag (28.) nach Baden abgereist, um Ihrer Majestät der Königin die Glückwünsche zu ihrem am 30. stattfindenden Geburtsfest darzubringen.
Auf der Reise nach Baden hat der König dem Großherzog von Sachsen - Weimar lBruder der Königin) einen Besuch in Eisenach gemacht/ der Großherzog hat sich mit dem Könige nach Baden-Baden begeben.
Zur Eröffnung des Landtags wird der König nach Berlin zurückkehren, um dieselbe in Person zu vollziehen. Der Eröffnung im Weißen Saale des Königlichen Schlosses wird ein feierlicher Gottesdienst in der Schloß- kapelle vorhergehen.
Unser Kronprinz wird Anfang nächsten Monats eine Reise nach dem Orient antreten, um der am 17. November stattfindenden Eröffnung des Suezkanals bcizuwobnen. Se. Königl. Hoheit wird sich nach vorläufiger Bestimmung am 3. Oktober nach Baden - Baden begeben, um sich bei den erlauchten Eltern zu verabschieden. Demnächst wird der Kronprinz dem Kaiserlich Königlichen Hofe in Wien einen Besuch machen und in Folge einer Einladung Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph in der Hofburg Wohnung nehmen.
Von Wien begiebt sich Se. Königliche Hoheit nach Italien, um an Bord der Schraubenkorvette „Hertha", welcher ein größeres Geschwader der norddeutschen Marine folgt, die Reise nach dem Orient anzutreten. Der Prinz wird, bevor er sich nach Aegypten begiebt, einen mehrtägigen Besuch in Konstantinopel machen und von da seinen Weg über Kleinasien und Palästina nehmen.
Die Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit wird etwa zwei Monate dauern. Während dieser Zeit wird die Frau Kronprinzessin mit den jüngeren Kindern einen Aufenthalt in Südfrankreich und in der französischen Schweiz nehmen.
Der Minister-Präsident Graf Bismarck wird, wie bei seiner Beurlaubung von der Leitung des Staats-Ministeriums alsbald in Aussicht genommen war, zur Landtagssession noch nicht nach Berlin zurückkehren.
Der Kaiser MapoleVM ist, wie die Nachrichten aus Frankreich fortgesetzt bestätigen, von seinem jüngsten Unwohlsein vollständig wiedcrhergestelli, und die Ursachen der in dieser Beziehung vielfach gehegten Besorgnisse sind zur Zeit durchaus beseitigt. ____________
Die Cartel-Convention zwischen Preußen und Rußland, welche vornehmlich zur gegenseitigen Auslieferung von Verbrechern u. s. w. im Jahre 1857 auf zwölf Jahre abgeschlossen worden ist und namentlich wegen mannigfacher Uebelstände, mit welchen die Ausführung derselben verknüpft war, seit Jahren Anlaß zu vielen Beschwerden und Angriffen auch innerhalb der Landesvertretung gegeben hat, ist bei dem bevorstehenden Ablauf nicht erneuert worden und tritt mit dem 2. Oktober d. I. außer Kraft.
Verantwortlich: E. Liedtke in Berlin.
Berlin, Druck vnh Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbnchdnlckerei (R. v. Decker).