Die Borlage der Regierung wird unzweifelhaft bekunden, wie es derselben voller Ernst damit ist, wo möglich ein Gesetz zu Stande zu bringen, welches die Interessen aller Theile der Bevölkerung zu befriedigen und auszugleichen und zugleich eine wirklich gesunde und ersprießliche Selbstverwaltung anzubahnen geeignet ist.
Von dem Aufenthalte des Königs in der Provinz Preußen sind zunächst noch die Worte zu erwähnen, welche Se. Majestät in Königsberg in Erwiderung auf die Anrede des Ober-Präsidenten bei der Borstellung der Behörden sprach. Dieselben lauten:
„Sie wissen, Meine Herren, daß Ich nur in besonderen Lagen meines Lebens und daher jedesmal auch mit bewegteren Gefühlen in dieser Stadt erschienen bin. Auf die schwere Zeit, die Ich mit Meinen Königlichen Eltern hier verlebt, in welcher gleichzeitig auch die Wiedergeburt des Staates begann, folgten die Großthaten der Befreiungskriege, an denen diese Provinz einen so hervorragenden Antheil genommen. Im Gegensatze zu diesen ernsten und schweren Tagen, die Ich damals hier verlebt, sollte dann ein Akt Meines Lebens folgen, der die höchsten und bedeutungsvollsten Zeichen irdischen Regiments in Meine Hand legte, so daß Ich die Krone vom Altare des Herrn nehmen und sie als Zeichen, daß eine Krone aus GotteS Gnade stammend zum Segen des Volkes zu werden bestimmt ist. Mir auf das Haupt setzen konnte. Die Gesinnungen, die Sie Mir im Namen der hier Versammelten ausgesprochen, sind Meinem Herzen um so theurer, als Ich sie ja schon vielfach bewährt gefunden habe. Bei Erwähnung des Nothstandes in dieser Provinz, mit dem die letzten Jahre heimgesucht worden, gedachten Sie auch Meiner. Ich habe aber nichts gethan, als was Meine Königliche Pflicht Mir auferlegte und Meine lebhaften Mitgefühle verlangten. Ich kann Mich nur freuen, Meine Herren, daß Meine Aufgabe, einen Theil Meiner ruhmvollen Armee zu sehen, Mich wieder in Ihre Mitte geführt hat."
Während seines ganzen Aufenthalts in Königsberg hat der König die zahlreichsten Beweise der innigsten Verehrung und Theilnahme erhalten. Die patriotische Festfreude wurde jedoch durch den schon erwähnten schweren Unfall auf der Schloßteichsbrücke, durch welchen gegen 30 Personen verunglückten, in der schmerzlichsten Weise getrübt, so daß alle weiteren Festlichkeiten, darunter auch der von Seiten der Bürger zu Ehren des Königs beabsichtigte Fackelzug, auf den Wunsch des Königs, eingestellt wurden.
Am 16. Morgens verließ der Monarch unter den Segenswünschen der Bevölkerung Königsberg, um sich in die Gegend von Braunsberg zu den Truppenübungen zu be° geben. Vom Manöverplatze bei Braunsberg aus erfolgte Abends die Abreise nach Elbing, wo der König gegen 8 Uhr eintraf und aufs Herzlichste empfangen wurde. Die Stadt war reich geschmückt und glänzend erleuchtet, und die überaus zahlreich versammelte Einwohnerschaft empfing den König mit begeisterten Iubelrufen, die sich während der ganzen Anwesenheit Allerhöchstdesielben bei allen Gelegenheiten wiederholten. Nachdem am 17., Abends, auch ein großes von der Bürgerschaft und den Kreisständen gegebenes Fest statt- gefunden hatte, verließ der König Elbing wieder, um der letzten der drei großen Feldübungen der Truppen in der Nähe des Dorfes Lauk beizuwohnen. Nach Beendigung der Uebungen begab sich der König nach dem Schlosse Schlobitten und kehrte von da nach kurzem Aufenthalt nach Berlin zurück. Die Ankunft in Berlin erfolgte in der Nacht vom 18. zum 19.
Noch von Elbing aus hatte der König folgende Kabinets- Ordre an den Minister des Innern erlassen:
„Die kommandirenden Generale des 1. und 2. Armee- Corps haben Mir die gute und freundliche Aufnahme, welche die zu den jetzt beendeten Herbstübungen versammelt gewesenen Truppen überall gefunden haben, gerühmt. Ich habe dies mit besonderem Wohlgefallen vernommen. Desgleichen hat der Empfang, welcher Mir in den Provinzen Pommern und Preußen allseitig bereitet worden ist. Meinem Herzen wahrhaft wohlgethan. Indem Ich dies gern und dankbar anerkenne, beauftrage Ich Sie, diese Meine Ordre zur Kenntniß der betreffenden Behörden und Einwohner- schäften zu bringen."
Elbing, den 18. September 1869. Wilhelm.
Der König hat seit seiner Rückkehr außer den Vorträgen des Kabinets täglich Vorträge der Minister entgegengenommen. Es dürfte sich dabei vornehmlich um die Prüfung und Genehmigung der Vorlagen für die Landtagssession handeln.
Am Donnerstag (23.) begiebt sich Se. Majestät nach Schwerin, um der Tauffeierlichkeit des jüngst geborenen Sohnes des Großherzogs beizuwohnen und kehrt voraussichtlich Sonnabend (25.) früh nach Berlin zurück.
Anfang nächster Woche reist der König nach Baden- Baden, um dort (am 30.) den Geburtstag seiner erlauchten Gemahlin im Kreise der Königlichen und der Großherzoglichen Familie zu fbegehen und bis etwa zum 4. Oktober dort zu ver- weilen.
Vor dem 6. Oktober kehrt Se. Majestät nach Berlin zurück, um die Landtagssession Allerhöchstselbst zu eröffnen.
Ihre Majestät die Königin Augusta hat in jüngster Zeit in Baden-Baden vielfach Besuche fürstlicher Personen empfangen, unter Anderem den des Herzogs von Cambridge und des Prinzen von Wales. Auch der österreichische Reichskanzler Graf Beust, welcher Baden auf einer Reise nach der Schweiz berührte, ist von der Königin empfangen und zur Tafel gezogen worden.
Der Landtag der Monarchie ist durch Allerhöchste Verordnung vom 21. d. M. auf (Mittwoch) den 6. Oktober einberufen.
Der Provinzial-Landtag der Provinz Hannover, sowie der Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Cassel sind auf den 23. d. M., der Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden auf den 26. d. M. einbe- rufen. Außer einigen minder erheblichen Vorlagen werden die Verhältniße der Landes-Kredit-Anstalten zu Hannover und Caffcl, so wie der Landesbank zu Wiesbaden, welche dringend einer anderweiten gesetzlichen Regelung bedürfen, den Hauptgegenstand der ständischen Berathungen bilden. Die nach Anhörung der ständischen Verwaltungs-Aus- schüsse der Provinz Hannover und des Regierungsbezirks Caßel, so wie von Vertrauensmännern aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden neu ausgearbeiteten Gesetzentwürfe müssen vor ihrer Einbringung in den Landtag der Monarchie zunächst den betreffenden ständischen Versammlungen zur Begutachtung vorgelegt werden, und es war deshalb die Berufung derselben noch vor dem Zusammentritt des Landtages der Monarchie erforderlich. Der hannoversche Provinzial-Landtag und der hessische Kommunal-Landtag werden bei dieser Gelegenheit auch verschiedene Gegenstände der ständischen Verwaltung zu erledigen haben. ___
Der schlesische Provinzial-Landtag, welcher auf den 1sten Oktober zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenberufen ist, wird sich in derselben auch mit der wichtigen Frage der Organisation einer gemeinsamen Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten zu beschäftigen haben.
Nachdem im vorigen Jahre bei Gelegenheit der Verhandlungen über den hannoverschen Provinzialfonds Seitens der Regierung ausgesprochen war, daß damit der Boden betreten sei, auf welchem auch für die übrigen Provinzen eine erfolgreiche Selbstverwaltung erwachsen solle, richteten die schlesischen Provinzialsrände im Frühjahre 1838 die Bitte an den König, daß eine Vereinigung aller ständischen Fonds, Anstalten und Stistmrgen in der Provinz Schlesien zu einer gemeinsamen provinzialständischen Verwaltung unter staatlicher Oberaufsicht genehmigt werden möge.
In der betreffenden Vorstellung führten die Stände aus, daß den ersten Schritt zum Eintritt in eine provinzielle Selbstverwaltung die Vereinigung aller schon vorhandenen ständischen Einrichtungen unter eigener Verwaltung bilden müsse. Durch dieselbe werde eine lebendige Anregung des Gemeingeistes für provinzielle Schöpfungen gegeben und ein ersprießliches Ineinandergreifen der bisherigen getrennten Verwaltungen herbeigeführt werden. Namentlich werde auch die Vereinigung aller bisher getrennten Fonds und Institute eine gegenseitige Unterstützung der einzelnen Fonds ermöglichen und ein geeignetes Feld für Verwendungen im allgemeinen Interesse der Provinz bieten.
Der Antrag der Stände fand in der Hauptsache von "vorn herein eine beifällige Aufnahme bei der Regierung. Ueber die Ausführung haben inzwischen eingehende Verhandlungen mit der ständischen Landes- Deputation stattgefunden, und es ist mit derselben der Entwurf eines Regulativs für die Organisation der ständischen Verwaltung vereinbart worden, welcher dem Provinzial-Landtage nunmehr zur weiteren Beschlußnahme vorgelegt werden wird.
Drrlmüvortlich: E. Liedtke in Berlin.
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