Einzelbild herunterladen
 

^ 38. Provinjial - Corrcspondcnj. 22. September vW.

Siebenter Jahrgang.

Die militärische Reise des Königs.

König Wilhelm ist in die Hauptstadt seines Reichs zurück- gekehrt, nachdem er in Zeit von wenigen Wochen den mili­tärischen Uebungen im Bereiche von fünf Armeekorps bei­gewohnt hat.

Unermüdlich in seinem Berufe als Kriegsherr, ist der König von den Ufern des Main bis nach der alten Krönungsstadt am Pregel geeilt, überall als Bundesfeldherr Heerschau haltend über die Truppen, welche zum Schutze des deutschen Vaterlandes im Waffendienst ausgebildet worden, überall mit Jubel empfangen, sowohl von denen, welche jüngst erst dem starken militärischen Verbände des Norddeutschen Bundes eingefügt wurden, wie von denen, deren Regiments- geschichte seit Jahrhunderten mit dem Kriegsruhme Preußens verflochten ist.

Mit freudiger Genugthuung überzeugte sich der Königliche Feldherr, daß die Verschmelzung der neuen Bestandtheile mit dem preußischen Heere in militärischem Geist und in militärischer Bildung rasch und glücklich sich vollzogen habe.

Im Geleite des Königs befanden sich Offiziere aus fast allen Ländern Europa's, und diese aufmerksamen und kundigen Zeugen find einstimmig in der Anerkennung der Tüchtigkeit unserer Heeres-Einrichtungen, welche auch nach ihrer jüngsten glänzenden Erprobung in rastlos fortschreitender Entwickelung geblieben sind.

Aber wenn auch die Reise des Königs einen vorwiegend militärischen Zweck und Charakter hatte, so liegt doch ihre Bedeutung nicht ausschließlich in dieser militärischen Richtung. Ueberall, wohin der König kam, eilte ihm die Bevölkerung aller Klaffen entgegen, in freier, freudiger Huldigung den Ausdruck der Liebe und der Treue darbringend, in welchen die Könige Preußens mit ihrem Volke allezeit innig verbunden sind.

Das preußische Volk in Waffen nicht blos, sondern auch im bürgerlichen Kleide wetteiferte in dem Ausdruck des monarchischen Geistes, welcher Preußen beseelt, in welchem die Ehre wie die Kraft Preußens wurzelt, und so wurde die mili­tärische Reise des Königs in zwiefachem Sinne zu einer wahr­haften Triumph reise. Mit Befriedigung konnte der Monarch sich in der Provinz Preußen auch überzeugen, daß die Wunden, welche dieser Provinz durch Seuchen und Mißwachs jüngst ge­schlagen worden waren, zu heilen begonnen hatten Der König würde auch dort mit dem wohlthuendsten Eindruck geschieden sein, hätte nicht in Königsberg ein überaus trauriges Ereigniß das Königliche Herz in tiefe Trauer versenkt.

Der König ist jetzt aus Preußen zurückgekehrt,- in voller Kraft der Gesundheit und männlicher Rüstigkeit, in der Frische des Geistes und Körpers, welche ihn die schweren Pflichten sei­nes königlichen Berufes nach allen Seiten in rastloser Thätig­keit erfüllen läßt, ebenso im Rathe seiner Minister und in den Arbeiten des Kabinets, wie inmitten seiner Truppen.

Möge unserm Königlichen Herrn diese Kraft und Frische zur Genugthuung und zum Segen des preußischen und des deut­schen Volkes noch lange erhalten bleiben!

Kreisordnunn und Selbstverwaltung.

Eine der wichtigsten Vorlagen, welche den nächsten Landtag beschäftigen soll, wird der Entwurf einer neuen Kreisordnung sein. Die Fortbildung der Kreisverfassung in den östlichen Provinzen war bereits beim Beginn der vorjährigen Landtags- session in der Thronrede als eine der wichtigsten Aufgaben be­zeichnet und die Vorlegung eines dahin zielenden Gesetzentwurfs in nahe Aussicht gestellt worden.

Die Vorberathungen des Gesetzes innerhalb der Staats» regierung nahmen jedoch damals längere Zeit in Anspruch als vorhergesehen war, und kamen zu spät zum Abschluffe, als daß der Entwurf der Kreisordnung noch in der vorigen Session zur Berathung im Landtage hätte gelangen können.

Die Staatsregierung benutzte jedoch jene Session insofern noch zur Förderung der wichtigen Aufgaben, als sie mit sach­kundigen Mitgliedern aus den beiden Häusern des Landtages vertrauliche Berathungen pflog, in deren Ergebnissen sie einen festen Anhalt für die weitere Behandlung der Sache zu ge­winnen hoffte.

Je mehr die Kreisordnung mit allen kommunalen, wirthschaftlichen und politischen Interessen des Kreises, der Gemeinden und der Provinzen zusammenhängt, je viel­seitiger deshalb die Auffassungen, Wünsche und Erwartungen sind, welche sich an die Lösung jener Aufgabe knüpfen, desto wünschenswerther erschien es der Regierung, sich in Betreff der Grundsätze, von welchen sie bei der Neugestaltung der Kreis- verfassung auszugehen gedachte, der Zustimmung der an der Gesetzgebung betheiligten Kreise im voraus so viel als möglich zu versichern und zugleich die Möglichkeit einer Verständigung zwischen den beiden Häusern vorzubereiten.

Die Berathungen der Vertrauensmänner lieferten aller­dings bei dem großen Widerspruch der in denselben Hervortre- tenden Auffassungen kein unmittelbar zu verwerthendes Ergeb­niß für die Gesetzgebung/ der Verlauf derselben war jedoch in­sofern von erfreulicher Bedeutung, als bei denselben das Be­streben nach einer Verständigung allseitig in den Vorder­grund trat und nicht blos eine Klärung der Ansichten erzielt, sondern vor Allem auch den Betheiligten die Nothwendigkeit vor Augen geführt wurde, daß alle politische Parteien im Interesse des Ganzen gewisse Zugeständ­nisse machen müssen, wenn eine Reform der Kreisverfassung zu Stande kommen soll. Den Theilnehmern jener Konferenzen kam es immer klarer zum Bewußtsein, wie schwierig und weit­greifend das angebahnte Reformwerk sei, und es scheint seitdem astch in weiteren Kreisen die Erkenntniß mehr zur Geltung ge­langt zu sein, daß derartige Reformen nicht ernst genug erwo­gen und sorgfältig genug vorbereitet werden können.

Die Ergebnisse der vertraulichen Berathungen wurden nach sorgfältiger Sichtung und Prüfung demnächst bei der Aus­arbeitung eines neuen Kreisordnungs - Entwurfs möglichst be­nutzt und berücksichtigt, Ueber verschiedene Punkte, namentlich über die thatsächliche Gestaltung der Verhältnisse, wie sie bei Annahme einzelner Vorschläge der Vertrauensmänner eintreten würde, find inzwischen noch die Provinzialbehörden gutachtlich gehört worden. Auch die in neuerer Zeit in ein­zelnen Schriften veröffentlichten Ansichten sachkundiger Männer über die Frage der Verwaltungsreform haben bei den weiteren Vorarbeiten eingehende Beachtung gefunden.

Der auf Grund dieser allseitigen Erörterungen und Er­wägungen neu ausgestellte Entwurf einer Kreisordnung geht von weiteren und umfassenderen Gesichtspunkten aus, als dies in den früheren Entwürfen der Fall war. Der Schwerpunkt der neuen Organisation ist nicht mehr blos in eine gerechtere Zusammensetzung der Kreis­tage gelegt, durch welche den verschiedenen Klassen der Bevölkerung eine ihrer Bedeutung und ihren Interessen entsprechende Vertretung im Kreistage gesichert werden soll, sondern es ist zugleich der Versuch gemacht, neue Verwaltungseinrichtungen zu schaffen, welche eine feste und entwickelungsfähige Grundlage für die Selbstverwaltung der Gemeinden, Kreise und Pro­vinzen gewähren sollen.

Der Gesetzentwurf will eine neue Kreisordnung im weitesten Sinne schaffen, indem zur Erfüllung obiger Auf­gaben nicht blos die kommunalen Verhältnisse der Streife in allen Beziehungen geordnet, sondern damit zugleich eine voll­ständige Neubildung der ländlichen Polizeiverfassung, eine theilweise Umgestaltung der ländlichen Gemeinde- verfassung, sowie eine Aenderung der allgemeinen Staatsverwaltung, soweit diese in dem Kreise und durch den Kreis vollzogen wird, verbunden werden soll. Gewisse bisher von den Staatsbehörden in der allgemeinen Landes- Verwaltung versehene Ausgaben sollen in Zukunft auf die Organe des Kreises übertragen, die Staatsverwaltung selbst aber dem entsprechend vereinfacht werden.

Der Entwurf der Kreis-Ordnung ist zunächst nur für die sechs östlichen Provinzen der Monarchie (Preußen, Branden- bürg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen) bestimmt^ well nach der übereinstimmenden Auffassung der Vertrauensmänner ein unmittelbares Bedürfniß für den Erlaß einer neuenKreis- Ordnung in den westlichen Provinzen nicht in gleichem Maße vorhanden ist.