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AbonnementSpreiS r

Jährlich er (incl. Stempel, 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

Halbjäbrl. » 21 » 5

Bierteljährl. - 10 9

Das einzelne Blatt , 1

Insertionspreis:

Für die l^nltigc Garmondzeile »der deren Ranm das erste Mal »/«, die folgenden Male «A Sgr. llspaltigc, l/a, 3» -

3spaltige 21A, - 1

ffHanauer Wochenblatt.

Erscheint MittZvochs und Ssinstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bet der Zäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlunz und bei der Annoncen-Expedition von Haasenstein St Vogler zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M VS

Mittwoch, den 22. September.

1889

^^ Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf das hiesige Wochenblatt.

Dasselbe erscheint wöchentlich zweimal und enthält außer einem Amtlichen Theil, öffentlichen Bekanntmachungen, Privatan- zeigen jeglicher Art, Verloosungsplänen, Notizen der Frankfurter Börse, Veröffentlichung der Verehelichten, Geborenen und Gestor­benen in hiesiger Stadt rc. auch einenUnterhaltenden Theil."

Der Abonnementsbetrag beträgt hierorts pro Quartal nur 1.0 Sgr. 9 Pfg.; für auswärtige Abonnementen mit dem be­treffenden Postaufschlag 12 Sgr.

Bestellungen werden für hier von der Expedition dieses Blattes, für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen.

Nicht gekündigte Abonnements werden als stillschweigend erneuert angesehen.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 18. d. Mts. ausgegebene Nr. 53 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) die Anweisung zur Ausführung der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869; 2) Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten zu Cassel vom 14. d. Mts., wonach die zufolge Allerhöchsten Erlasses vom 13. März 1867 eingesetzte Kommission für den Bau der Bebra-Hanauer Eisenbahn mit dem 31. Dezember d. J. aufgelöst wird und die alsdann noch zu erledigenden Geschäfte der Königlichen Eisenbahn- Direktion in Casfel übertragen werden; 3) Bekanntmachung desselben vom 16. d. Mts., die Zusammenberufung des Kommunal- Landtags des Regierungsbezirks Casfel auf Donnerstag den 23. d. Mts. betreffend; 4) Bekanntmachung des Herrn Provinzial- Steuer-Direktors zu Casfel, vom 7. d. Mts., wonach zufolge Erlasses des Herrn Finanz-MinisterS zu Berlin, vom 27. v. MtS., die wegen der baaren Auszahlung der Anerkenntnisse über Branntweinsteuer-Vergütung im §. 8 c. der Bekanntmachung vom 3. Juli 1867 ertheilte Anordnung in Betreff derjenigen Anerkenntnisse aufgehoben worden ist, welche für die nach dem 31. d. Mts. er­folgenden Branntwein-Ausfuhren werden ausgesertigt werden; 5) Bekanntmachung des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu Berlin, vom 4. d. MtS., wonach in Gemäßheit des §. 7 des Hessischen Expropriationsgesetzes vom 2. Mai 1863 die Funktionen eines Expropriations-Commissars für die Hessische Nordbahn dem Regierungsrathe Jecklin daselbst übertra­gen worden sind; 6) Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu Berlin, vom 9. d. Mts., die Einlösung der am 1. Oktober d. I. fälligen Zinsen von Preußischen Staatsschuldverschreibungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse zu Berlin betreffend.

Amtlicher Theil

Zum Zwecke der Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1870 veranlasse ich die Herren Bürgermeister der Landgemein­den des Kreises mir die Verzeichnisse der in ihren Gemeinden wohnenden Gewerbetreibenden bis zum 10. Oktober d. I. ein« z In die Verzeichniffe sind, ganz abgesehen davon, ob sie daS Gewerbe in steuerpflichtigem Umfange betrieben haben, oder betrei­ben wollen, folgende Gewerbetreibende aufzunehmen: .

1. Kaufleute, Fabrikanten, Krämer, Agenten von Feuer- und anderen Versicherungs - Anstalten, Branntwein - Kleinhändler (Klaffe A und B), wobei die Gattung der HandelS-Artikel, welche Kaufleute und Krämer führen, bezw. Fabrikanten an- sertigen lassen, im Allgemeinen anzugeben ist. ,

Diejenigen Handelsleute, welche ihre Geschäft im Umherziehen betreiben, und keinen stehenden Laden halten, gehören nicht in daS Verzeichniß.

2. die Gast-, Speise- und Schenkwirthe (Klaffe C).

3. die Bäcker («lasse D).

4 die Metzger (Klaffe E).

5. die Brauer (Klasse F). t . ,

6. Handwerker, als Schuhmacher, Schneider, Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Glaser, Wagner, Blech­schmiede, Weber (Klasse H), bei den Webern ist die Zahl der Stühle, welche im Betriebe stehen, der den übrigen Hand­werkern die Zahl der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche jeder einzeln beschäftigt, genau zu bezeichnen, bezw. zu be-