Unser König hat von Homburg aus noch verschiedene Truppenbestchtigungen, namentlich im Großherzogthum Hegen, abgehalten und sich dann über Gießen und Fritzlar nach Cassel begeben. Die Ankunft auf dem in der Nähe von Casiel bele- genen Schloß Wilhelmshöhe erfolgte am 21. Abends. Der König ist an den Orten, die er auf der Reise nach Casiel berührte, überall von der zahlreich versammelten Bevölkerung in freudigster und herzlichster Weise begrüßt worden. Auch in Casiel wurden dem Landesherrn die Kundgebungen innigster Verehrung entgegengebracht. Die Stadt Casiel selbst war festlich geschmückt und die Einwohner derselben empfingen den König bei seinem Besuche mit begeisterten Hochrufen. Am Montag hat Se. Majestät Casiel wieder verlassen und ist noch denselben Tag in Magdeburg eingetroffen, woselbst dem Könige gleichfalls der herzlichste Empfang von Seiten der gesammten Bevölkerung bereitet wurde. Nach Besichtigung der dort zu Feldmanövern zusammengezogenen Truppen erfolgte am 25. früh die Abreise nach Cöthen, wo gleichfalls Truppenbesichti- gungen stattfinden. Die Ankunft des Monarchen in Berllir wurde den 25. Nachmittags erwartet.
Ihre Majestät die Königin Augusta ist am 23. von Coblenz nach Mainau am Bodensee zum Besuch bei dem Großherzog und der Großherzogin von Baden abgereist.
Die Vorarbeiten für die bevorstehende Landtagssesiron sind in allen Ministerial-Departements rüstig gefördert worden, und der Abschluß derselben muß um so mehr beschleunigt werden, als die Einberufung des preußischen Landtags schon für die ersten Tage des Monats Oktober in Aussicht genommen ist.
Der Zusammentritt des Norddeutschen Reichstages dürfte unmittelbar nach Beginn des neuen Jahres erfolgen, falls bis dahin der preußische Landtag seine Aufgaben erledigt hat.
Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats September seine Berathungen aufnehmen, da derselbe nach den Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung, welche mit dem Oktober d. Z. in Kraft treten soll, die auf Prüfung der Aerzte und Apotheker bezüglichen Vorschriften festzusetzen hat.
(Ausweisungen aus Frankfurt.) Die Stadt Frankfurt am Main, welche in Folge der Ereignisse von 1866 dem preußischen Staatsgebiet einverleibt worden, hat sich bekanntlich nur mit Widerstreben in die neue Ordnung der Dinge gefügt. Ein Theil der Bevölkerung schien für den nationalen Aufschwung Deutschlands und für die patriotische Aufgabe, welche der ehemals freien Reichsstadt durch ihre besondere Lage als Vermittlerin zwischen Nord und Süd zugewiesen war, kein Verständniß zu haben. Obwohl die Regierung es nicht an Bemühungen fehlen ließ, um den Anschluß der neuen Staatsangehörigen an Preußen zu erleichtern, und obwohl das überaus huldreiche Entgegenkommen unseres Königs ganz besonders geeignet war, die Herzen der neuen Landeskinder zu gewinnen, so blieb doch in manchen Kreisen eine durch Vorurtheit und Parteiumtriebe unterhaltene Mißstimmung zurück. Für die Sinnesrichtung der Unzufriedenen ist vorzugsweise die Thatsache bezeichnend, daß sie kein Mittel unversucht lassen, um sich und ihre Angehörigen den Anforderungen des Staates und namentlich der Wehrpflichtigkeit zu entziehen. Wenn die Betheiligten sich zur wirklichen Auswanderung entschließen, so finden sie auf diesem offenen und gesetzlichen Wege fein Hinderniß. Dagegen darf die Regierung, ohne das Ansehen der Obrigkeit und die Rechte der übrigen Staatsbürger zu schädigen, nicht ruhig geschehen lassen, daß frankfurter Einwohner — wie dies jetzt mehrfach vor- kommt — für ihre noch nicht im militärpflichtigeil Alter stehenden Söhne die Entlassung aus dem preußischen Unter- thanen-Verbande einholen und das Bürgerrecht in einem schweizerischen Kantone käuflich erwerben, ohne daß für die Letzteren an ein Verlassen des bisherigen Wohnsitzes und an Einwanderung in das angeblich neue Heimatsland gedacht wird. Um solchen Mißbräuchen zu steuern, hat die Polizei-Behörde in Frankfurt angeordnet, daß die Ausweisung der entlassenen Staatsangehörigen, welche sich unter dem Deckmantel einer scheinbaren Auswanderung nur der Militärpflicht entziehen wollen, nach Ablauf einer sechswöchentlichen Frist erfolgen soll.
Es ist für jeden Unbefangenen klar, daß die preußische Behörde durch ein solches Einschreiten weder nach innen, noch nach außen einem gültigen Recht zu nahe tritt, sondern nur einem unredlichen Verfahren entgegenwirkt, das für eigennützige Zwecke die Rechtswohlthaten zweier Länder ausbeuten will, während es den gesetzlichen Einrichtungen beider Länder durch Umgehung Hohn spricht. Den Bewohnern Frankfurts wird, soweit sie den gesetzlichen Vorschriften genügen, die Befugniß, für sich oder ihre Angehörigen eine neue Heimat aufzusuchen, in keiner Weise beschränkt, falls dieselben thatsächlich zur Auswanderung schreiten. Dagegen ist es nicht zu dulden, daß reiche Staatsangehörige im Auslande gewissermaßen einen Freibrief für die von ihren Söhnen abzuleistende Militärpflicht erkaufen und dadurch ihren Mitbürgern gegenüber die gesetzlich vorgeschriebene gleiche Vertheilung der Lasten vereiteln.
Noch weniger kann von einer Beeinträchtigung oder Beleidigung der Schweiz die Rede sein. Preußen ist durch keinen Vertrag gebunden, den Angehörigen der Schweiz überhaupt den Aufenthalt im Gebiet des Königreichs ohne Beschränkung zu gestatten. Hier handelt es sich aber vollends nur um ein- zelne Personen, welche sich in Wirklichkeit gar nicht dein Staatsverbandc der Eidgenossenschaft entschließen, vielmehr sich von dem Boden ihres vorgeblichen neuen Heimatlandes völlig fern halten. Diese Personen gehören vom sittlichen Standpunkt gar keiner Nation an, da sie nur Rechte verlangen, ohne den entsprechenden Pflichten zu genügen/ sie haben daher weder auf die Ehre des schweizerischen Namens, noch auf den Schutz des schweizerischen Bürgerrechts Anspruch.
(Rinderpest.) Aus den in jüngster Zeit eingelaufenen Berichten über das Auftreten und den Verlauf der Rinderpest läßt sich über den Stand der Dinge in den von der Seuche hcimgcsuchtcn oder bedrohten Landestheilen folgende Uebersicht gewinnen.
Zu einer größeren Ausbreitung ist die Rinderpest bis jetzt nur in denwestpreußischenRegierungsbezirken Danzig und Marienwerder gelangt, und es sind daselbst die nachdrücklichsten Vorkehrungen (Tödtung des erkrankten und verdächtigen Rindviehs, Desinfektion, Absperrung der Scuchcnhcerdc, Hemmung des Verkehrs rc.) getroffen, um das weitere Umsichgreifen des Uebels zu verhüten. Leider haben diese Maßregeln nicht genügt, ein Hinübergreifen der Seuche von dem rechten auf das linke Weichselufer abzuwehren. In Bezug auf den Viehtransport ist seit dem 16. d. M. die Beförderung von Rindvieh, Schaafen und Ziegen auf der ganzen Ostbahn eingestellt. Seit demselben Tage ist auch der Uebergang über die Weichsel und namentlich über die Elsenvahnbrücke bei Dirschau für den Transport von Streumaterialien und Rauchfutter aus dem östlich der Weichsel bclegcncn Theile der Provinz Preußen gesperrt, und seit dem 17. d. M. ist das Verbot in Betreff des Viehtransportes, so wie in Bezug auf Streumaterial/ Rauchmaterial und Dünger auch auf die links der Weichsel gelegenen Kreise Preußisch - Stargardt und Danzig ausgedehnt worden.
Im Regierungsbezirke Königsberg war der Kreis Ortels- burg von dem Uebel berührt worden/ doch blieben die dort beobachteten Krankheitsfälle ganz vereinzelt und der Bezirk ist gegenwärtig als seuchenfrei zu betrachten. Da^auch in dem benachbarten Königreich Polen, nach Ausweis diesseitiger sachkundiger Feststellungen, neuerdings keine weiteren Erkrankungen in einer achtmciligcn Entfernung von der Landesgrenze der Kreise Orielsburg und Reidenburg vorgekommen sind, so konnte von der vollständigen Absperrung der bezeichneten Grenzen bis auf Weiteres Abstand genommen werden.
_3m Bezirk der Regierung zu Frankfurt a. O. hat die Seuche diesseits der Oder keinen weiteren Umfang erreicht, nachdem sie an zwei Orten rechtzeitig erkannt und getilgt worden. Dagegen herrscht die Krankheit noch auf vier Punkten des jenseitigen Oderbezirkes und erfordert ernste Vorsichtsmaßregeln
Das ganze Gebiet des Regierungsbezirks Potsdam ist völlig seuchenfrei." Es ist daselbst überhaupt nur ein einziger Krankheitsfall vorgekommen, der als verdächtig beobachtet wurde, schließlich aber nicht die Kennzeichen der Rinderpest herausstellte.
(Herbst-Manöver.) Es ist in Frage gekommen, ob mit Rücksicht auf den Stand der Viehscuchc in der Provinz Preußen die Abhaltung der großen Herbstübungen für die dort stehenden Truppen- theile wird stattfinden können. Die Frage ist von den Staatsbehörden in ernste Erwägung genommen, und von der landesväterlichen Fürsorge unseres Königs sind die Beschlüsse zu erwarten, welche noth- ivendig erscheinen werden, um die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Rinderpest abzuwenden. Zur Zeit ist der Umfang des von der Seuche betroffenen Gebietes nicht so groß, daß die Abbestellung der Manöver für unbedingt geboten erachtet werden müßte, und die schließlich- Entscheidung Sr. Majestät wird daher von dem ferneren Verlauf der Krankheit abhängen.
Verantwortlich: E. Liedtke in Berlin.
Berlin, Druck und "cttajj der Krnizlichin v-h-im-n Ober-L-sbuchbrnck-r-i (3t. 6. Dicker).