AbönnementSpreis:
Jährlicher (ind. Stempel! 1 Thlr. 12 Sgr. 1U HIr.
Halbjährl. „ „ - - 21 , 5 „
Bierteljährl. „ „ - .. 1» ., 9 ..
Das einzelne Blatt — . 1 ~ ^
InserttonspreiS:
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Hanauer Wochenblatt
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Iäger'scken Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung und bei der Annoncen-Expedition von Haasenstein K Vogler zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.
V. 6t.
Mittwoch, den 25. August.
1869.
Auszug uus Dem Amtsblatt.
Die am 21. d. Mts. ausgegebene Nr. 49 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 53. Stücks der Gesetz- Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung der Herrn Minister« der geistlichen, Unterrichts« und Me» dizinal-Angelegenheiten zu Berlin, vem 16. d. Mts, wonach die zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an lilerarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst unterm 12. Mai d. I. abgeschlossene Uebereinkunft mit dem 28. d. Mts. in Kraft tritt; 3) den lA^rplan des bei der Königlichen landwirthschastlichen Akademie PoppelSdorf in Ler- bindung mit der rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am 15. Oktober d. I. mit den Vorlesungen an der Universität Bonn beginnenden Winter-Semesters; 4) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts zu Clausthal, vom 21. und 31. v. Mts. und 16. d. Mts., die Ausfertigung verschiedener Bergwerks-Berleihungsurkunden an Privatunternehmer betreffend; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 18. d. Mts., wonach durch Beschluß des Herrn Finanzministers vom 12. d. Mts. genehmigt worden ist, daß die obere Leitung der Verwaltung der Communal-Waldungen rc. im Kreise Rinteln dem Forstmeister Freiherrn von der Reck zu Minden übertragen werde; 6) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
Der Geheime RegierungSralh Sunkel in Hanau ist der Königlichen Regierung in Marienwerder überwiesen worden.
Den Steuer-Executoren Adam Hack zu Rauschenberg und Kaspar Joseph Müller zu Marburg ist bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienste das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden.
Zum dirigirenden Arzt bei dem Landkrankenhaus zu Fulda ist der dortige praktische Arzt Dr. med. Kind, und zum Gehülfs- arzt bei dem Landkrankenhaus zu Hanau der dortige Phhsikus Dr. med. Roll bestellt worden.
Der seitherige Hülfsexpedient bei der Königlichen Polizei-Verwaltung in Hanau, Karl Baum, ist zum Secretair zweiter Klaffe bei derselben ernannt worden.
Amtlicher Theil.
Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird in den Tagen vom 15. bis incl. 18. September er. in dem Saale des Neustädtischen Rathhauses hieselbst abgehalten werden und an jedem Tage Morgens präcis 8 Uhr beginnen.
Zum Departements-Ersatzgeschäft haben sich alle in dem Zeitraum vom Jahre 1846 bis incl. ult. Dezember 1849 geborenen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Commission:
1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,
2. im britten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,
3. für brauchbar und einstellungsfähig erachtet, und
4. alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen sind, einzufinden.
T ie Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meldung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Militairarzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann, Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termine keine Folge leisten, oder welche bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersten Falle den aus etwaigen ReklamationSgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.
Jede Störung der Ordnung- während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entsprechenden Gefängnißstrafe geahndet.
Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termine ohne Erlaubniß der Ersatz-Commission sich von dem angewiesenen Sammelplätze entfernen. Die Militairpflichtigen müssen vor der Departements-Ersatz-Commission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen. ,
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speciellen Ladungen, welche ihnen in der Kürze zugehen werden, den betreffenden Militairpflichtigen sofort zuzustellen, auch im Termme persönlich zu erscheinen.
Hanau am 20. August 1869.
Der Civil-Borsitzende der KreiS-Ersatz-Cornmission: Königlicher Landrath: Schrötter.
Der Landwegebau-Etat für das Jahr 1870 ist von der Königlichen Baubehörde aufgestellt und kann in den nächsten vier Wochen im Lokale des LandrathsamtS von den Herrn Bürgermeistern eingesehen werden.
Hanau am 20. August 1869.