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Hanauer Wochenblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'scken Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung und bei der Annoncen-Expedition von Haasonstein K Vogler zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M 61.

Mittwoch, den 4. August.

1869.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 28. v. Mte. ausgegebene Nr. 43 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Bekanntmachung Königlicher Regie­rung, Abtheilung deS Innern, zu Cassel, vom 19. d. Mts., die Veröffentlichung des von dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für die dortige gewerbliche Zeichenschule erlassenen StatutS betreffend; 2) Bekanntmachung Königlichen ConpstoriumS zu Cassel, vom 14. d- Mts., die erledigte Pfarrei Eiterhagen, in der Klasse Kaufungen, betreffend; 3) Bekanntmachung des Herrn Ober-Post-Directors zu Cassel, vom 17. d. Mts., die Veröffentlichung der vom 15. d. Mts. ab in Folge der Einfüh­rung anderweiter Eisenbahn-Fahrpläne geänderten Abganges der Posten betreffend; 4) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 13. d. Mts., die erledigte Kreisthierarzstelle zu Hersfeld betreffend; 5) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

(Aus Nr. 43 des Amtsblattes.)

Dem ersten Pfarrer der Oberneustädter Gemeinde zuCassel, Dr. Wilhelm Falckenheimer, ist auch die Pfarrei des HofhoS- pitals St. Elisabeth hierselbst übertragen worden.

Die Pfarrei S ch e n kl en gSfeld, in der Jnspectur Hersfeld, ist dem Schul-Rector und Pfarr-Gehülsen Adam Sippe! zu Borken übertragen worden.

Der Referendar Frieß zu Meerholz ist auf sein Ansuchen von dem Auftrage zur Wahrnehmung der Polizei-Anwaltsgeschäfte bei den Amtsgerichten zu Meerholz und Gelnhausen mit Schluß diese« Monats entbunden, und hat der Referendar Münscher zu Meerholz vom 1. k. M. ab diesen Auftrag erhalten.

Der bisher bei der Königlichen Regierung hierselbst beschäftigt gewesene Registratur-Gehülfe Joh. Claus ist als Büreau- Diätarius der hiesigen Königlichen General-Commission angenommen.

Amtlicher Theil.

Die Anfertigung der in dtiplo aufzustellenden Klassensteuer-Veranlagungsrollen für das Jahr 1870 soll schon im Anfänge des Monats August erfolgen. Die Veranlagungsarbeiten haben damit zu beginnen, daß die Herren Bürgermeister den Personenstand in die für diese Veranlagung bestimmten Formulare, welche im hiesigen Bureau vorräthig sind und je nach Bedarf werden »ertheilt werden, genau und gewissenhaft eintragen, zuvor aber in ortsüblicher Weise die Bekanntmachung an alle Hauseigenthümer, deren Stellvertreter und Familienväter wegen der richtigen Angabe der steuerpflichtigen Personen erlassen. Die Aufnahme des Personen­standes erfolgt im ganzen Kreise in ein und derselben Zeit und zwar sogleich nach Publikation dieser Bekanntmachung, damit Dop­pelbesteuerungen möglichst vermieden werden und die Fortführung dieses Geschäfts mit Rücksicht auf das im Monat August stattfin- dende Manöver keiner Unterbrechung erleidet.

Zunächst sind die sämmtlichen Einwohner der Gemeinde in die Spalten bis incl. 7 der Klassensteuerformulare einzutragen. Die Eintragungen des Personenstandes soll nach der Reihenfolge der Haus- resp. Straßennummern in fortlaufender Nummerfolge geschehen, wie dies bereits bei der Aufnahme pro 1869 beachtet worden ist. Die Eintragung wird der Regel nach, wo nicht be­deutende Veränderungen im Personenstände in der Gemeinde stattgefunden haben und dieselben nicht eine örtliche Zählung zu diesem Zwecke erfordern, im Anschluß und unter Benutzung resp, auf Grund der Rollen pro 1869 unter Beachtung der eingetretenen Ver­änderungen resp. Zu- und Abgänge bewirkt werden können. Sofern aber wegen der eingetretenen Veränderungen im Personenstände die Klassensteuerrolle und Zu- und Abgangslisten pro 1869 nicht ausführlich st als Grundlage dienen können, hat der Herr Bürger- ineister, zu welchem Zwecke ich denselben hiermit noch besonders verpflichte, die soeben erwähnte örtliche Zahlung vorzunehmen, und in obengedachter Reihenfolge die nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnenden Haushaltungen in die Klassensteuerrolle einzu­tragen. Zur Haushaltung gehört der Hausherr, und wenn Frauen die Wirthschaft sühren, dieselben mit ihren Angehörigen, wel­chen sie Wohnung und Unterhalt geben. Einen gesetzlich besteuerten Haushalt bilden also nur solche Personen, welche durch Bluts- verwandtschast miteinander verbunden sind und aus dem Vermögen des Hausherrn resp, der Hausfrau ihren Unterhalt erhalten. Die aufzustellenden Klassensteuerrollen müssen den ganzen vorhandenen Einwohnerstand einer jeden Gemeinde nachweisen. Insbeson­dere sind in derselben auch diejenigen nachzuweisen, welche zur Zeit der Aufnahme des Personenstandes resp, der Veranlagung we­gen des Arbeitsverdienstes oder aus anderen Gründen nur zeitweise abwesend sind; ferner diejenigen, welche in eine andere Gemeinde zu verziehen.beabsichtigen, aber noch nicht verzogen sind.

Bei der Anfertigung der Steuerrollen ist das vorgeschriebene Formular zu beachten. Bei den einzelnen Censiten sind die Ru­briken sämmtlich genau und gewissenhaft auszufülleti, wobei Nachfolgendes zu beachten ist.

Spalte 1 enthält die fortlaufende Nummer. In Spalte 2 sind die Hausnummern anzugeben.

Alle Personen, welche ein und dasselbe Grundstück bewohnen, müssen auch unter ein und derselben Hausnummer hintereinander