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AbonnementspreiS:

Jährlicher Und. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

Halbjährl. , - - 21 5

Bierteljahrl. - 10 9

Das einzelne Blatt , 1 -

Jnsertionspreisr

Für die, Ispaltige Garmondzeile oder deren Sinnst das erste Mal 3/4, die folgenden Male V» Sgr.;

Vpaltige 1Vs, , 3A

3s-altige 21i, , , 1

Hanauer Wochenblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M 50.

Samstag, den 26. Juni.

1869.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das hiesige Wochenblatt. Dasselbe erscheint wöchentlich zweimal unb enthält außer einem Amtlichen Theil, öffentlichen Bekanntmachungen, Privatan^eigev. jeglicher Art, VerloosungSPlänen, Notizen der Frankfurter Börse, Veröffentlichung der Verehelichten, Geborenen und Gestor­benen in hiesiger Stadt :cv auch einenUnterhaltenden Theil".

Der Abonnementsbetrag beträgt hierorts pro Quartal nur 10 Sgr. 9 Pf., für auswärtige Abon­nenten mit dem betreffenden Postaufschlag 18 Sgr.

Bestellungen werden für hier von der Expedition dieses Blattes, für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen.

Nicht gekündigte Abonnements werden als stillschweigend erneuert angesehen.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 23. d. Mts. ausgegebene Nr. 34 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 20. resp. 21., 22 und 24 Stücks des Bundesgesetzblattes des Norddeutschen BundeS; 2) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 11. d. MtS., die Aufforderung von Bewerbern um die Concession zur Anlegung einer selbstständigen Apotheke zu Frie- lendorf betreffend; 3) Bekanntmachung derselben Behörde vom 14. d. Mts., die Einführung der in den älteren Landestheilen der Monarchie gültigen Vorschriften über den Verkauf, die Aufbewahrung, Versendung und Verabfolgung der Gifte, auch für den Re­gierungsbezirk Cassel betreffend; 4) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, zu Cassel, vom 16. d. Mts., die unter Ueberweisung der Patronatsrechte über 'die städt. Schulen zu Cassel an die dasige Stadt zur Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Elementar-Volksschulwesens unter Aussicht Königl. Regierung in's Leben getretene Stadtschul- Deputation unter Vorsitz des zeitigen Oberbürgermeisters und die Aufhebung der bisherigen Stadtschul-Commission dortselbst betreffend; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 16. d. Mts., wonach durch Verfügung des Herrn Finanz-Ministers und des Herrn Ministers des Innern vom 30. April und 6. Juni b. I. die von den Ortsvorständen als Ortspolizeibehörden auf Grund des Gesetzes vorn 14. Mai 1852 über die vorläufigen Straffestsetzungen festgesetzten Geldbußen (Polizei-Strafen) und Confiskate, sowie die erkannten Exekutiostrafen in die Gemeindekassen fließen sollen; 6) Bekanntmachung Königlichen Appellationsgerichts zu Cassel vom 16. d. Mts., die Ferien bei dem Königl. Appellationsgericht und den Kreis- und Amtsgerichten im Bezirk desselben betreffend; 7) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 17. d. Mts., wanach der Privat-Baumeister, Mauermeister Koch dortselbst, mit Versetzung der Geschäfte eines Major-Commandan­ten bei dem dortigen Feuerlöschkorps beauftragt worden ist; 8) Bekanntmachung Königlichen Consistoriums zu Cassel vom 9. d. Mts., wonach der zu Metzebach verstorbene Kirchenälteste Christian Riemenschnelder der Kirche ein Legat von 20 Thlr. zum Besten der dasigen Armen ausgesetzt hat; 9) Bekanntmachung des General Post-Amts zu Berlin vom 10. d. MtS, wonach bei den Post­anweisungen nach den Niederlanden vom 15. d, Mts. bis auf Weiteres das Revuctionsverhältniß von 1. Thlr. 1 fl. 74 Cents statt des bisherigen Verhältnisses von 1 Thlr. 1 fl. 73 Cents in Anwendung kommt; 10) Bekanntmachung derselben Behörde vom 13. d. Mts., die Postdampfschiffsverbindungen mit Schweden, Dänemark und 'Norwegen betreffend; 11) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

(Aus Nr. 34 des Amtsblattes.)

Der bisherige AmtShauptmann von Bo ck-Wülfin gen zu Uslar ist zum Regierungsrath ernannt und zur Regierung in Cassel und der RegierungSrath Kühnert zu Cassel ist zur Regierung in Oppeln versetzt worden.

Die seitens der Stadt Cassel gewählten Mitglieder der dasigen Stadtschul-Deputation. nämlich der Stadtrathsmitglieder: Dr. med Kolbe, Kausm. E. Wentzell, der Ausschußmitglieder: Particulier Hentze, Kaufmann E. H e r z o g , des Pfarrers Jatho, des städtischen Schulreferenten Pfarrers Vr. Falcken Heiner, des Schul-Jnspectors Vr. D e n h a rd und des Kaufm. B. Koch, sämmt­lich zu Cassel, sind bestätigt worden.

Der bisherige zweite Pfarrer an der Oberneustädter Gemeinde dahier Dr. Wilhelm Falcken Heiner ist zum ersten Pfarrer an derselben bestellt worden.

Die erledigte Pfarrei-Sooden, in der Klasse Allendorf, ist dem Pfarrer Friedrich Ritter zu Witzenhausen übertragen worden.

Tie erledigte erste Pfarrstelle zu Grebenstein ist dem Seminar-Direktor und außerordentlichen Pfarrer Julius Wetze ll zu Homberg unter Beibehaltung seines Ranges verliehen worden.

Die Wahl des katholischen Pfarrers Kleespies in Orb zum Decan des Decants Orb ist bestätigt worden.

Das Stadtrathsmitglied Rentner Greif und das Ausschußmitglied Dr. med. Jaco bi zu Bockenheim sind zu Mitgliedern des dortigen Stadtschulvorstandes ernannt worden.