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AbonnementspreiS r

Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

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Bierteljährl., - 10 9

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Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'fchen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M 48.

Samstag, den 12. Juni.

1868.

U<^ Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das hiesige Wochenblatt. Dasselbe erscheint wöchentlich zweimal und enthält außer einem Amtlichen Theil, öffentlichen Bekanntmachungen, Pnvatanzeigcv jeglicher Art, Verloosungßplänen, Notizen der Frankfurter Börse, Veröffentlichung der Verehelichten, Geborenen und Gestor­benen in hiesiger Stadt rc., auch einenUnters)ultenben Theil , in welchem der allgemein beliebten Criminal-NovelleDer Vockreiter^ die ebenso schöne u. spannende Erzählung , AaS KaMMek-WöSlhm" von Dr. M. Rosen noch im Laufe dieses Monats folgen wird.

Der Abonnementsbetrag beträgt hierorts pro Quartal nur 10 Sgr. 8 Pf., für auswärtige Abon­nenten mit dem betreffenden Postaufschlag 18 Sgr.

Bestellungen werden für Haer von der Expedition dieses Blattes, für auswärts von allen Postanstalten des In - und Auslandes entgegengenommen.

Nicht gekündigte Abonnements werden als stillschweigend erneuert angesehen.

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Auszug aus Dem Amtsblatt.

Die am 9. d. Mts. ausgegebene Nr. 31 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 40. und 41. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern zu Cassel vom 25. v. Mts., di> Veröffentlichung des Geschäftsplans für das diesjährige Departements-Ersatz-Geschafft im Regierungs­bezirk Cassel, mit Ausnahme des Kreises Rinteln, betreffend; 3) Veröffentlichung der Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers vom 28. v. Mls., die Einstellung der UebergangS-Abgabe-Erhebung von den aus den Süddeutschen Vereinsstaaten eingehenden Tabaken und Tabaksfabrikaten vom 1. Juli d Jahres und die Aufhebung der Erhebung der UebergangSabgabe, als auch die Ge­währung der Ausfuhr-Vergütung von Branntwein und Bier, zwischen den Norddeutschen Staaten und dem Großherzogthum Hessen vom gleichen Tage an, betreffend; 4) Bekanntmachung des Königlichen Regie-ungspräsidenten zu Wiesbaden vom 15. d. Mts, die Ausreichung neuer Zinscoupons zu den vormals Herzoglich Nassauischen 4 3- Staatsaulehen von fl. 4,000,000 vom 29. November 1858 betreffend; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern zu Cassel, vom 2. d. Mts., wonach zufolge, Bestimmung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten die allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1867 (Amtsblatt für Hessen Seite 281) über die Äefugniß der inländischen Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte zur Ausübung ihrer Praxis, auch auf die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont und für die denselben angehörenden Aerzte, Wund­ärzte, Geburtshelfer und Thierärzte Anwendung finden soll; 6) Bekanntmachung des General-Post-Amts zu Berlin vom 30. v. Mts., wonach der zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Kirchenstaat am 22. April er. abgeschlossene Postvertrag vom 1. Juni d. I. ab in Ausführung kommt; 7) Bekanntmachung Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 26. und 29. v. Mts., die Aus­fertigungen verschiedener Bergwerks-VerleihuNgS-Urkunden an die Gewerkschaft I. W. Buderus Söhne zu Main-Weser-Hütte betreffend; 8) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

(Aus Nr. 31 des Amtslattes.)

Die bisherige Titular-Forstmeister Dehnert zu Marburg und von Münchhausen zu Hanau sind zu Forstmeistern mit dem Range der Räthe vierter Klasse ernannt worden.

Dem Apotheker Blaß zu Felsberg ist der rothe Adlerordnen vierter Klasse verliehen worden.

Amtlicher Theil.

Nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hicrselbst, bezw. mit dem Herrn Bürgermeister zu Kesselstedt und mit Bezug auf den § 5. der Verordnung vom 20. September 1867 wird folgende Polizei-Ordnung, welche den 18. Juni d. J. in Kraft tritt, erlassen:

Muthwillige Beschädigungen der Gartenanlagen, des Gartenmobiliars und der Einfriedigung der Schloßgärten zu Hanau und PWppsruhe werden mit 10 Sgr. bis 3 Thlr. Geldbuße resp, verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet.

Hanau am 8. Juni 1869.

Für den Johann Emil Konrad Winter aus Hanau, geboren am 20 Juni 1846, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande Behufs Niederlassung in Baden dahier nachgesucht word.n.

Hanau am 5. Juni 1869,

(Gefundene Geftonstände ) Ein Sopha-U-berzug. Ein braunseidnes Sonnenschirmchen. Ein Farbzeichen. Eigenthümer können sich zur Empfangnahme hier melden.