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Belsentlicher Hol^verkaus.

Freitag den 11. Juni 186» sollen in dem hiesigen Gemeindewaid nach­stehend aufgeführte Gehölze auf das Meist- aebot verwerthet werden:

1) im Distrikt Lustplatte:

45 Stück Kiefern-Abschnitte, von 21—33 Länge und 6—8" Dicke;

3z Schock Hopfenstangen;

‘ Klafter Buchen-Scheit;

16 „ Kiefern-Scheit;

1 „ Eichen-Scheit;

i " Buchen-Prügel;

| „ Eichen-Prügel;

50* „ Kiefern-Prügel;

1 Schock Buchen-Reisig;

1| „ Eichen Reisig;

52 „ Kiefern-Reisig;

50’- Klafter Kiefern-Ervstöcke.

2) im Distrikt Frankfurterstück, Abthl. A. :

| Klafter Kiefern-Scheit;

6± „ „ Prügel;

54| Schock „ Stammreis-Wellen.

Daselbst, Abthl. B.:

41 Klafter Kiefern-Scheit;

201 „ „ Prügel;

19 Schock „ Stammreis-Wellen;

2 Klafter „ Erdstöcke.

3) an der Amtswiese, Abthl- B.:

6 Stück Kiefern-Abschnitte, von 36--48' Länge und 11—18" Dicke;

3| Klafter Kiesern-Scheit;

4 „ Buchen-Prügel;

; Schock „ Reisig;

1’ „ Kiefern-Reisig;

2| Klafter „ Erdstöcke.

4) im Distrikt Weinbergsschlag, Abth. B.: | Klafter Kiefern-Scheit;

9z Schock Buchen-Reisig;

3s „ Eichen-Reisig;

45 s „ Kiefern-Stammreis-Wellen.

Die Zusammenkunft findet Vormittags 10 Uhr in dem WirthShaufe des Kom- rad Haupt dahier statt, woselbst auch der Verkauf abgehalten und die Verkaufs­

Es können die nicht rekommandirten Briefe nach dem Kirchenstaate entweder bis zum Bestimmungsorte frankirt oder unfrankirt abgesandt werden.

Das Gesammtporto beträgt: für frankirte Briefe nach dem Kirchen­staat 3 Groschen resp. 10 kr. pro Loth incl.,

für un frankirte Briefe aus dem Kirchenstaat 5 Groschen resp. 18 kr. pro 15 Grammen incl.

Drucksachen und Waaren proben werden gegen ein Porto von z Groschen resp. 2 kr. für je 2| Loth incl. befördert, wenn sie frankirt find; die Frankatur ist thunlichst unter Verwendung von Postfrei­marken zu bewirken. Im Üebrigen unter­liegen Drucksachen und Waarenproben den­selben Versendungsbedingungen, welche für den inneren Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Briefe, Drucksachen und Waarenproben können auf Verlangen des Absenders unter Rekom mandation expedirt werden. Rekommandirte Sendungen müssen stets frankirt werden nnd unterliegen nächst dem Porto, wie für gewöhnliche frankirte Sen­dungen gleicher Art, einer Rekommandations- gebühr von 2 Groschen oder 7 kr. Der Absender einer rekommandirten Sendung kann durch Vermerk auf der Adresse bean­spruchen, daß ihm das vom Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde, für die Beschaffung des Recepiffe ist vom Ab­sender eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 kr. zu entrichten.

Die vorstehend bezeichneten Portosätze für gewöhnliche Briefe, für rekommandirte Sendungen, so wie' für Drucksachen und Waarenproben nach dem Kirchenstaat stimmen überein mit den Portosätzen für die betreffenden Sendungen nach dem König­reich Italien.

Berlin am 30. Mai 1869.

General-Post Amt. von Philip sborn.

bedingungen vor Beginn des Termins be­kannt gemacht werden, wozu Kaufliebhaber einladet.

Niederrodenbach am 8. Juni 1869.

Der Bürgermeister

___Schöpf.____(720) ~ Die Stelle des Mädchen-Lehrers an der niederländischen Gemeindeschule dahier, mit einem jähxlichen Gehalt von 250 Thaler, ist erledigt.

Bewerber um dieselbe wollen binnen drei Wochen ihre Gesuche und Zeugnisse an das Eonsistorium der Gemeinde einsenden.

Hanau am 5. Juni 1869.

Für das Eonsistorium der niederländischen Gemeinde:

Dr. Heuser. W. Grill. (719)

Am 3. April d. J. ist unter gewaltsamer Eröffnung eines Fensters in die sogenannte Burg zu Wilhelmsbad eingebrochen und sind im Innern derselben an den hier be­findlichen Möbeln und dergl. vielfache Be­schädigungen verursacht worden.

Bei dieser Gelegenheit sind auch 2 Oel- gemälde — Landschaften darstellend, genauer können solche nicht bezeichnet werden — ohne die Rahmen, sowie ein seidner, grün und weiß gestreifter Ueberzug eines Ofen­schirms abhanden gekommen.

Es wird dies hiermit bekannt gemacht unter dem Bemerken, daß Königliche Ge­neralverwaltung des Kurfürstlichen Haus- fideikommisses zu Cassel ermächtigt ist, eine Belohnung von 20 Thaler für die Ent­deckung der Thäter des Einbruchs rc. aus- zusetzen.

Hanau am 7. Juni 1869.

Der Staatsanwalt.

Für denselben:

Sport eder, k. A.

^e^aniifmadhuig.

Der zwischen dem Norddeutschen

Bunde und dem Kirchenstaat am 22. i April er. abgeschlossene Postvertrag kömmt! vom 1. Juni d. J. ab in Ausführung. I

Privat-Anzeigen.

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Der 13. Juni, ein jährliches Erinnerungsfest für Hanau's Bewohner, beschrieben von Dr. I. G. W ach s. (T\en Herren Wiederverkäufen: empfehle Petroleumlampen neuester Construction, sowie alle einzelnen Theile, Docht rc. ab Fabrik zu Fabrikspreisen, ab hier zuzüglich der Fracht­spesen.

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