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Hanauer Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.
M 4S
Samstag, den 29. Mai.
1869.
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 22. d. Mts. ausgegebene Nr. 28 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 37. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Cassel vom 14. d. Mts., die Bestimmungen des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes, in Verbindung mit dem Militairdienste im Jäger-Corps vom 1. Dezember 1864 betreffend; 3) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abthl. des Innern, zu Lasset, vom 12. d. MtS., die Aufhebung der polizeilichen Ehebeschränkungen im Großherzogthum Hessen betreffend; 4) Bekanntmachung derselben Behörde vom 15. d. Mts., die Anwendung von Arsenfarben zum Anstrich von Drahtgeweben betreffend; 5) Bekanntmachung derselben Behörde vom 12. d. Mts., die Aufhebung der Ehebeschränkungen Belgischer Staatsangehörigen im Königreich Preußen betreffend; 6) Bekanntmachung derselben Behörde vom 11. d. Mts., die Festsetzung der Prüfung für Einjahrig-Freiwillige auf den 13., 14. und 15 September d. J. zu Cassel betreffend; 7) Bekanntmachung des Geheimen Ober- Finanzrath« und General-Inspektors des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins zu Erfurt vom 13. d. Mts., wonach vom i. Juli d. J. ab für die Benutzung der Kunststraße durch den Abtswald bei der Herzoglich Sachsen-Meiningischen Chausseegeld-Hebe- stelle zu Wernshausen ein Wegegeld für Preußische Staatsrechnung nicht weiter zu entrichten ist; 8) Bekanntmachung Königlichen Appellationsgerichts zu Cassel vom 13. v. Mts., die Zurückgabe der von dem vorhinnigen ersten Depositar der Amtsgerichts zu Orb, dem an das Amtsgericht zu Oberkaufungen versetzten Amtsrichter Knatz eingelegten Caution betreffend; 9) Bekanntmachung des Generalpostamts zu Berlin vom 13. d. Mts., die Uebermittelung von Zahlungen bis zum Betrage von Thlr. 50 oder 87{ fl. Südd. W. nach allen Orten in den Vereinigten Staaten von Amerika im Wege der Postanweisung betreffend; 10) Bekanntmachung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Wiesbaden vom 24. v. Mts., die bei der am 19. desselben Mts. stattgefundene Ziehung der durch das LooS zur Rückzahlung bestimmten Partial-Obligationen der vormals Landgräflich Hessischen Staatsanlehen d. d. 1. Februar 1829 und 1. August 1859 betreffend; 11) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 23. und 29. v. Mts., die Ausfertigung verschiedener VerleihungSurkunden von Bergwerken an Privatunternehmer betreffend; 12) Personal-Chronik.
Die am 26. d. MtS. ausgegebene Nummer 29 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 38. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung Königlicher Charitö-Direktion zu Berlin vom 11. d. Mts., die Erhöhung des Kur- und Verpflegungskostensatzes des Charitö-Krankenhauses in Berlin betreffend; 3) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 27. v. und 8. d. Mts., die Ausfertigung verschiedener Verleihungsurkunden von Bergwerken an Privatunternehmer betreffend; 5) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
(Aus Nr. 28 des Amtslattes.)
Der Regierungs-SekretariatS-Assistent Adler ist zum RegierungS-Sekretair und der Steurr-Revisorats-Gehülfe Baabe und der Civil-Supernumerar Grenz sind zu Regierungs-SekretariatS-Assistenten ernannt worden. — Mit Wahrnehmung der Polizei- anwalts-Geschäfte bei dem Amtsgerichte Steinbach-Hallenberg ist der dasige Postverwalter Werner beauftragt worden. — Der Landbaumeister Selig in Ziegenhain ist gestorben.
(Aus Nr. 29 des Amtsblattes).
Der Faktor Schulze in Sülbeck ist vom 1. Juni d. I. ab pensionirt.
Amtlicher Theil.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß aus dem diesseitigen Bezirke Anmeldungen von Jäger-Lehrlingen bisher nur in sehr geringer Zahl eingegangen sind. Es muß vermuthet werden, daß die Bestimmungen des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes, in Verbindung mit dem Militairdienste im Jägerkorps vom 1. Dezember 1864 noch nicht allgemein genug bekannt geworden sind.
Die hauptsächlichsten dieser Bestimmungen werden daher, mit Berücksichtigung der inmittelst erfolgten abändernden oder zusätzlichen Vorschriften nachstehend auszugsweise bekannt gemacht:
I. Allgemeiner Grundsatz. „
§. 1. Zur Anstellung auf Försterstellen und zur Annahme als Hülssaufseher im Königlichen Forstdienste, sowie zur Anstellung auf solchen Forststellen im Dienste der Communen und öffentlichen Anstalten, welche eine weitergehende Qualifikation als die eines