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Hanauer Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt n. M. entgegengenommen.
M 41.
Mittwoch, den 26. Mai.
1869.
Amtlicher Theil.
(Bekanntmachung.) Diejenigen Gemeinden, welche noch Ansprüche auf Vergütung für im Jahre 1868 an vaterländische Truppen verabreichtes Natural, Quartier oder Fourage zu erheben haben, wollen die bezüglichen Liquidationen nebst Belegen bis zum 1. Juni c. hierher einreichen, damit die Beträge bei der Königlichen Intendantur des 11. Armee-Corps zur Erstattung liquidirt werden können.
Hanau am 18. Mai 1869.
Die Herrn Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden des Kreises ersuche ich die für die Einquartierung des diesjährigen in hiesiger Gegend stattfindenden Manövers erforderlichen Quartierbillets in der hiesigen Waisenhaus-Buchdruckerei zu entnehmen. Hanau am 24. Mai 1869.
Der Landrath: Schrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Sefainitmadwug.
Nach allen Orten in den Vereinigten Staaten von Amerika können Zahlungen bis zum Betrage von 50Thlr. oder 87| Gulden Südd. W. im Wege der Post- Anweisung übermittelt werden.
Die Einzahlung erfolgt auf ein gewöhnliches Post-Anweisungs-Formular.
Der Betrag, welchen der Absender nach Nord-Amerika überwiesen zu sehen wünscht, ist auf der Post-Anweisung in Dollars und Cents Goldwährung anzugeben.
Die Annahme-Post-Anstalt reducirt den Betrag nach dem Verhältniß von 70 Cents Gold gleich 1 Thlr. und nimmt danach den sich ergebenden Betrag vom Einzahler entgegen.
Die Gesammtgebühr beträgt:
bei Einzahlung von Beträgen bis 25 Thaler = 6 Groschen, bei Einzahlung von Beträgen über 25 bis 50 Thaler = 12 Groschen -rmd ist vom Absender im Voraus zu entrichten^ thunlichst unter Verwendung von Freimarken.
In dem Coupon der Post-Anweisung hat der Absender seinen Namen und Wohnort zu bezeichnen, weitere Notizen sind bei Einzahlungen nach Amerika auf dem Coupon der Post-Anweisung nicht zulässig.
Die Auszahlung der Beträge in Nord- Amerika erfolgt durch die Agenten des Norddeutschen Lloyd.
An Stelle der Original-Post-Anweisungen, welche in Bremen zurückbleiben, richtet der Norddeutsche Lloyd Benachrichtigungsschrei- ben an die Empfänger mit Bezeichnung
des Betrages der Auszahlung und des Namens und Wohnorts des Agenten, der mit der Auszahlung beauftragt ist. Name und Wohnort des Absenders der Post-Anweisung wird in diese Benachrichtigungsschreiben nicht ausgenommen, sondern gelangt nur zur Kenntniß des betreffenden Agenten.
Es empfiehlt sich, daß der Absender einer Einzahlung nach Amerika demAdressaten noch unmittelbar brieflich davon unterrichtet; denn der Adressat muß, sobald er auf Grund der vom Norddeutschen Lloyd empfangenen Benachrichtigung das Geld abheben will, sich noch legitimiren, was ihm wesentlich erleichtert wird, wenn er den Namen und Wohnort des Einzahlers angeben kann, wovon der Agent die Kenntniß besitzt.
Berlin am 13. Mai 1869.
General-Post-Amt.
_______von Philipsborn._______
Militaria!
Nachbenannte Reservisten aus dem diesseitigen Bataillons-Bezirk, als:
1) Jäger Johannes Kistn er aus Mar- joß, Kreis Schlüchtern;
2) Musketier Adam Fuß aus BellingS, Kreis Schlüchtern, welche bisher nicht ermittelt werden konnten, erhalten hierdurch die Anweisung, binnen 4 Wochen entweder beim unterzeichneten Bezirks-Kommando oder bei dem Bezirks- Feldwebel in Fulda, Gersfeld, Schlüchtern oder Gelnhausen ihre Anmeldung zu bewirken, widrigenfalls das Desertionsverfahren gegen sie eingeleitet werden wird.
Die Ortsvorstände werden ersucht, diese Aufforderung zur Kenntniß der Gemeinden zu bringen.
Fulda am 21. Mai 1869.
Königliches Bezirks-Kommando.
Martelleur, Oberst und Bezirks-Kommandeur
Steckbrief.
Gegen den Kellner Johannes Klingenstein, 18 Jahre alt, von Langenselbold, ist die gerichtliche Haft wegen Betrugs beschlossen worden. Seine Festnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den Johs. Klingenstein, im Betre- tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an Unterzeichneten abzuliefern.
Hanau am 21. Mai 1869.
Der Staatsanwalt.
Für denselben: ___________Sporl eder, k. A.__
Steckbrief " "
Gegen den Taglöhner Georg Schmelzer von Hanau ist die gerichtliche Haft wegen angeschuldigten Betrugs beschlossen worden. Seine Festnahme hat, nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den Georg Schmelzer im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei >M sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an Unterzeichnete» abzuliefern.
Hanau am 22. Mai 1869.
Der Staatsanwalt WilheImi.__
Erledigt.
Die Elementarlehrerstelle an der Real-