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Hanauer Wochenblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M 38 Samstag, den 15. Mai. 1869.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 12. d. MtS. ausgezebene Nr. 26 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 13. Stücks des Bundes- . gesetzblattes des Norddeutschen Bundes; 2) Inhalt des 34. und 35. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 3) Bekanntmachung des Königlichen Regierungs-Präsiventen zu Wiesbaden vom 24. v. Mts., die bei der am 19. dess. Mts. stattgefundene Ziehung der durch das Loos zur Rückzahlung bestimmten Partial-Obligationen der vormals Landgräflich Heft fischen Staatsanlehen d. d. 1. Februar 1829 und 1. August 1859 betreffend; 4) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abthl. des Innern, zu Cassel, vom 27. v. MtS., wonach den Statuten der Norddeutschen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft in Berlin die landespolizeiliche Genehmigung ertheilt worden ist; 5) Bekanntmachung Königlichen Appellationsgerichts zu Cassel vom 13. v. Mts., die Rückzahlung der von dem vorhinnigen ersten Depositar des Amtsgerichts zu Orb, dem an das Amtsgericht zu Ober- kaufungen versetzten Amtsrichter Knatz eingelegten Caution betr.; 6) Bekanntmachung der Ober-Post-Direktion zu Cassel vom 4. d. Mts., wonach vom 15. d. Mts. ab zwischen Jmmelborn und Liebenstein über Barchfeld an Stelle der bisherigen zwei Posten vier täg­liche Personenposten mit folgendem Gange coursiren: aus Jmmelborn 93 0 Uhr Vormittags, 11 Uhr Vormittags, 43 0 Uhr Nach­mittags, 6 Uhr Abends, aus Liebenstein 85 Uhr Vormittags, 9*5 Uhr Vormittags, 3 Uhr Nachmittags und 4t0 Uhr Nachmittags; 7) Bekanntmachung derselben Behörde vom 7. d. Mts., wonach zwischen Helsa und Großalmerode eine tägliche Botenpost mit folgendem Gange eingerichtet worden ist: aus Helsa 1150 Uhr Vormittags, in Großalmerode l10 Uhr Nachmittags, aus Groß­almerode 430 Uhr Nachmittags, in Helsa 6 Uhr Abends; 8) Bekanntmachung des General-Post-Amts zu Berlin vom 22. v. Mts., die Postdampfschiffverbindung zwischen Stralsund und Malmoe betreffend; 9) Personal-Chronik.

(Die Personal-Chronik folgt in der nächsten Nummer.)

Amtlicher Theil.

Für die diesjährige Badezeit werden, zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht.

1) Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.

2) Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimm-Anstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeausseher werden mit 25 Sgr. Strafe, oder l^tägigem Arrest, nach Befinden auch mit härterer Strafe geahndet.

Hanau am 4. Mai 1869.

Für den Konrad Friedrich Reck aus Bockenheim, geboren am 20. Mai 1852, ist um Entlassung aus dem diesseitigen StaatS- verbande, Behufs AuSwinderung nach Amerika, dahier nachgesucht worden.

Hanau am 9. Mai 1869.

Dem Bader Konrad Schaumburg hier ist von Königlicher Regierung Konzession zum Ausziehen der Zähne ertheilt worden. Hanau am 13. Mai 1869.

(Veröffentlichung.) Der angebliche Louis Brehme, Lohgerber von Arnstadt, 48 Jahre alt, hat dahier die Anzeige gemacht, daß er seinen vom Landrathsamt zu Arnstadt (Fürstenthum Schwarzburg Sondershausen) am 18. August 1868 ausge­stellten Reisepaß, sowie Heimathschein zwischen Frankfurt und Hanau verloren habe;

desgleichen machte der Former Heinrich Bach man n aus Freienseen dahier die Anzeige, daß er sein von Großh. Hess. Be­zirksamt Schotten ausgestelltes Wanderbuch zwischen hier und Auheim verloren habe;

welches zur Verhütung von Mißbräuchen hiermit veröffentlicht wird.

Hanau am 14. Mai 1869.

(Gefundene Gegenstände.) Ein Weißes Taschentuch. Einige Stückchen Gold. Ein rothe« Taschentuch. Eine Unter- lasche, enthaltend 1 Taschentuch, 1 Portemonnaie mit Geld rc. Ein Hobel. Eigenthümer können sich zur Empfangnahme dahier melden.