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Jährlicher (ind. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. M die Wattige Earmondzeile oder deren Raum

Halbjährl. , 21 , 5 'MDEWW das erste Mal »/«, die folgenden Male V» Sgr.;

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Das einzelne Blatt 1 sspaltige 2V», 1 ,

Hanauer Wochenblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

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Samstag, drn 8. Mai.

1888.

Amtlicher Theil.

Für die diesjährige Badezeit werden, zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht.

1) Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.

2) Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimm-Anstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit 25 Sgr. Strafe, oder 1-jtägigem Arrest, nach Befinden auch mit härterer Strafe geahndet.

Hanau am 4. Mai 1869.

(Gefundene Gegenstände.) Eine braune Schürze. Ein grauer Sack. Ein Stück Hosenzeug von dunkler Farbe. Eigenthümer können sich 'zur Empfangnahme dahier melden.

(Verlorene Gegenstände.) Ein goldner Ohrring. Ein weißer Hornstiel von einem Sonnenschirmchen. Ein kolorirtes Bild. Ein Metzgcrstahl. Die Finder werden aufgefordert, solche anher abzuliefern.

Hanau am 7. Mai 1869.

Der Landrath: Schrötter.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

HreisvrrWlrmg und AmMimg

in der

Königlichen Zeichen-Academie zu Kann«.

Die hochgeschätzten Ehren- und kunstverständigen Mitglieder der hiesigen Zeichen- Academie, alle Freunde und Kenner der schönen Künste, sowie die Eltern, Vormünder und sonstigen Angehörigen der Schüler der Zeichen-Academie werden hiermit eingeladen,

Sonnabend den 13. Mai d. I., Nachmitags 2 Uhr,

in dem Saale des hiesigen Neustädter Rathhauses dem feierlichen Acte der Austheilung der Preise beizuwohnen, welche nach dem Urtheil unpartheiischer Sachkenner den befä­higtsten und tüchtigsten Schülern der Anstalt zuerkannt worden sind. Die Ausstellung der Arbeiten aber, die vom 13. bis einschließlich den 19 Mai d. J. und zwar an den Sonntagen von 11 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittag«,- an hen Wachentagen von 10 bis 12 Uhr Vormittags und 2 bis 5 Uhr Nachmittags Statt finden wird, bitten - wir sowohl zur Aufmunterung des Eifers und Fleißes der Schüler, als auch zur Er­haltung und Erhöhung des Interesses für die Anstalt überhaupt recht zahlreich zu besuchen.

Zugleich werden die Schüler der Academie aufgefordert, sich am 15. Mai d. J. zu oben bestimmter Zeit einzufinden und zu gewärtigen, welchen unter ihnen die Preise zuerkannt worden sind. Würde einer derselben ohne erhebliche, bei dem Jnspector an erwähntem Tage und zwar im Laufe des Vormittags anzuzeigende Ursache ausbleiben, so soll dies den Verlust des ihm zugedachten Preises zur Folge haben.

Hanau, am 26. April 1869.

Königliche Direktion der Zeichen-Academie.

p. Schrötter, »r. Piderit, Hausmann, Eberhard, «etSler, Landrath. Gymnasialdirector. Academie-Jnspektor. Fabrikant. Kommerzrenrath.

(548) vt. Ebell.

^C^T Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche den Abonnementsbetrag für das Wochenblatt pro 2., 3. ü. 4. Quartal d. I. an das hiesige Waisenhaus bezahlt haben, können denselben gegen Rückgabe der Quittung wieder bei mir in Empfang nehmen lassen.

Gleichzeitig werden diejenigen Herren Ortsvorstände, welche den Abonnements- betrag pro 1. Quartal d. J. noch nicht anher bezahlt haben, um baldgefällige Be­richtigung desselben ersucht.

Hanau am 21. April 1869.

Der Waisenhaus-Buchhalter Reuter.

Bekanntmachung.

Am Dienstag den 11. Mai d. I., Vormittags von 10| Uhr ab, sollen auf dem Paradeplatz hierselbst 66 hölzerne Bettstellen, sowie eine Partie alte eiserne Mnsilien öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zah­lung verkauft werden, wozu Kauflustige hier­mit eingeladen werden . >

Hanau am 3. Mai 1869. (574)

Königliche Garnison-Verwaltung.