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Oeffentliche Acker - und Wiesen-Verpachtung
Freitag den 7. M a i b. I., Vormittags 10 Uhr, sollen im Forsthause beim Gastwirth Frank folgende Acker- und Wiesenparzellen, zur Oberförsterei Wolfgang gehörig, verpachtet werden:
1) ein Theil der Stumpfbruchswiese = 29 C. A. 44 mR., in Parzellen;
2) Mähplatz in der Rothen Lache (Forstort Alterwald, Abth. Z) = 30 C. A.;
3) ein Mähplatz im Forstort Hochweg — 3 C. A.;
4) ein Mähplatz im Forstort Langewas- sec, Abth. d, — 5 C. A.;
5) ein Mähplatz im Forstort Ribbes, Abth. a, = 1 S. A.;
6) ein Mähplatz im Forstort Kalkhecke, ' Abth. a, = 5 6. A.;
7) ein Mähplatz am rechten Kinzigufer im Forstort Alterhaag, Abth. a (bisher an Heinrich Diey in Rückingen verpachtet) — 3^ C. A.;
8) die sog. Schinkenlochswiese im Forstort At.'erhaag, Abth. g, — 3 C. A.;
9) Ackerp rzelle an der alten Ruhbanks- Wiese = 1 C. Ä. 274 □«.;
10) Ackerparzellen von 1 6. A. 144 QR. Größe zwischen Forstort Kalkhecke u. der Niederrodenbacher Straße.
Nr. 8 bis 10 waren bisher dem Unterförster LipstuS zu Niederro- denbach als Dienstland zugetheilt.
Die betreffenden Forstschutzbeamten sind angewiesen, dem pachtlustigen Publikum die Pachtgegenstände an Ort und Stelle zu zeigen.
Wolsgang am 28. April 1869. Der Oberförster
(558) _________Bock.____
gry Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche den Abonnementsbetrag für das Wochenblatt pro 2., 3. n 4. Quartal d. J. an das hiesige Waisenhaus bezahlt haben, können denselben gegen Rückgabe der Quittung wieder bei mir in Empfang nehmen lassen.
Gleichzeitig werden diejenigen Herren Ortsvorstände, welche den Abonnements- betrag pro 1. Quartal d. I. noch nicht anher bezahlt haben, um baldgefällige Berichtigung desselben ersucht.
Hanau am 21. April 1869.
Der Waisenhaus-Buchhalter Reuter.
Am 17. April d. J. ist dem Cigarren- Macher Philipp Reinhardt hier eine Spindeluhr mit römischem Zifferblatt entwendet worden. Der große Zeiger ist von Stahl, der kleine von Messing.
Hanau am 27. April 1869.
Der Staatsanwalt.
Für denselben:
S p o r l e d e r, k. A.
P rokla m
Niederrodenbach Zum Zwangs- verkaus der auf den Namen des Konrad Schwind, Philipps Sohn, zu Niederro- denbach eingetragenen, in dasiger Gemarkung belegenen Grundstücke, als: Karte Ar. R.
H. 78. — 32 Land, auf dem Weibels;
J. 557. — 10?T „ am Hanauerweg;
S. 484. — 9°„ „ im Weinberg;
E. 687. 4 2 Wiese ; am Grabland j Graben;
K. 757. — 20*-c Garten, beim Dorf;
M. 1044. — 6] ö Grabland, im Hühner- loch;
R. 128. 4 34 Land, im neuen Feld;
S. 778. 4 2 Land, im Weinberg, am neuen Schlag;
0. 65. — 36 Land, über der Fahrbach, am Weidertsgraben;
L. 200. 4 19 Lanv, an der Lehr, ist erster Verkaufstermin auf
den 21. Juni d. I., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 19. Juli und
den 1 6. August d. I., jedesmal
Morgens 11 Uhr, i vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.
In dem ersten Verkaufstermine haben et- ■ waige weitere Hypothekargläubiger, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelden und durch Vorlage der darüber sprechenden s Urkunden zu begründen.
Hanau am 26. April 1869.
Königliches Amtsgericht, Abth. I. Merz.
; (549) vt. Gesing.
Die Ausführung größerer Maurer- und Pflastererarbeiten auf den fiskalischen Do- mainen WihelmsbaderHof, Gro- nauer Hof und BaierSröder Hof soll im Wege der Submission verdungen werden. Kostenanschläge und AuSführungs- bedingungen liegen im Geschäftslokale des Unterzeichneten, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, zur Einsicht auf.
Die Offerten sind portofrei und mit der Aufschrift:
„Submission auf die Ausführung von Maurer- und Pflastererarbeiten auf den fiskalischen Domainen Wilhelmsbader H^^ Gronauer Hof und BaierSröder Hof"
, spätestens bis zum
SO. Mai d. I.
hierher einzusenden, an welchem Tage die Eröffnung der eingegangenen Offerten Statt findet.
Hanau am 27. April 1869.
Der Landbaumeister
| Koppen.
Bekanntmach«?! g.
Von der Kaiserlich Französischen Postverwaltung sind in neuerer Zeit mehrfach Fälle zur Sprache gebracht worden, in welchen rekommandirte,nachFrank- reich bestimmte Briefe HinsichtS des Couverts und des Verschlusses nicht den in Frankreich geltenden Anforderungen ent- sprechen haben. Die wahrgenommenen Mängel bestanden hauptsächlich darin:
1) daß von den Absendern unterlassen war, Kreuz-Couverts zu den gedachten Briefen zu verwenden,
2) daß der Verschluß der mit Kreuz- Couverts versehenen Briefe statt durch mindestens zwei, durch nur ein Lacksiegel oder mittelst Oblate hergestellt war und
3) daß durch die angebrachten Lacksiegel nicht sämmtliche Klappen des Kreuz- , Couverts verschlossen waren.
Die Correspondenten werden ersucht, die nach Frankreich bestimmten rekomman- dirten Briefe unter Kreuz-Couvert zu legen und wenigstens mit zwei Siegeln in gutem Siegellack mittelst eines ordentlichen Petschafts dergestalt zu verschließen, daß s ä m m t- liche Klappen des Couverts durch diese Siegel gehörig befestigt sind.
Die Postanstalten sind veranlaßt worden, über die äußere Einrichtung, welche die gedachten Briefe haben müssen, auf Verlangen noch genauere Auskunft durch Vor- legung einer im Post-Amtsblatt abgedruckten Zeichnung zu geben.
Berlin, den 21. April 1869.
Generalpostamt, von Philip sborn.
Gdiktalladung.
Gelnhausen. In dem über das nachgelassene Vermögen des Johannes Mö- si n ger und dessen Ehefrau, Anna Maria, geb. Euring, von hier, eingeleitete Con- cussversahren werden sämmtliche Gläubiger derselben hierdurch öffentlich aufgefor- dert, ihre Ansprüche an die Masse im Termine
Mittwoch den 2. Juni d. I., Vormittags 9 Uhr, basier anzumelden und zugleich die alsdann zu machenden Vergleichsvorschläge zu gewärtigen, widrigenfalls diejenigen von ihnen, denen weder ein Pfand- noch ein sonstiges - Vorzugsrecht zur Seite steht, als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend, angesehen werden.
Zugleich haben sich dieselben über die Person des zu bestellenden Curators zu vereinbaren.
Gelnhausen am 26. April 1869.
Königliches Amtsgericht. Heuser.
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