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AbonnementSpreis:

Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

Halbjährl. - 21 5

Vierteljiihrl. 10 9

Das einzelne Blatt 1

InsertionspreiS t

gär Sie Wattige Garmondzeile oder deren Raum Las erste Mal 3/4, die folgenden Male */4 Sgr.;

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Hanauer Wochenblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

J2 T6 Samstag, den 3. April. 1869.

^^ Wüt bem 1. April hat ein neues Abonnement auf das hiesige Wochenblatt begonnen. Dasselbe erscheint wöchentlich Bmal, Mittwoch und Samstag, und enthält außer kurzen Auszügen aus dem Amtsblatte und Öffentlichen Anzeiger einen amtlichen Theil, öffentliche Bekanntmachungen und Privat-Anzeigen, welch letztere bei dem großen Leserkreise eine weite Verbreitung finden, sowie Serien - und Gewinnziehungen der Anlehensloose, Ab­gang der Posten und Eisenbahnzüge, sowie Tarif der letzteren, Tarif für telegraphische Depeschen, Veröffent­lichung der bis Ende 1868 gezogenen Anlehensloose, Stand der Anlehensloose, Gold- und Silbercours und Ver­öffentlichung her Verehelichten, Geborenen und Gestorbenen sämmtlicher hiesigen Kirchengemeinden; außerdem einen unterhaltenden Theil und Mannigfaltiges. Der Abonnementspreis beträgt für Hanau und Umgegend 10% Sgr. incl. Stempel-Steuer. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und für die einspal­tige Garmondzeile oder deren Raum % Sgr. berechnet.

Bestellungen für hier werden bei der Expedition dieses Blattes,- für auswärts bei den betr. Poststellen ge­gen Erlegung des QuartalbetragS von 12 Sgr. incl. Postaufschlag entgegengcnommen.

Denjenigen hiesigen Abonnenten, welche das Abonnement bis zum Schlüsse dieses Quartals nicht gekündigt, wird das Wochenblatt auch in dem zweiten Quartale geliefert werden. Die auswärtigen Abonnenten aber werden gebeten, bei den betreffenden Poststellen das Abonnement schleunigst erneuern zu wollen, damit in der Übersendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 31. v. MtS. ausgegebene Nummer 18 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des 26. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Verzeichniß der Vorlesungen, welche im Sommer-Semester 1869 bei dem mit der Universität in Beziehung stehenden Königlichen landwirthschaftlichen Lehrinstitute zu Berlin (Behrenstraße 28) stattfinden werden; 3) Bekanntmachung des GeneraUPostamte« zu Berlin vom 22. v. Mts., wonach der zwischen dem Nord­deutschen Bunde und Schweden am 23./24. Februar d. J. abgeschlossene Post-Vertrag am 1. April d. J. in Kraft tritt; 4) Be­kanntmachung der Herrn Finanz-Ministers vom 14. v. Mts., den Verkehr mit Branntwein nach und von Luxemburg betreffend; 5) Bekanntmachung der Provinzial-Steuer-Direktion zu Caffel vom 13. v. Mts., wonach diejenigen Privatpersonen, welche unver­dorbene und unbeschriebene, auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juli 1867 angefertigte, in Folge des Gesetze« vom 5. März 1868 wegen Aenderung der Stempelsteuer in den Regierungsbezirken Caffel und Wiesbaden mit Ausnahme der Stadt Frankfurt a/M. nicht mehr verwendbare Stempelmaterialien besitzen, diese bis zum 15. d. Mts. bei dem betreffenden Hauptsteuer­amte zur Umtauschung gegen jetzt im Gebrauch befindliches Stempelmaterial einzureichen haben; 6) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Caffel, vom 25. v. Mts., den für die Zeit vom 1. April bis ult. September b. I. auf 1 Sgr. 8 Pf. festgesetzten Prei« eines Blutegels betreffend; 7) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

(Aus Nr. 18 des Amtslattes.)

Ernannt sind: der Schichtmeister und Sekretair Schulze bei dem Salzamte in Sülbeck zum Faktor, die Bergreferendare Bräuning und Löwe zu Berg-Assessoren. Letzterer ist dem Königlichen Oberbergamte zu Halle überwiesen. Es sind ernannt: zum Königlichen Eisenbahn-Lademeister der Lademeister Brandhorst in Caffel, zum Königlichen Eisenbahn Gepäck-Expedienten der Gepäck-Expedient Wimmer in Caffel. - Die Ober-Post-Sekretaire Saelzer, Humburg, Theobald, von Sturm­feder, Kersting und Bode in Caffel sind zu Ober-Post-Commisfarien ernannt worden. Der dem Referendar von Winkler