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Bekanntmachung.
Für die Verpachtung der Restauration auf dem Bahnhöfe zu Langenselbold einschließlich einer Wohnung für den Restaurateur, ab 1. April d. I. im Wege der Submission, ist Termin auf
den 15. Februar c.,
Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden.
Die Pachtbedingungen können bei dem Stationsvorsteher zu Langenselbold eingesehen werden. Qualifizirte Bewerber werden eingeladen, ihre Anerbietungen, mit Angabe, ob einschließlich der zugehörigen Wohnung oder ausschließlich derselben submittirt wird, unter der Aufschrift:
„Offerte zur Uebernahme der Restauration auf dem Bahnhöfe zu Langenselbold" versiegelt und portofrei an die unterzeichnete Direktion bis zum festgesetzten Termine einzusenden.
Später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden.
Cassel am 23. Januar 1869.
__ Königliche Eisenbahndirektion.___ (108)
Holzverkauf
Donnerstag den 11. b. M., von Vormittag- 10 Uhr an, wird im hiesigen Gemeindewald, Districkt Buchenheege, nachverzeichneteS Gehölze:
30 Eichen-Abschnitte, von 8—32 Fuß Länge und 11—24 Zoll Durchmesser;
3 Buchen „ „ 10-19 „ , „ 21-23 „
4 Klafter Eichen-Scheitholz (PfarrbesoldungSholz);
4 „ „ und Buchen-Scheit- und Anbruchholz;
6 „ „ Erdstöcke;
538 Stück „ , „ Wellen, an Ort und Stelle öffentlich versteigert.
Mittelbuchen am 5. Februar 1869.
Der Bürgermeister
__ Heck.______ (160)
Alle Behörden werden ersucht, den wegen inS hiesige Amtsgerichtsgefängniß abliefern Diebstahls in Untersuchung stehenden Eisen« ju lassen.
gleßer Sebastian Werner von Groß- v Der Polizeianwalt anheim im BetretungSsalle verhaften und GöbelS.
Eine der wichtigsten Wohlthätigkeitsanstalten hiesiger Stadt ist die in 1840 errichtete Kleinkinderbewahranstalt. Dieselbe ist für noch nicht schulpflichtige Kinder solcher Eltern bestimmt, welche deS Brod- erwerbs wegen verhindert sind, ihre Kinder zu Hause zu überwachen. Es werden täglich an 100 Kinder in der Anstalt von Morgens bis Abends beaufsichtigt und mit kräftiger nahrhafter MittagSkost gespeist, gegen Zahlung eines geringen Betrags.
In den letzten Jahren reichen die Beträge nicht mehr aus, indem die Preise der nothwendigsten für die Kinder erforderlichen Lebensmittel bedeutend in die Höhe gegangen, die außerordentlichen Beiträge und Geschenke seltener geworden sind und daher ein nahmhaftes Deficit entstanden ist. _
Wir wenden uns dieserhalb an die Bewohner HanauS, denen das Wohl dieser Anstalt und der armen Kinder am Herzen liegt und solche bisher durch Beiträge und Geschenke nicht unterstützt haben, mit der dringenden Bitte: ihr Scherflein zu der ferneren Erhaltung der Anstalt auch bei- zutragen und sich in die in Umlauf gesetzt werdende Liste einzuzeichnen.
Hanau am 1. Februar 1869.
Der Vorstand der Kleinkinderbewahranstalt:
Saffian. Pfe iffer. (152)
Da eS für den größten Theil der Hanauer Bevölkerung von Interesse sein wird, wenn wir in mehreren Fortsetzungen ein altes Actenstück von 1679 veröffentlichen, welches auf unsere Vaterstadt und speciell auf die Neustadt Hanau Bezug nimmt und unseren Vorfahren gewiß von großer Wichtigkeit war, so lassen wir dasselbe nachstehend folgen.
Vergleich
Wegen Unterhalt
deß
FORTIFICATIOI- und
&UARMSO1- Wesens.
WIR Leopoldt Bon GOttes Gnaden, erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, in Germanien, zu Hungarn, Böheimd, Dalmatien, Croatien und Schlävonien König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steher, Kärndten, Craik und WUrtenberg, Graffe zu Habspurg, Throl und Görtz, rc. ic.
BEkennen und thun kund jedermänniglichen Mit diesem Unserem offenen Kayserlichen Briefs bezeugend, daß Unserm Kayser- lichen CammeL-Gericht im Rahmen deß Wohlgeborenen auch Unserer und deß Reichs Lieben Getreuen Friedrich Easimirn Graffen zu Hanau, Herrn zu Müntzenberg und Liechtenberg, So dann Bürgermeister und Rath, auch gesammter Bürgerschaft der Neuen Stadt daselbsten, Unsers Kayserlichen Cammer-Gerichts Advocaten und Procuratorn, die Ehrsame, Gebührte Unsere und der Reichs liebe getreue, Henrich Wilhelm Erhardt, der Rechten Dr. und Lt. Johann Henrich Zink, als hierin von boeden Seiten constituirte Anwalde, Und hierzu speciatim befelcht, vermittelst taü 9ten hujus extrajudidaiiter exhibirter unterthänigster Suppli- cation zu vernehmen geben, welcher gestalt zwischen gedachtem Graffen zu Hanau, und ermelten Bürgermeister und Rath, auch gesammter Burgerschafft der Neuen Stadt daselbsten, wegen Unterhaltung besagter Stavt Buarnison, Fortification, auch fünften
dißfals angesetzter Monat Gelder halber, vor etlichen abgewichenen Jahren einige Differentien entstanden, und dieselbe zu einem Process an berührtem Unserm Kayserlichen Cammer-Gericht gerathen sehen, wie solches die hieselbsten inter easdem partes gerichtlich ventiiirte acta, citationis ad Tidendum se grarari adversus constractus antecessorum, & reversales L c- mit mehreren aus- weisen; Wann nun aber vermittelst beederseitS angewendeten Fleißes eS endlich dahin gediehen, daß berührte obgeschwebete (Strittigfeiten nunmehro den 6. Septemb. deß neigst verflossenen 1679. Jahrs in der Güte gsntz abgethan und aus dem Grund gehoben worden, alles mehrern Inhalts Copehlich vorbrachter hierüber aufgerichteter Transaction, inmassen dieselbe nachfolgender Gestalt zu ersehen ist:
KUndt und zu wissen sehe hiermit, Demnach zwischen dem Hochgebohrnen Graffen und Herrn, Herrn Friedrich Easimirn Graffen zu Hanau, Rhieneck und Zwehbrücken, Herrn zu Müntzenberg, Liechtenberg und Ochsenstein, Erb-Marschalln und Ober- Vogten zu Straßburg rc. und dann Bürgermeister, Rath und Burgerschafft Jhro Hoch-Gräflichen Gnaden Neuen Stadt Hanau, wegen Unterhalt deß Fortification- und liuarmson-Wesens, schon ! von geraumer Zeit sehr schwehre zu unterschiedenen malen zwar ad tempus in soweit suspendirt, niemalen aber aus dem Fundament erhabene Differentien entstanden, in deme auf jcmäliges Herr- schafftliches gnädiges Begehren und Zumuthen, die Neustadt Hanau sich uientalen zu berührtem Vestungs- und Guarnison^ Unterhalt verstehen, sondern ihre Befreyung von solchem onere vermittelst ihrer mit gnädiger Herrsch äfft Anno 1597. und Anno 1601. -ausgerichteten l'sMnIatwn und Transfix, und zwar um so viel do kräfftiger behaupten wollen, je deutlicher gleichwolen darinnen versehen, daß die Jnwshncre dieser Stadt, gegen Erlegung ihrer ohne dieses schwehr genug fallenden beständigen jährlichen Schätzung, auf zukünfftigc Fälle verschonet bleiben, und in denen Anlagen eine beständige Richtigkeit haben sollen, mit fernerem