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WWW Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
M 1O.
Samstag, den 6. Februar.
1869»
Amtlicher Theil.
Nachdem das Königliche Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten genehmigt hat, daß die bisher durch die Rentereien vereinnahmten Deckgelder bis auf Weiteres von den Landgestütwärtern vereinnahmt werden sollen, so setze ich die Herrn Bürgermeister des Kreises mit der Weisung hiervon in Kenntniß, die Züchter zur Zahlung des Deckgelds an die Landgestütewärter zu verweisen.
Hanau am 31. Januar 1869.
Der Landrath: Schrötter.
Nachdem der Kaufmann Adolph Treusch von hier die ihm übertragene Unteragentur zur Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Häfen niedergelegt und die Rückgabe der von ihm gestellten Kaution beantragt hat, so wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der Kaution entgegengesetzt werden sollen, innerhalb sechs Monaten vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet mit einer Nachweisung darüber dahier anzumelden sind, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist.
Der Landrath: Schrötter. (151)
(Bekanntmachung) Das diesjährige Kreis-Erfatz-Gefchäft wird in der Zeit vom 1. bis incl. 10. April er. hier abgehalten werden. Die Herrn Bürgermeister werden daher veranlaßt, die Stammrollen nebst den Geburtslisten nicht zum 1. März sondern bereits am 15. Februar er., bei Vermeidung der kostenpflichtigen Abholung, hierher einzureichen.
Hanau am 4. Februar 1869.
Der Landrath: Schrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, das Landgestüt betreffend.
Die Deckzeit beginnt in diesem Jahre am 8. Februar zu Cassel und Marburg und am 1. März spätestens auf allen Stationen im Lande.
Zur Erleichterung für die Züchter wird das Deckgeld nicht mehr an die Rentereien, sondern an den Landgestütswärter der Station bezahlt, wo die Stute gedeckt wird.
Die Züchter haben die Bezahlung des Deckgeldes auf den Zulaßscheinen durch den Landgestütswärter quittiren zu lassen.
Die Deckstunden sind Morgens zwischen 6 und 8, und 11 und 12 Uhr; Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr. — Um 9 Uhr Morgens findet das Probiren Statt.
Die Bedingungen, unter denen die Bedeckung mit Königlichen Landbeschälern geschieht, werden auf den Stationen angeschlagen und durch die Landgestütswärter gratis vertheilt.
Cassel am 23. Januar 1869.
Königliche Landgestüt-Direktion.
Jagdverpachtung.
Donnerstag den 11. Februar 18 69, Nachmittags 1 Uhr, soll die der Gemeinde Langenbergheim zustehende, mit dem 15. Februar d. I. leihfällig werdende Waldjagd von circa 580 Normalmorgen, welche von den Königl. Preußischen Orten Ostheim und Marköbel mit ihrem Wald
begränzt ist, auf weitere drei Jahre unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber er»
gebenst eingeladen werden. Langenbergheim am 30. Januar 1869. Großherzogliche Bürgermeisterei Langenbergheim.
Ruth. (126)
Bekanntmachung.
Donner stag den 18. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, sollen auf hiesigem Posthofe
ein alter viesitziger Postwagen und
ein alter sechssitziger Postschlitten-Kasten, unter den vor dem Verkaufe bekannt gemacht werdenden Bedingungen, gegen gleich baare Zahlung meistbietend versteigert werden.
Hanau am 4. Februar 1869.
Postamt.
Lins. (156)
Jagdverpachtung.
Die der Stadt zustehende Jagd in hiesiger Gemarkung wird für die Zeit vom 19. September 1869 bis zum Jagdaufgang 1873
Mittwoch den 24. d. M.,
Morgens 11 Uhr, im Kämmereilokal nach dem Meistgebot unter Genehmigungsvorbehalt öffentlich verpachtet.
Hanau am 3. Februar 1869.
Der Stadtkämmerer Weigert. (154)