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Hanauer Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags»
^§. V. Mittwoch, den 3. Februar. IMr»*
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Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 30. v. Mts. ausgegebene Nr. 6 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: 1) Inhalt des am 21. v. Mts. zu Berlin ausgegebenen 1. und 2. Stücks des Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes; 2) Inhalt des am 25., 27. und 28. v. Mts. zu Berlin ausgegebenen 7., 8. und 9. Stücks der Gesetzsammlung für die Königl. Preuh. Staaten; 3) Bekanntmachung des Generalpostamts zu Berlin vom 14. v. M., betreffend das zwischen der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes und dem Norddeutschen Lloyd zu Bremen abgeschlossene Ucbereinkommen wegen des Austausches baarer Einzahlungen nach und aus den vereinigten Staaten Amerika's, vom 1. Februar d/J. ab; 4) Bekanntmachung derselben Behörde vom 15. v. Mts., wonach vom 1. Februar d. I. ab Proben von roher und gesponnener Seide sowie von gefärbter und gezwirnter Seide auch in dem Falle, wenn sie einen Kaufwerth haben bis zum Gewichte von 6 Loth gegen ermäßigtes Porto mit der Briefpost nach Frankreich abgesendet werden können; 5) Bekanntmachung Königl. Consistoriums zu Cassel vom 9. v. Mts., betreffend die erledigte Pfarrei Soeben, in der Klasse Allendorf; 6) Bekanntmachung des Provinzial-Steuer-Direktors zu Münster vom 19. v. Mts., wonach die Verwaltung der Erbschaftsabgabe für die Grafschaft Schaumburg bei dem Erbschaftssteuer-Fiscalat in Casfel verbleiben soll rc.; 7) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern zu Cassel, vom 14. v Mts., betreffend den Erlaß des Herrn Kriegsministers und des Herrn Ministers des Innern vom 27. Dezember 1868, wonach hinsichtlich der Behufs Zulassung zum einjährigen freiwilligen Militair- dienste an die wissenschaftliche Qualifikation zu stellenden Anforderungen nach passus 12 der Verordnung zur Ausführung der Mili- lairersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März v. I. die Bestimmungen der §§. 154 und 155 der Instruktion für alle den altpreußischen Landestheilen angehörigen jungen Leute vom Jahre 1869 an uneingeschränkt in Kraft treten sollen; 8) Bekanntmachung des Königl. Apellationsgerichts zu Cassel dom 20. v. Mts., betreffend die Zurückgabe der von dem vorhinnigen ersten Depositar des Amtsgerichts zu Wetter, Amtsrichter Collmann daselbst, hinterlegten Caution; 9) Bekanntmachung des Oberpostdirektors zu Cassel vom 20. v. M., wonach die Personenpost von Wüstensachsen nach Geisa jetzt um 5 Uhr 15 Minuten Nachm. aus Wüstensachsen abgeht; 10) Bekanntmachung des Oberpostdirektors zu Cassel vom 22. v. Mts., betreffend Aufforderung an die Versender, von der undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe rc. Abstand zu nehmen; 11—18) Bekanntmachungen des Königl. Oberbergamts zu Clausthal vom 3., 5. und 8. v. Mts., betreffend die Ausfertigung verschiedener Verleihungsurkunden von Bergwerken an Privatunternehmer; 19) Bekanntmachung des Königl. Preuß. Haupt-Bankdirektoriums zu Berlin vom 18. v Mts., wonach Diejenigen, welche Banktheile erworben,. die Eintragung in die Stammbücher der Bank aber noch nicht bewirkt haben, auf §. 61 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 (Gesetzsammlung S. 435; aufmerksam gemacht werden; 20) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
(Aus Nr. 6 des Amtslattes.)
Der Gerichts-Assessor Eduard Schaub ist mit Genehmigung der Herren Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und der Jusiiz der Königlichen General-Commission-in Cassel zur Beschäftigung überwiesen. — Der Salinen-Jnspektor Schäffer, früher zu Orb, jetzt zu Cassel, ist in Folge der Veräußerung der Saline Orb vom 1. Januar d. J. ab bis auf Weiteres auf Wartegeld gesetzt. — Der Schichtmeister und Sekretair Hapt heben, zuletzt im Oberbergamtsbezirke Bonn beschäftigt, ist zum Faktor ernannt, unter Uebertragung der Stelle eines technischen Hülfsbeamten bei der Berg-Inspektion Zellerseld vom 1. Februar d. I. an. — Den Oberbergräthen Osthaus und Koch ist der Rothe Adler-Orden 3r Klaffendem Hüttenwerks-Direktor Iahn zu Rothehütte der Rothe Adler-Orden 4r Klasse und dem Oberbergamts-Büreaudiener Steinbeißer das allgemeine Ehrenzeichen verliehen. — Der Civilanwärter Geher ist als Revierdiätar von Fulda nach Schmalkalden versetzt. — Dem Bergreferendar S chantz, bisher zu Cassel, ist die Erlaubniß ertheilt, sich bei dem Oberbergamts-Collegium zu Clausthal zu beschäftigen. — Zu Domainenrentmeistern sind unter Vorbehalt des Widerrufs bestellt worden: der Rentmeister Weidemann zu Eschwege bei dem -Domainenrentamte daselbst; der Rentmeister Baur zu Hanau bei dem Domainenrentamte daselbst; der Rentmeister Fuhrmann zu Fulda bei dem Domainenrentamte daselbst; der Rentmeister Dörffler zu Steinbach-Hallenberg bei dem Domainenrentamte zu Marburg; der Regierungs-Sekretair Horchler zu Cassel bei dem Domainenrentamte daselbst; der Rentmeister Hitze roth zu Rotenburg bei dem Domainenrentamte daselbst; der Rentamtmann Schmidt zu Vöhl bei dem Domainenrentamte zu Treysa; weiter ist der Rentmeister Keyser zu Rinteln mit der Verwaltung des Domainenrentamtes daselbst beauftragt worden. — Der Pfarrer extr. Ernst Friedrich Pfeiffer aus Nentershausen ist auf erfolgte Präsentation zum HAfspfarrer in Kirchditmold bestellt Werben. - Gestorben: die Unterförster Kaiser zu Friedewald, Oberförsterei Friedewald; Klee zu Nenterode, Oberförsterei Reugshausen; Wolf zu Rotenburg, Oberförsterei Erkshausen. — Pensionirt: Förster Schütte zu Raboldshausen,^ Oberförsterei Mühlbach; die Unterförster Bernhardt zu Schlierbach, Oberförsterei Jesberg; Beckmann zu Zesberg, Oberförsterei Jesberg; Bergmann zu Vaake, Oberförsterei Gahrenberg; Braupain zu Roda, Oberförsterei Ernsthausen; Thiel zu Schreufa, Oberförsterei Hommershausen. — Versetzt: Unters erster Zinn von Kemmerode, Oberförsterei Kirchheim, nach Jesberg, Oberförsterei Jesberg; Waldwärter Huppmann von Motzfeld, Oberförsterei Friedewald, nach Schlierbach, Oberförsterei Jesberg. — Als Förster auf Probe wurden angestellt die Forstversorgungö-Anwärter: Jäger (Gefreiter) Mielke zu FUedewald, in der gleichnamigen Oberförsterei; Jäger Benecke zu Roda, Oberförsterei Ernsthausen.