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Wochenblatt.
Erscheint Mittwochs und Sumstusts»
M O.
Samstag, den 23. Januar.
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Amtlicher Theil.
Nach Maßgabe der Verordnung, betreffend die Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel vom 9. sept. 18b7, habe ich zur Berathung und Beschlußnahme mit den Herren Ständen einen Kreistag auf Freitag den 89. Januar 0. Vormittags 10 Uhr, im Rathhause zu Hanau anberaumt, zu dessen Wahrnahme ich mit dem Bemerken ergebenst einlade, daß die Ausbleibenden durch die Beschlüsse der Erscheinenden gebunden werden.
Vorlagen:
1. Wahl der 3 Ritgiieoer ver Kommission zur Begutachtung dec Klassensteuer-Reklamationen auf Grund des Gesetzes vom 1. Mai 1851 und der Instruktion vom 19. Juni 1851.
2. Die seitherigen Gebäuoesteuer-Veranlagungsbezirke sind aufgehoben. Statt derselben bildet der ganze Kreis Hanau einen einzigen Veranlagungsbezirk. Für diesen Kreis bleibt eine aus 4 Mitgliedern und 4 Stellvertretern bestehende kreis- ständische BeranlagungS-Komifsion zu wählen.
3. Nachdem die Subvention des Staats fortgefallen, ist die Handwerksschule zu Hanau sistirt Die Angelegenheit ist wichtig genug, um sie zum Gegenstand der kreisständischen Berathung zu machen, die anderweite Organisation der Schule zu erwägen, auch Beschluß zu fassen, ob, resp, in welchem Umfange eine ^Unterstützung Seitens der Kreiskorporation zu bewilligen sei. Specielle Vorlage wird aus dem Kreistage geschehen.
Hanau am 20. Januar 1869.
Der Landrath: Schrötter.
Für den Julius Kluge aus Hanau, geboren am 28. April 1852, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Stastsverbande
Behufs Auswanderung nach Amerika dahier nachgesucht worden.
Hanau am 11. Januar 1869.
Der Landrath: Scbrötter.
Nachverzeichnete polizeilichen Verbote werden hiermit zur Beachtung in Erinnerung gebracht:
1) Fahren mit Schieb karren auf dem gepflasterten Trottoirs in und bei Hanau. Strafe 1—3 fl. Polizeiliche Anordnung vom 4. Dezember 1836.
2) Desgleichen über die öffentlichen Plätze in Hanau, als: französische Allee, Neustädter Marktplatz, Paradeplatz. Strafe 10 Sgr. bis 1 Thaler. Polizeiliche Anordnung vom 2. Juni 1825, 9. Juli 1840 und 9. Oktober 1861.
3) Uriniren an Gebäuden, namentlich an Wirthshäusern. Strafe 10—15 Sgr. Polizeiliche Anordnung vom 24. November 1840 und vom 14. April 1864.
4) Stehenlassen von bespanntem Fuhrwerk ohne Aufsicht. Strafe 15 Sgr. Polizeiliche Anordnung Dom o. Juli 1864.
5) Reinigen und Ausleeren von Abtritts- und Clo ackengrub en darf nur bei Nacht und zwar während der Monate November, Dezember und Januar von 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens, die übrigen Monate von 11 Uhr Abends bis
4 Uhr Morgens geschehen. Zuwiderhandlungen werden mit 5 fl. bestraft. Polizeiliche Anordnung vom 6. März 1834.
Hanau am 18. Januar 1869.
Der Landrath: Schrötter.
Die Herrn Bürgermeister werden zur Einzahlung des Abonnementsbetrags für das Amtsblatt und den öffentlichen Anzeiger pro 1869 mit zusammen 1 Thlr. aufgefordert.
Hanau am 18. Januar 1869.
Der Landrath: Schrötter.
(Bekanntmachung.) Die Herrn Bürgermeister des Kreises Hanau werden aufgefordert, die ortspolizeiliche Aufsicht über das legitimationslos sich herumtreibende, arbeitsscheue Gesindel stets strengstens zu handhaben, namentlich alle verdächtig erscheinenden Individuen ausgreisen und zur weiteren Verfügung an mich abliefern zu lassen.
Hanau am 20. Januar 1869.
' Der Landrath: Schrötter.