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Bockenheim. In der Nacht vom 5.
ihnen, denen weder ein Pfand- noch ein sonstiges Vorzugsrecht zur Seite steht, als!
dem Beschlusse der Mehrheit beitretend angesehen werden. , „
Auch haben sich die Gläubiger zugleich über die Beibehaltung des einstweiligen Waschküche ein kupferner Waschkessel, ca.
Konkurskurators zu erklären. Gelnhausen am 4. Januar 1869. 2z Fuß oben im Durchmesser groß und
Königliches Amtsgericht.
H e u s e r.
auf den 6. b. M. wurde aus e-ner hiesigen
vt. Coch
Rav olzhausen und Langenselbold. Zum zwangsweisen Verkäufe der dem Johann Georg Schäfer und Ehefrau, Anna Margaretha, geb. Schäfer, zu Ravolz- Haufen, katastrirten, in Ravolzhäuser und Langenselbolder Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
Karte.
A.
Ar. R.
3 1 27
I).
4 — 5 31
29 1 135 3z 136 U 141 z 353 '
24
1) Ravolzhäuser Gemarkung:
Wohnhaus mit Anbau, Scheuer, Stallung und Hofraum, am Hohenstein;
Grabgarten, neben dem Haus;
ungefähr 14 Fuß hoch, welcher am Rande oben einen Sprung hat, sowie eine Parthie Würste, ca. 20 Pfund schwer, meistens Blutwürste und einige Leberwürste, entwendet.
Etwaige Spuren zur Entdeckung des Diebes resp, der gestohlenen Gegenstände ersuche ich dahier oder der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.
Bockenheim am 9. Januar 1869.
Im Auftrage Königl. Polizei-Präsidiums:
J.
J.
L. wird
f; über der Waldstraße;
Bücking, Polizeikommissar.
(36)
7
32
6
32
6
daselbst;
am Hohenstein;
an der Waldstraße;
im Schwalbengrund;
; in der Blinke;
334 — 16fj
347 — 33
364 — 32
23 U 351
24 2' 11|
25" | 15
26 31 2
150 | 30 anderweiter
in der Blinke;
daselbst; daselbst.
2) Lange nselbolder Gemarkung:
räumt gewesenen auf
im Poppenheckengrund ;
auf der Zeit;
daselbst;
im Thälerborn, dritter Verkausstermin statt des auf den 7. Januar 1869 anbe-
Morgens anher bestimmt.
Langenselbold am 7. Januar 1869.
Königliches
Rei
den 28. Januar d. I.,
1—12 Uhr,
Der (*)
Amtliche Kalender?
für
das Fürsienthum Hanau
(in Duodezformat), sowie der
Komtorekalender,
beide auf das Jahr 1869, sind in der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau zu haben.
Wiederverkäufer erhalten vom Kalenderbetrag 85% Rabatt.
Bekanntmachung. (42)
Für die diesjährige regelmäßige Militair- musterung haben sich alle Militair- Pflichtige:
a) welche in der zweiten Hälfte des Jahres 1848 und im Jahre 1849 geboren sind,
b) welche dieses Alter zwar überschritten, aber sich zur Erfüllung der Militair- Pflicht neck nicht gestellt haben,
c) welche sich zwar schon gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, nach Vorschrift des §. 59 der Militair- ersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868, innerhalb der Zeit vom 1 5. b. M. bis zum 1. Februar, unter Vorzeigung ihres Geburtsscheins, Behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle, auf dem Stadthanse anzumelden.
Diese Aufforderung gilt ebensowohl den Militairpflichtigen aus hiesiger Stadt als denjenigen aus andern O r t e n d e s N o r d d e u t s ch e» B u u d e s, welche in irgend welcher Eigenschaft zeitweilig ihren Aufenthalt dahier haben.
Für solche, welche durch Krankheit oder vorübergehende Abwesenheit verhindert sind, die vorgeschriebene Anmeldung persönlich zu bewirken, muß dieselbe Seitens der Eltern, Vormünder, Lehr-, Brododer Fabrikherrn geschehen.
Amtsgericht, ihard.
vt. Bauer. (35)
Die Unterlassung der Anmeldung ist nach §. 176 der angezogenen Ersatzinstruktion mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr., eventuell entsprechender Gefängnißstrafe bedroht und können die betreffenden Mili- tairpflichtigen (§. 177) weiter noch, je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, von den Ersatzbehörden, unter Verlust der Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen, sowie des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, vorzugsweise zum Militairdienst herangezogen werden.
Hanau am 5. Januar 1869.
Der Oberbürgermeister
Cassian.
Diejenigen, welche geneigt sind, die Lieferung des Brods und der warmen Kost oer im hiesigen Kreisgerichtsgefängniß detinirten Gefangenen zu übernehmen, werden aufgefordert, im Lokale der Staats- anwalt die deshalbigen Bedingungen ein- zusehen und ihre Forderungen zu stellen. Es kann dies bis zum 24. b. M. täglich Morgeirs von 9—12 Uhr geschehen.
Hanau am 9. Januar 1869. Der Staatsanwalt Wilhelm!
Bekanntmachung.
Freitag den 15. b. M., Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Kurfürstlichen Schloßgarten zu Hanau: 1 Linden-Stamm, 1 Linden- Abschnitt, 1 Haufen Linden-Astholz, 1 Haufen Akazien-Stamm- und Astholz, 1 Klafter Weiden-Scheitholz, 1 Haufen Reisholz und einige Erstöcke öffentlich meistbietend verkauft werden.
Fasanerie, bei Hanau, am 10. Januar 1869.
Schröder, Hofgärtner. (43)
VilbelerWasser
pr. Krug 3 kr. ohne Krug, empfiehlt
Carl Jüebbel. (47)
Versterbet «NA. C51)
Montag den 18. Januar und die darauf folgenden Tage, jedesmal von Nachmittags 1 Uhr an, soll der Nachlaß des verstorbenen Herrn Jsack I a e o b,- in der Behausung am Steinheimerthor, bestehend in einer großen Partie Goldwaaren, als : Brochen, Ohrringen, Vorstecknadeln, Fingerringen, Colliers, Armspangen rc., Silber, 8 Taschenuhren, Tranchirmessern und Gabeln, Löffeln; ferner Kanapees, Kommoden, Tischen, Stühlen, 1 Schreibpult, Bettstellen, Kleiderschränken, 1 Sessel, 4 Wanduhren, . Portraits, Leinen- gerath, drei vollständigen Betten, Herrn- und Frauenkleidern, ferner einer Partie Spezerei- ' waaren, Zübern, Bütten, Kupfer, Zinn, Porzellan, Glas und sonst verschiedenen Haushaltungsgegenständen, gegen baare Zahlung verkauft werden.
Spezereiwaaren werden Mittwoch den 20. Ja-uar versteigert.
W. Sei Wert, Taxator.