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2. Hintersteinau. P k o k 1 a m.

Auf Betreiben eines Gläubigers ist der zwangs­weise Verkauf des verzeichneten, auf den Namen des Johannes Link, Georgs «Lohn, katastrirten und in Hintersteinauer Gemarkung gelegenen Grund­eigenthums, als:

Karte. Ar. Rth.

L. 41 1 22 Wiese, im Oberdorf, erkannt und zu diesem Zwecke erster Steigerungs­termin auf

den 5. Februar 1 8 69, eventuell zweiter Steigerungstermin auf den 26. Februar 1869, eventuell dritter Steigerungstermin auf

den 19. März 1869, jedesmal

Vormittags 11 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle vor das unterzeich­nete Amtsgericht anberaumt worden und werden Kaufliebhaber hierzu eingeladen.

Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Steigerungstermine, bei Meidung des ge­meinrechtlichen Nachtheils, bezw. der Benachrich­tigung auf ihre Kosten, geltend zu machen.

Schlüchtern am 26. November 1868.

Königliches Amtsgericht.

Kellner.

vt. CalaminuS.

3. Oberzell u. Weichersbach. Proklam.

Auf Antrag eines Pfandgläubigers sollen nach­stehend beschriebene, theils aus den Namen des Wirthes Heinrich LinS und dessen Ehefrau, Katharine, geb. Börner, in Oberzell, theils auf des Ersteren Namen allein katastrirte, in den Ge­markungen Oberzell und Weichersbach belegene Immobilien:

1) Gemarkung Oberzell:

Karte. A. R.

H. 149 |t 8| Wohnhaus mit Scheuer daran, unter einem Dache, und Pottaschen­siederei dabei, auch Hofraum, im Unterdorfe, am Wege, zw. Johs. Kohlhepp und Heinrich Christ.

Gärten:

150 3z an dem Hause;

151 9|/ hinter dem Hause, zu beiden 153 911 Seiten;

H. 177 5| Weg daran.

Land:

242 2$' 5 Ä U° H«-. am «W* 244 H 71 Hute } Wiesen:

C. 70 5 3 in der Gröllbach;

6. 128 l|| Wiese/ im Niederselde, am Wege. 129 4s Land (

Erbgarte n :

K. 5 I 7 am Hirschberger Wege, auch am Kriegelsgraben.

Kartr. A. R.

2) Gemarkung Weichersbach:

A. 102 H 7 Land / unter dem Stoppelberge;

103 h 3 Wiesel

104 |T Rain daran;

77 I 5 Wiese und Land, die Brukswiese, am Drubberge, zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf

den 25. Januar 1869, eventuell zweiter auf

den 22. Februar 1869 und dritter auf

den 2 2. März 1869, die beiden ersten in das Gerichtslokal, jedesmal von 1112 Uhr Vormittags,

der dritte nach Oberzell in das Wirthshaus des Heinrich Lins,

von 2 -3 Uhr Nachmittags, anberaumt worden.

In dem ersten dieser Verkaufstermine haben etwaige weitere Hypothekargläubiger, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils , bezw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelden und durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu begründen.

Schwarzenfels am 30. November 1868.

Königliches Amtsgericht.

Hofmann.

vt. Jordan.

4. Schlüchtern. Verfügung

in Sachen der Maria Jahn, ledig, zu Schlüchtern, Klägerin, jetzt Michael Grünebaum daselbst,

gegen

den Adam Hach von hier, Verklagten, wegen Vaterschaft und Alimenten.

Termin zur Erkennung des Verkaufs der Hypo­thek, als:

Brandvers.-Nr. 197:

Karte. Rth.

V. 146 5 I Wohnhaus mit { Scheuer; 145 1t|ö/ 1 Scheuer mit Stall und Futter- zTheil von 44ö beh älter, sowie Einfahrt;

150 |ö Stallung, nebst

152 1|T Hofraum, vorm Krämerthor; 153 ||j Gärtchen, hinter der Scheuer, wird auf

den 2. Februar 1869,

Morgens 10 Uhr, Kontumazirzeit, anberaumt, in welchem sich Streittheile, bei Meidung des Ausschlusses, aus die bereits einge- zogene Taxation zu erklären haben.

Etwaige noch zulässige Einreden hat Verklagter, beiMeidung gleichen Rechtsnachtheils, in diesem Ter­mine geltend zu machen und liquid zu stellen und