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2. Hintersteinau. P k o k 1 a m.
Auf Betreiben eines Gläubigers ist der zwangsweise Verkauf des verzeichneten, auf den Namen des Johannes Link, Georgs «Lohn, katastrirten und in Hintersteinauer Gemarkung gelegenen Grundeigenthums, als:
Karte. Ar. Rth.
L. 41 1 22 Wiese, im Oberdorf, erkannt und zu diesem Zwecke erster Steigerungstermin auf
den 5. Februar 1 8 69, eventuell zweiter Steigerungstermin auf den 26. Februar 1869, eventuell dritter Steigerungstermin auf
den 19. März 1869, jedesmal
Vormittags 11 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle vor das unterzeichnete Amtsgericht anberaumt worden und werden Kaufliebhaber hierzu eingeladen.
Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Steigerungstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, geltend zu machen.
Schlüchtern am 26. November 1868.
Königliches Amtsgericht.
Kellner.
vt. CalaminuS.
3. Oberzell u. Weichersbach. Proklam.
Auf Antrag eines Pfandgläubigers sollen nachstehend beschriebene, theils aus den Namen des Wirthes Heinrich LinS und dessen Ehefrau, Katharine, geb. Börner, in Oberzell, theils auf des Ersteren Namen allein katastrirte, in den Gemarkungen Oberzell und Weichersbach belegene Immobilien:
1) Gemarkung Oberzell:
Karte. A. R.
H. 149 |t 8| Wohnhaus mit Scheuer daran, unter einem Dache, und Pottaschensiederei dabei, auch Hofraum, im Unterdorfe, am Wege, zw. Johs. Kohlhepp und Heinrich Christ.
Gärten:
150 — 3z an dem Hause;
151 — 9|/ hinter dem Hause, zu beiden 153 — 911 Seiten;
H. 177 — 5| Weg daran.
Land:
242 2$' 5 Ä U° H«-. am «W* 244 H 71 Hute } Wiesen:
C. 70 5 3 in der Gröllbach;
6. 128 l|| — Wiese/ im Niederselde, am Wege. 129 ‘ 4’s Land (
Erbgarte n :
K. 5 I 7 am Hirschberger Wege, auch am Kriegelsgraben.
Kartr. A. R.
2) Gemarkung Weichersbach:
A. 102 H 7 Land / unter dem Stoppelberge;
103 h 3 Wiesel
104 |T — Rain daran;
77 I 5 Wiese und Land, die Brukswiese, am Drubberge, zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf
den 25. Januar 1869, eventuell zweiter auf
den 22. Februar 1869 und dritter auf
den 2 2. März 1869, die beiden ersten in das Gerichtslokal, jedesmal von 11—12 Uhr Vormittags,
der dritte nach Oberzell in das Wirthshaus des Heinrich Lins,
von 2 -3 Uhr Nachmittags, anberaumt worden.
In dem ersten dieser Verkaufstermine haben etwaige weitere Hypothekargläubiger, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils , bezw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelden und durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu begründen.
Schwarzenfels am 30. November 1868.
Königliches Amtsgericht.
Hofmann.
vt. Jordan.
4. Schlüchtern. Verfügung
in Sachen der Maria Jahn, ledig, zu Schlüchtern, Klägerin, jetzt Michael Grünebaum daselbst,
gegen
den Adam Hach von hier, Verklagten, wegen Vaterschaft und Alimenten.
Termin zur Erkennung des Verkaufs der Hypothek, als:
Brandvers.-Nr. 197:
Karte. Rth.
V. 146 5 I Wohnhaus mit { Scheuer; 145 1t|ö/ 1 Scheuer mit Stall und Futter- zTheil von 44ö beh älter, sowie Einfahrt;
150 |ö Stallung, nebst
152 1|T Hofraum, vorm Krämerthor; 153 ||j Gärtchen, hinter der Scheuer, wird auf
den 2. Februar 1869,
Morgens 10 Uhr, Kontumazirzeit, anberaumt, in welchem sich Streittheile, bei Meidung des Ausschlusses, aus die bereits einge- zogene Taxation zu erklären haben.
Etwaige noch zulässige Einreden hat Verklagter, beiMeidung gleichen Rechtsnachtheils, in diesem Termine geltend zu machen und liquid zu stellen und