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1868.
Wochenblatt
fâr den vsrhinnigen
IkegierullgsbezirkHanau.
Hanâu^ Donnerstag den 24. Dezember 1868.
Ab Mit dem 1. Januar L I. beginnt ein Abonnement auf das an Stelle des bisherigen Wochenblatts für den vor- hinnigen Regierungsbezirk Hanau tretende Hanauer Wochenblatt, welches in größerem Format, statt einmal zweimal wöchentlich, u. z. Mittwochs und Samstags, erscheinen wird.
Der Abonnemcutsbetrag beträgt jährlich 2 fl. 30 fr., vierteljährlich 37 y2 fr., und werden nen zugehende Abonnenten gebeten, ihre Bestellungen zeitig Lei der Redaktion dieses Blattes machen zu wollen.
Bei denjenigen Abonnenten, welche bis Ende dieses Monats ihr Abonnement nicht kündigen, wird vorausgesetzt, daß dasselbe stillschweigend erneuert wird.
G e s e tz ß e b u n g.
Die am 16. d. M. ausgegebene Nr. 62 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten vom 30. v. M., vorläufige Anweisung für das Verfahren bei Erhebung der Grund- und Gebäudesteuer in dem Regierungsbezirke Cassel betr.
Die am 17. d. M. ausgegebene Nr. 63 desselben Blattes enthält:
1) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der obersten Verwaltungsbehörde der Diözese Fulda; 2) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtheilung des Innern vom 30. v. M., betreffend die Bittschriften deutscher Kaufleute an das Kaiserlich Russische Finanzministerium wegen Niederschlagung von Zollstrafen und Konfiskationen; 3) Bekanntmachung derselben Behörde vom 3. d. M., wonach Kiel beim 9. Armeekorps als Garnisonsort für einjährig freiwillige Pharmaceuten hinzugetreten ist; 4) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten, vom 5. d. M.,
betr. die Bildung der Gebäudesteuerveranlagungsbezirke; 5) Bekanntmachung des Herrn Provinzialsteuerdirektors vom 10. d. M., betr. die Verbindung der Grafschaft Schaumburg in Beziehung auf die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern mit der Provinz Westphalen rc.; 6) Bekanntmachung des Königl. Geheimen Oberfinanzraths und Generalinspektors des Thüring'schen Zoll- und Handelsvereins vom 5. b. M., die Offenlegung des Vereins- Zolltarifs rc. und der in Königl. Finanzminist. redigirten Rechnungstafeln zur Reduktion des Bruttogewichts auf Nettogewicht, sowie zur Berechnung der Abgaben bei den Steuerrecepturen zu Brotterode und Schleusingen betr.; 7) Bekanntmachung des Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 9. d. M., die Feststellung der Bergreviere in der Provinz Hannover und in dem Regierungsbezirk Hessen betr.; 8) Bekanntmachung des Königl. Oberbergamts zu Clausthal vom 10. v. M., die Gewerke des Eisenerz- und Braunsteinbergwerks „Arzberg 111" betr.; 9) Bekanntmachung des Königl. Bergrevierbeamten Bergassessor Jung vom 12. d. M., das Amtslokal des Bergreviers Hannover zu Hannover betr,; 10) Personalchronik.