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1868.

Wochenblatt

fâr den vsrhinnigen

IkegierullgsbezirkHanau.

Hanâu^ Donnerstag den 24. Dezember 1868.

Ab Mit dem 1. Januar L I. beginnt ein Abonnement auf das an Stelle des bisherigen Wochenblatts für den vor- hinnigen Regierungsbezirk Hanau tretende Hanauer Wochenblatt, welches in größerem Format, statt einmal zweimal wöchentlich, u. z. Mittwochs und Samstags, erscheinen wird.

Der Abonnemcutsbetrag beträgt jährlich 2 fl. 30 fr., vierteljährlich 37 y2 fr., und werden nen zugehende Abonnenten gebeten, ihre Bestellungen zeitig Lei der Redaktion dieses Blattes machen zu wollen.

Bei denjenigen Abonnenten, welche bis Ende dieses Monats ihr Abonnement nicht kündigen, wird vorausgesetzt, daß dasselbe stillschweigend erneuert wird.

G e s e tz ß e b u n g.

Die am 16. d. M. ausgegebene Nr. 62 des Amts­blattes von diesem Jahre enthält:

Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten vom 30. v. M., vorläufige Anweisung für das Verfahren bei Erhebung der Grund- und Gebäudesteuer in dem Regierungsbezirke Cassel betr.

Die am 17. d. M. ausgegebene Nr. 63 desselben Blattes enthält:

1) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der obersten Verwaltungsbehörde der Diözese Fulda; 2) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtheilung des Innern vom 30. v. M., betreffend die Bitt­schriften deutscher Kaufleute an das Kaiserlich Rus­sische Finanzministerium wegen Niederschlagung von Zollstrafen und Konfiskationen; 3) Bekanntmachung derselben Behörde vom 3. d. M., wonach Kiel beim 9. Armeekorps als Garnisonsort für einjährig frei­willige Pharmaceuten hinzugetreten ist; 4) Bekannt­machung Königl. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten, vom 5. d. M.,

betr. die Bildung der Gebäudesteuerveranlagungs­bezirke; 5) Bekanntmachung des Herrn Provinzial­steuerdirektors vom 10. d. M., betr. die Verbindung der Grafschaft Schaumburg in Beziehung auf die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern mit der Provinz Westphalen rc.; 6) Bekanntmachung des Königl. Geheimen Oberfinanzraths und General­inspektors des Thüring'schen Zoll- und Handelsver­eins vom 5. b. M., die Offenlegung des Vereins- Zolltarifs rc. und der in Königl. Finanzminist. redigirten Rechnungstafeln zur Reduktion des Brutto­gewichts auf Nettogewicht, sowie zur Berechnung der Abgaben bei den Steuerrecepturen zu Brotterode und Schleusingen betr.; 7) Bekanntmachung des Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 9. d. M., die Feststellung der Bergreviere in der Provinz Hannover und in dem Regierungsbezirk Hessen betr.; 8) Bekanntmachung des Königl. Oberbergamts zu Clausthal vom 10. v. M., die Gewerke des Eisen­erz- und BraunsteinbergwerksArzberg 111" betr.; 9) Bekanntmachung des Königl. Bergrevierbeamten Bergassessor Jung vom 12. d. M., das Amtslokal des Bergreviers Hannover zu Hannover betr,; 10) Personalchronik.