JWM.
1868.
Wochenblatt
für den vorhinnigen
NegicrungsbezirkHanau.
Hanau^ Donnerstag den 17. Dezember 1868.
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Gesetzgebung.
Die am 8. b. M. ausgegebene Nr. 61 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abth. b. I., vom 27. v. M-, den Zusammentritt derPrüsungs- kommission für einjährige Freiwillige betr.; 2) Bekanntmachung des Herrn Provinzialsteuerdirektors Vom 25. v. M., wonach nach erfolgter Beendigung der Revision der nach steuerpflichtigen Waaren in denjenigen Preußischen und Hamburgischen GebietS- theilen, welche nach der Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 24. Oktober b. J. in den Verband des Gesammtzollvereins ausgenommen worden sind, zwischen diesen Gebietstheilen und den übrigen Theilen des Zollvereins vom 22. November an der den Zollvereinsverträgen entsprechende freie Verkehr eintreten wird; 3) Bekanntmachung des Königl. Regierungspräsidiums vom 1. b. M., die 47. Serienziehung des Kurhessischen, beim Bankhause M. i von Rothschild und Söhne zu Frankfurt v/M. aufgenommenen Staatslotterieanlehns vom Jahre 1845 betr.; 4) Bekanntmachung des Herrn Provinzialsteuerdirektors vom 28. v. M., wonach beim Anschlusse der Herzogtümer Schleswig-Holstein und Pauenburg, des Großherzogthums Mecklenburg- Schwerin und verschiedener Hamburgischer Gebiets- theile an den Zollverein für diese Länder und Landestheile u. z.: was Holstein betrifft, mit Inbegriff der Oldenburgischen, Lübeckischen und Hamburgischen Enklaven, die Waarenkontrole im Binnenlande (§§. 93—97 der Zellordnunq) in Bezug auf alle Waaren- gattungen fuspendirt worden ist rc.; 5) Bekannt-
machung des Herrn Oberpostdirektors vom 2. d. M., wonach die Versender von Päckereien mit Weihnachtssendungen ersucht werden, diese nicht auf die letzten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, vielmehr im eigenen Interesse und zur Förderung des Gesammtverkehrs auf eine angemessene frühzeitigere Absendung jener Packereien Bedacht zu nehmen rc.; 6) Bekanntmachung des Generalpostamts vom 28. v. M., die Vermittelung von Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thlrn., bezw. 87 Gulden 50 Cents Riederl. Währung zwischen sämmtlichen Orten des Norddeutschen Postgebiets und denen des Niederländischen Postgebiets betr.; 7) Bekanntmachung derselben Behörde vom 27. v. M., den Verkauf von Postanweisungsformulare durch die Postanstalten betr., endlich 8) Personalchronik.
Personalchronik.
(Aus Nr. 61 des Amtsblattes.)
ei der Königlichen Regierung zu Cassel ist einge- :derRegierungsassessorFreiherr vonSenden- ran. ______
Stelle des verstorbenen Gerichtsassessors W'i ,. ist der bisher als Hülfsarbeiter bei der Königl. Leneralkommission hierselbst beschäftigt gewesene Gerichlsassessor Kn atz zum Spezialkommis- sarius für die in den Kreisen Hanau, Schlüchtern und Gelnhausen mit Orb schwebenden Auseinanversetzungssachen, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Gelnhausen, ernannt worden.