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1868.

Wochenblatt für den vsrhinnigen Regicrungsbezirk-snau. -------—ssSäSmiMIi!» ffl®«B^»®e?®»'---—--------

Hanau^ Donnerstag den 8. Oktober 1868.

Gesetzgebung.

Die am 28. v. M. ausgegebene Nr. 52 des Amts­blattes von diesem Jahre enthält:

1) Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden, betreffend die 14te Serienziehung der Staatsprämienanleihe vom Jahre 1855; 2) Bekanntmachung des Generalpostamts, wonach zwi­schen dem Norddeutschen Bunde und den Nieder­landen am 1. September d. J. ein Postvertrag ab­geschlossen worden ist, welcher vom 1. Oktober d. J. ab zur Ausführung kommt; 3) Bekanntmachun­gen Königlichen Oberbergamts Clausthal, wonach Verleihungsurkunden ausgefertigt wurden unter den Namen: Gredel, Glückauf, Ludovica, Isidor, Philip­pine, Gutheil, Phosphor, Prinz Eugen, Don Petro und Lerche; 4) Bekanntmachung Königl. Regierung, wonach zur Vornahme einer Ersatzwahl als Mit­glied des Hauses der Abgeordneten für den fünften Wahlbezirk des Regierungsbezirks Cdssel, und zwar der Tag der Wahl der an Stelle inzwischen aus­geschiedenen Wahlmänner zu wählenden Wahlmänner auf den 14. Oktober d. I. und der Tag der Wahl des Abgeordneten auf den 2 2. Oktober d. I. bestimmt ist; 5) Bekanntmachung der Haupt­verwaltung der Staatsschulden, betreffend die 30ste Verloosung der Staatsanleihe vom Jahre 1848.

Die am 2. d. M. ausgegebene Nummer 53 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:

1) Bekanntmachung Königlicher Regierung, wonach die Bestimmungen der Brasilianischen Paßverord­nung vom 6. Mai d. I. zur allgemeinen Kenntniß

Gebracht werden; 2) Bekanntmachung Königliche: kegierung, betreffend pinige Abänderungen, resp. Zusätze in dem veröffentlichten Verzeichnisse derjeni­gen Festtage im Regierungsbezirke Cassel, an welchen Exekutiosakte nicht vorgenommen werden dürfen; 3) Bekanntmachung Königlicher Regierung, betref­fend die Privilegien zur Ausgabe unkündbarer Jnhaberobligationen; 4) Bekanntmachungen Königl. Oberbergamts Clausthal, wonach Verleihungsurkun­den ausgefertigt wurden unter den Namen: Pfau, Marianne, Jörgel, Arnold, Emil, Fulda, Beuern, Ravensberg I und Ravensberg II; 5) Bekannt­machung Königlicher Regierung, betreffend die Fest­setzung einer Präklusivfrist bis zum 31. Dezember 1863 für die noch umlaufenden Restbestände der in dem früheren Herzogthume Anhalt-Bernburg re. emittirten >Ltaatskaffen- und Etsenbahnkassenscheine; 6) Bekanntmachung Königlicher Regierung, wonach zur Vornahme einer Ersatzwahl als Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den löten Wahlbezirk des Regierungsbezirks Cassel, und zwar der Tag der Wahl der an Stelle inzwischen aus­geschiedenen Wahlmänner zu wählenden Wahlmänner auf den 19. Oktober d. I. und der Tag der Wahl des Abgeordneten auf den 26. Oktober d. I. bestimmt ist; 7) Bekanntmachung des Königl. Geh. Oberfinanzraths und Generaliuspektorö des Thüringischen Zoll- und Handelsveroins, wonach im Kreise Schmalkalden am 1. Oktober d. I. die bis­herige Untersteuererhebung zu Brotterode in eine mit Stempeldebit ausgestattete Steuerrezeptur um­gewandelt wird, und von gleichem Zeitpunkte ab die bisherigen Untersteuererhebungen zu Barchfeld,