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1868.
Wochenblatt
für -, n vorhi »tnige »r Ucgiernilgsbe;irkHanau.
Hanau, Donnerstag den 1. Oktober 1868.
den ; 2) Bekanntmachung der Königl. Regierung, daß nach Mittheilung der Königlichen Telegraphendirektion zu Hannover am 1. Oktober d. I. in Rinteln eine durch eine Privatperson verwaltete Telegraphenstation dritter Klasse eröffnet werden wird; 3) Bekanntmachung Königl. Regierung, wonach von nach der Türkei reisenden Personen verlangt wird, daß dieselben mit von der türkischen Gesandtschaft visirten Pässen versehen sind; 4) Bekanntmachung des Geh. Oberbauraths und Direktors der Königlichen Bauakademie, daß das Studienjahr aus der genannten Akademie am 5. Oktober d. J. beginnt. Die Meldungen zur Aufnahme in diese Anstalt müssen unter Beifügung der Nachweise, welche über die Befähigung zur Aufnahme nach den §§. 7 bis 9 der Vorschriften für die Königl. Bauakademie vom 3. Sept. 1868 gefordert werden, bis spätestens zum 3. Oktober schriftlich bei dem Direktor derselben erfolgen; 5) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts Clausthal, wonach Verleihungsurkunden ausgefertigt wurden unter den Namen: Zufall, Bör- gels, Vaterland, Harnisch, Schloßvogt, Herrenfeld, Jungfrau, Lucie, Venus, Hans, Neupreußen, Samuel, Schnepfe, Emma und Luftballon; 6) Personalchronik.
Die am 22. v. M. ausgegebene Nr. 51 desselben Blattes enthält:
1) Bekanntmachung des Bezirksausschusses für die Abgeordnetenwahlen der Ritterschaft, den aus Sonnabend den 10. Oktober d. I., Mittags 11| Uhr, anberaumten Wahltermin betreffend; 2) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts Clausthal, wonach Verleihungsurkunden ausgefertigt wur-
Gesetzgebung.
Die am 21. v. M. ausgegebene Nr. 50 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden, daß die am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsen von Preußischen Staatsschuldverschreibungen bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin, Oranienstraße Nr. 94, unten links, schon vom 15. d. M. ab, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstage, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, gegen Ablieferung der Koupons in Empfang genommen werden können. Von den Regierungs- Hauptkassen, den Bezirkshauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg, der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Hauptkasse in Rendsburg werden diese Koupons vom 20. d. M. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, eingelöst werden. Die Koupons müssen nach den einzelnen Schuldengattungen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der verschiedenen Appoints enthaltendes, aufgerechnetes und unterschriebenes Verzeichniß beigefügt sein. Gleichzeitig findet bei der Staatsschuldentilgungskasse die Einlösung der durch unsere Bekanntmachung vom 11. März d. J. zur Auszahlung am 1. Oktober d. I. gekündigten Schuldverschreibungen der frei- willigen Anleihe von 1848 Statt. Bei den Regierungshauptkassen und den übrigen, oben genannten Kassen können diese Schuldverschreibungen ebenfalls vom 20. d. M. eingereicht werden, sie müssen jedoch von diesen Soffen vor der Auszahlung der Staatsschuldentilgungskasse zur Feststellung übersandt wer