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. V 40.

1868.

Wochenblatt

für -, n vorhi »tnige »r Ucgiernilgsbe;irkHanau.

Hanau, Donnerstag den 1. Oktober 1868.

den ; 2) Bekanntmachung der Königl. Regierung, daß nach Mittheilung der Königlichen Telegraphen­direktion zu Hannover am 1. Oktober d. I. in Rinteln eine durch eine Privatperson verwaltete Te­legraphenstation dritter Klasse eröffnet werden wird; 3) Bekanntmachung Königl. Regierung, wonach von nach der Türkei reisenden Personen verlangt wird, daß dieselben mit von der türkischen Gesandtschaft visirten Pässen versehen sind; 4) Bekanntmachung des Geh. Oberbauraths und Direktors der König­lichen Bauakademie, daß das Studienjahr aus der genannten Akademie am 5. Oktober d. J. beginnt. Die Meldungen zur Aufnahme in diese Anstalt müssen unter Beifügung der Nachweise, welche über die Befähigung zur Aufnahme nach den §§. 7 bis 9 der Vorschriften für die Königl. Bauakademie vom 3. Sept. 1868 gefordert werden, bis spätestens zum 3. Oktober schriftlich bei dem Direktor derselben erfolgen; 5) Bekanntmachungen Königlichen Ober­bergamts Clausthal, wonach Verleihungsurkunden ausgefertigt wurden unter den Namen: Zufall, Bör- gels, Vaterland, Harnisch, Schloßvogt, Herrenfeld, Jungfrau, Lucie, Venus, Hans, Neupreußen, Samuel, Schnepfe, Emma und Luftballon; 6) Personal­chronik.

Die am 22. v. M. ausgegebene Nr. 51 desselben Blattes enthält:

1) Bekanntmachung des Bezirksausschusses für die Abgeordnetenwahlen der Ritterschaft, den aus Sonnabend den 10. Oktober d. I., Mittags 11| Uhr, anberaumten Wahltermin betreffend; 2) Be­kanntmachungen Königlichen Oberbergamts Claus­thal, wonach Verleihungsurkunden ausgefertigt wur-

Gesetzgebung.

Die am 21. v. M. ausgegebene Nr. 50 des Amts­blattes von diesem Jahre enthält:

1) Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden, daß die am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsen von Preußischen Staatsschuldverschreibungen bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin, Oranienstraße Nr. 94, unten links, schon vom 15. d. M. ab, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstage, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, gegen Ablieferung der Koupons in Empfang genommen werden können. Von den Regierungs- Hauptkassen, den Bezirkshauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg, der Kreiskasse in Frank­furt a. M. und der Hauptkasse in Rendsburg wer­den diese Koupons vom 20. d. M. ab, mit Aus­nahme der oben bezeichneten Tage, eingelöst werden. Die Koupons müssen nach den einzelnen Schulden­gattungen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der ver­schiedenen Appoints enthaltendes, aufgerechnetes und unterschriebenes Verzeichniß beigefügt sein. Gleich­zeitig findet bei der Staatsschuldentilgungskasse die Einlösung der durch unsere Bekanntmachung vom 11. März d. J. zur Auszahlung am 1. Oktober d. I. gekündigten Schuldverschreibungen der frei- willigen Anleihe von 1848 Statt. Bei den Regie­rungshauptkassen und den übrigen, oben genannten Kassen können diese Schuldverschreibungen ebenfalls vom 20. d. M. eingereicht werden, sie müssen jedoch von diesen Soffen vor der Auszahlung der Staats­schuldentilgungskasse zur Feststellung übersandt wer­