1868
JV38.
Wochenblatt
sirr den vorhinnigen
RegierungsbezirkHanau.
H a n a u , Donnerstag den 17. September 1868.
Gesetzgebung.
Die am 7. d. M. ausgegebene Nr. 46 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Bekanntmachung Königl. Regierung, die Veranlagung der süffisanten Einkommensteuer im hiesigen Regierungsbezirke für das Jahr 1869 betreffend; 2) Instruktion für die Vorsitzenden der nach §. 21 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu bildenden Einschätzungskommissionen vom 8. Mai 1851, nebst drei Anlagen; 3) Instruktion für die Vorsitzenden der nach §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu bildenden Bezirkskommissionen vom 13. Juli 1851, nebst Muster; 4) Bekanntmachung Königlicher Generalkommission, betreffend die Statt gefundene Wahl zu Mitgliedern der Kreisvermittelungsbehörden; 5) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts Clausthal, wonach Verleihungsurkunden ausgefertigt wurden unter Den Namen: Gute Hoffnung 1, Smaragd, Bernhard, Albert, Emilie, Zebra, Merkur, Diamant, Königsgrätz und Neu-Mexico; 6) Bekanntmachung des Königl. Provinzialsteuerdirektors, betreffend den Verkehr mit Spielkarten; 7) Bekanntmachung Königlicher Regierung, betreffend die Einziehung der noch im Umlauf befindlichen 200,000 Thlr. Anhaltische Staatskassenscheine in ApsintS zu 10 Thlr. der Emission vom 1. Oktober 1855 rc.; 8) Personalchronik. ___
Die am 8. d. M. ausgegebene Nr. 47 desselben Blattes enthält:
1) Verzeichniß der nach §. 4 ff. der Verordnung vom 20, September 1867, betreffend die kommunal
ständische Verfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel, zur Theilnahme an den Wahlen der Abgeordneten der Ritterschaft zum Kommunallandtage berechtigten Mitglieder des ehemals reichsunmittelbaren Adels, der althessischen Ritterschaft, der Ritterschaft der Grafschaft Schaumburg und der im § 16 des Landtagsabschieds für das Kurfürstenthum Hessen vom 9. März 1831 genannten adeligen Familien der ehemaligen Provinz Hanau; 2) Bekanntmachung Königl. Regierung, die Zusammenstellung der Grundsätze über die Behandlung des Portofrei- Heitswesens im Norddeutschen Postgebiet vom 1.Januar 1868 betreffend; 3) Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten, betreffend das Königliche Provinzialschulkollegium zu Cassel; 4) Polizeiverordnung Königlicher Regierung, die Anlage und den Betrieb von Privatsteinbrüchen, Thon-, Lehm-, Mergel-; Gyps-, Sand- und dergleichen Gruben betreffend, 5)Bekanntmachung Königlicher.Regierung, wonach der bisherige Kaiserliche Botschaftssekretair Herr C. I. C. d e Hell an Stelle des Herrn Roth an zum Kaiserlich Französischen Generalkonsul in Frankfurt a. M. ernannt worden ist; 6) Bekanntmachung Königlichen Regierungspräsidiums, wonach die Wahrnehmung der Forstpolizeianwaltsschäfte bei den Königlichen Amtsgerichten des Kreises Schaumburg vom 1. Oktober d J. an wiederum den damit beauftragt gewesenen Forstbeamten übertragen worden ist; 7) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts Clausthal, wonach Berleihungsurkunden ausgefertigt wurden unter den Namen: Heinrichslust, Heiland, Auguste und Richard.