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1868

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Wochenblatt

für Hu vorhinnigeu

RegierungsbezirkGanau.

Hanau^ Donnerstag den 6. August 1868.

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Gesetzgebung.

Die am 23. b. M. ausgegebene Nr. 35 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:

1) Auszug aus der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 7. April d. I., betr. zur Anstellung diejenigen Anwärter im unteren Forstvienste, welche bei Erlaß der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 4. Juli v. J. in den neu erworbenen Landestheilen bereits ein An­recht oder eine Aussicht auf die Verleihung von Forstschutzbeamtenstellen erlangt hatten; 2) Bekannt­machung, betreffend die Erhebung der Stempelsteuer von Spielkarten rc.; 3) Allgemeine Verfügung vom 13. Juli 1868, betreffend das Medizinalwesen im Regierungsbezirke Cassel; 4) Bekanntmachung, wo­nach bestimmungsmäßig solche Gegenstände zur Be­förderung mit der Post nicht aufgegeben werden dürfen, deren Versenduug mit Gefahr verbunden ist, namentlich Zündpillen zu Salonpistolen, s. g. Amorces; 5) Bekanntmachung, betreffend die ander­weite Regelung des Stempelwesens im Regierungs­bezirke Cassel, bezw. Wiesbaden rc.

Die am 25. d. M. ausgegebene Nr. 36 des Amts­blattes von diesem Jahre enthält:

1) Bekanntmachung, betreffend die Einführung der altländischen direkten Steuern, bezw. die anderweite Regelung der Grundsteuer -von den Liegenschaften in Gemäßheit des Gesetzes vom 21 Mai 1861 rc. in den neu erworbenen Landestheilen, nebst An­weisung vom 7. Mai 1868 für das Verfahren bei den Verwessungsarbeiten zur Vorbereitung der Aus­führung des erwähnten Gesetzes, betreffend die an­

derweite Regelung der Grundsteuer in den Pro­vinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen.

Die am 25. d. M. ausgegebene Nr. 37 desselben Blattes enthält:

1) Bekanntmachung, wonach unter dem Tittel: Königliche Direktion der Main-Weser- Bahn" eine Behörde eingesetzt ist, welche am 1. August d. I. ihre Wirksamkeit beginnen und ihren Sitz in Cassel nehmen wird; 2) Bekanntmachung, betreffend das Expropriationsverfahren für die Elm- Gemündener Eisenbahn rc.; 3) Personalchronik.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Gutsverpachtung.

Das Domainengut zu Bischhausen bei Wald­kappel, 740 Acker Grundfläche enthaltend, soll, von Trinitatis 1869 an auf 12 Jahre verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin auf

Montag den 1 7. August d. I.,

Vormittags 10 Uhr, in das Regierungslokal zu Cassel bestimmt wird. Pachtbewerber haben über ihre landwirthschaft- liche Qualifikation und über den Besitz eines dis­ponibel« Vermögens von 18000 Thalern glaub­hafte Nachweisung spätestens im Termine vorzu­legen. Die Pachtbedingungen liegen im Domainen- fekretariate der unterzeichneten Behörde und bei der Renterei Reichensachsen zur Einsicht offen.

Cassel am 14. Juli 1868.

Königliche Regierung, »theilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Korn.