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^ 31.

1868.

Wochenblatt

für den vorhinnigen

RegierungsbezirkHanau.

Hanau^ Donnerstag den 30. Juli 1868.

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Gesetzgebung.

Die am 20. d. M. aüsgegebene Nr. 34 deS Amts­blattes von diesem Jahre enthält: 1

1) Gese^ vom 4. Juli 1868, betreffend die privat­rechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts­genossenschaften ; 2) Gesetz vom 4. Juli 1868, betr. die Kontrole des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869; 3). Bekanntmachung, wonach der Lebensversicherungs- und Bürgschaftsleistungsgesell- schaft Albert in London die Gestattung zum Ge­schäftsbetriebe in dem vormaligen Königreiche Han­nover, dem vormaligen Kurfürstenthume Hessen, dem vormaligen Herzogthume Nassau und dem Gebiete der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. ertheilt worden ist; 4) Bekanntmachung, betreffend dieUeber- weisung der bei den vormaligen oberen Kurhessischen Gerichten hinterlegten eröffneten und uneröffneten Testamente an die Amtsgerichte I zu Cassel, Roten­burg, Marburg, Fulda, Hanau und Rinteln; 5) Bekanntmachung, die Erhebung der Steuern und Abgaben im Fürstenthume Waldeck und Pyrmont betreffend; 6) Personalchronik.

Personalchronik.

Der Feldmesser Wolff von Tarnowitz ist in das Ressort der Generalkommission zu Cassel versetzt und der Spezialkommission Rinteln, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Rinteln, zugeordnet worden.

Der frühere Kurhessische Feldmesser G. Hand­schuh ist in das Ressort der Generalkommission zu Cassel übernommen und der Spizialkommission Mar­burg, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Mar­burg, zugeordnet worden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden-

Gntsverpachtung.

Die Domaine Unter- und Oberziehers bei Fulda nebst dem Vorwerk Obergötzenhsf, zusam­men mit einem Areal von 1022 z Casseler Acker,- soll auf 18 Jahre, vom 1. März 1869 an, ver­pachtet werden, wozu öffentlicher Steigerungs­termin auf

Donnerstag den 10. August d. I.,

Morgens 10 Uhr, in das Regierungslokal zu Cassel bestimmt ist. Pachtbewerber haben sich über landwirthschaftliche Qualifikation und über den Besitz eines dispo­niblen Vermögens von 18000 Thlr. durch glaub­hafte Zeugnisse spätestens im Termine auszu­weisen, und können die Pachtbedingungen bei der Renterei Fulda sowie auch im Domainenfekre- tariate der unterzeichneten Regierung eingesehen werden.

Cassel am 3. Juli 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Koch.

vt. Feh.

2 Gutsverpachtnng.

Das Domainengut zu Bischhausen bei Wald­kappel, 740 Acker Grundfläche enthaltend, soll von Trinitatis 1869 an auf 12 Jahre verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin auf

Montag den 17. August d. I., Vormittags 10 Uhr,