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Pmb. Mz. Vtl. R.

360 — 1 4 am Wiesenbrunnen, neben Johan­nes Hamburger;

416 — 1 2 am Pflugsgraben, neben Brau mann und Engelhardt;

459 — 3 29 in der Neuenwiese, neben Brau­mann und Engelhardt;

391 --- 30 im Schmidtgarten, neben dem Nonnengute;

407 — — 34 hinterm Wäldchen, neben Bal­thasar Emnierich und Gottlieb Kehr.

Acker im Schmidtfelde:

309 — 1 39 am Nordholz, neben dem Nonnen- gute.

Acker im Oberwiesenfelde:

454 — - 3 am Rain, neben Georg Philipp Lüdicke und dem Rain.

Acker im Heßlerfelde:

447 1 2 33} an der -Seckbacher Flor, neben der langen Tonne;

134 — 3 32 von unten auf den Bornheimer Weg, neben dem Liebfrauenstifts­gute.

B. Berkersheimer G e- Markung:

Wiese:

316--31 in der Oberwiese, neben Zent­graf Pflug, von dem unterfertigten Gerichte zwangsweise ver­kauft werden.

Hierzu hat man Verkaufstermine auf

den 10. August d. I., eventuell zweiter auf

den 7. September d. I., und eventuell dritter auf

den 5. Okt ober d. I., und zwar die beiden ersten hierher an Amtsstelle, Morgens 10 Uhr, und den letzten

Morgens 9 Uhr, in das GutSgebäude zu Preungesheim angesetzt.

Kaufliebhaber werden hierzu eingeladen, etwaige sonstige Pfandgläubiger aber aufgefordert, ihre Forderungen in dem ersten Verkaufstermine, bei Meldung der Ausschließung und resp, der Be­nachrichtigung von dem Verfahren auf ihre Kosten, anzumelden und urkundlich zu begründen.

Bergen am 9. Juni 1868.

Königliches Amtsgericht. Hille.

Tt. Molter.

3. Bockenheim. Ediktalladung. in Sachen

1) des Metzgermeisters Johann Heinrich Ludwig zu Bockenheim, als väterlichen Gewalthabers über seine minderjähri­

gen Kinder, nämlich: a) Georg Lud­wig, b) August Ludwig, c) Wilhelm Ludwig;

2) des Georg Eichmann 3r in Bocken­heim, Kläger,

gegen

1) Heinrich Bollbach, 2) Johanne Henriette Bollbach, 3) Johann Ja­kob Bollbach, sämmtlich in Bocken­heim, Verklagte, wegen Hhpothekforderung.

Kläger haben gegen die 3 Verklagten dahier eine Klage des Inhalts erhoben, „daß die Ver­klagten, resp, deren Erblasser, Jakob Bollbrach's Wittwe und Johann Christoph Bollbach von Bockenheim, am 1. Dezember 1837 von dem Säcklermeister W. F. I. Maier zu Bacharach ein zu 4| $ verzinsliches Darlehn von 500 Gulden erhalten und zur Sicherheit mehrere in der Bockenheimer Gemarkung belegene Grundstücke verpfändet hätten und daß diese Forderung durch verschiedene Cessionen auf sie übergegangen sei, und haben um Verurtheilung der Verklagten zur Zahlung obiger 500 fl. nebst 4| J Zinsen seit dem 1. November 1866, sowie der Kosten, unter Androhung des Zwangsverkaufs des verpfändeten Grundvermögens, gebeten."

Zur Beantwortung dieser Klage, bezüglich deren speziellen Inhaltes die Verklagten auf die Akten, deren Einsicht im Bureau dieses Gerichts ge­stattet ist, verwiesen worden, ist Termin auf

den 4 September d. I.,

Vormittags 11 Uhr, Kontumazirzeit, bestimmt worden, zu welchem hiermit die Mitver­klagten 1 und 2, da deren Aufenthaltsort unbe­kannt ist, unter Androhung der in den §§. 10 und 12 der Königlichen Verordnung vom 24. Juni 1867 angedrohten Rechtsnachtheile, mit dem An­fügen öffentlich vorgeladen werden, daß sie befugt sind, statt in dem Termine zu erscheinen, schon vor oder in demselben eine schriftliche Klage­beantwortung, welche jedoch von einem Rechts­anwalte unterzeichnet sein muß, einzureichen und daß ihnen alle in dieser Sache weiter ergehenden Verfügungen und Entscheidungen lediglich durch Anschlag an Gerichtsstelle werden bekannt gemacht werden.

Hanau am 9. Juni 1868.

Königliches Kreisgericht, Abthl. 1. Lang.

vt. Frankenberg.

4. Romsthal. Zum zwangsweisen Verkaufe der nachverzeichneten, auf den Namen des Jakob Weigand, Heinrichs Sohn, in Romsthal, kata- stritten, in dasiger Gemeinde gelegenen Jmobilien, als:

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