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1868.

Wochenblatt

s N r d t n v o r h i n n i g e k

RegierungsbezirkHanau.

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Hanau^ Donnerstag den 2. Juli 1868.

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Gesetzgebung.

Die am 24. d. M. ausgegebene Nr. 27 des Amts- . blattes von diesem Jahre enthält:

1) Anweisung für die Hauptsteuerämter wegen Kreditirung der Ein- und Ausgangsabgaben und der inneren Steuern; 2) Gesetz wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstrafgesetzgebung (vom 18. Mai 1868).

Die am 26. d. M. ausgegebene Nr. 28 desselben Blattes enthält:

1) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1868, betr. die Bereinigung der Konsistorien in Cassel, Marburg und Hanau zu einem gemeinschaftlichen Konsistorium in Marburg; 2) Bekanntmachung, betreffend die eilfte Verloosung der sünfprozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859; 3) Bekanntmachung wonach die­jenigen Polizeianwälte, welche nicht richterliche Beamte sind, ihre Urlaubsgesuche bei den betreffenden Kön. Staatsanwälten einzureichen haben; 4) Bekannt­machung, betreffend die Einführung der neu aus­gearbeiteten Preußischen Arzneitaxe rc. in den neu erworbenen Landestbeilen; 5) Bekanntmachung, wo- nack Preußische Gewerbetreibende in Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg- Ltrelitz und die dortigen Gewerbtreibenden in Preußen über die Befugniß zum Geschäftsbetriebe sich in gleicher Weise durch Gewerbelegitimationskarten auszuweisen haben, wie die« für die Angehörigen der übrigen Staaten des Norddeutschen Bunkes und der Zollvereinsstaaten bestimmt ist; 6) Bekanntmachung, betreffend die sichere Verwahrung der öffentlichen Kassenlokale; 7)

Bekanntmachung, wonach der unter der Firma Bayerische Hypotheken- und Wechselbank" in München dsmieilirten Aktiengesellschaft für ihre Levensversicherungs- und Leibrentenanstalten die Er­laubniß zum Geschäftsbetriebe in den Königl. Preußi­schen Staaten ertheilt worden ist; 8) Berichtigung eines Datums in der Bekanntmachung des Herrn Provinzialsteuerdireklors bom' 15. März c., wonach e« zu 89 nicht des Gesetzes vom 25., sondern vom ,5. März 1868" heißen muß; 9) Personalchronik.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1 Gntsverpaehtnng.

Die Domaine Wilhelmsbaderhof bei Hanau, mit einem Areal von 318 Hanauer Morgen soll vom 1. Mai 1869 an auf 12 Jahre verpachtet werden und ist öffentlicher Termin hierzu auf

Montag den 27. Juli d. I., Morgens 10 Uhr, in das Lokal der Regierung dahier bestimmt. Bewerber haben sich über lindwirthschaftliche Qualifikation und über den Besitz eines dispo­niblen Vermögens, von 7000 Thlr. - im Termine auszuweisen. Die Pachtbedingungen können bei der Renterei Hanau und im Domainensekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden.

Cassel am 19. Juni 1868.

Königliche Regierung,

Abthl. für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Ledderhose.