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Besondere Bekanlltmachungekr der Verwaltungs- und Finanzbehörben.

1. In der Waisenhausbuchhaudlung z U Hanau ist das vorschriftsmäßige FormulAr- papier

1) zu Gesinderegister nebst Gesindebücher,

2) zu Pfändungsbefehlen für die Gemeindeerheber und

3) zum Forstrügeregister für die Forstlauser, zu haben.

2. Für den Georg Lorenz Wilhelm Emil Roher von hier, geboren am 6. Juni 1851, ist um Ent­lassung aus dem diesseitigen Staatsverbande Be­hufs Auswanderung nach Amerika dahier Uach- gesucht worden. ,

Hanau am 25. Mai 1868.

Der Mndrath P. Schr ö ttèr.

3. ^öffentlicher Holzverkauf.

Donnerstag den 4. Juni 18 68 sollen in dem Forstreviere Flörsbach, unter den üblichen, vor dem Termine bei dem Oberförster zu Flörsbach zur Einsicht aufliegenden Bedingun­gen, die nachausgeführten Forsterzeugnisse auf das Höchstgebot verwerthet werden, als:

Im Schlage Hirschberg, Abthl. e und g: 250 Klafter Buchen-Scheitholz, 4' kj

20 „ Eichen- krauses Prügelholz (Schäl-

Holz).

Die Zusammenkunft findet Morgens 9 Uhr im Wirthshause zu Kempfenbrunn Statt.

Flörsbach am 20. Mai 1868»

Der Königliche Oberförster

V o l k e n a n di

4. Um Entlassung aus dem Staatsverbande, bezw. um Ertheilung von Reisepässen zur Auswanderung nach Amerika haben nachgesucht:

1) Michael Münz von Altengronau für seinen Sohn Koppel Münz;

2) Philipp Schlingloff, Johannes Sohn, da­hier;

3) Anna Maria Hagemann, Johannes Toch­ter, von Hohenzell

Schlüchtern am 19. Mai 1868.

Der Königliche Landrath v. Wolff.

5. Die Lieferung der im hiesigen Landkranken­hause während der Zeit vom 1. Juli 1868 bis 1869 erforderlich werdenden Steinkohlen soll im Submissionswege vergeben werden. Lieferungs-

osferten wolle «tun bis zum 20. k. M. beschlössen einreichen.

Hanau am 23. Mai 1868.

Königliche LandkrankeuhauMirSktibst. Kühnert.

Vt. MMânl

6. Bekanntmachung

In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Forst­schutzbeamten zu besetzen und werden deshalb Forst- versorguwgsberechtigte aUfgeforderk, ihrè dössall- figen Meldungen binnen drei MdÜatdN bei' dèiU Unterzeichneten einzMeichen.

Mit der fraglichen Stelle ist Sin jährliches EiU- kommen von 150 Thlr. verbunden.

Bergen, Kreis Hanau, am 22. Mai 1868.

Der Bürgermeister Bölp.

7. Hadrer Anordnung zufolge werden an den Tagen der monatlichen Kassenrevisionen, welche am letzten Tage des Monats ut$b wenn dieser aus elüen Sonn- oder Feiertag fäßt, an- dem vorhergehenden Tage Statt finden, bei den Rentereien Erhebungs- und Auszahlungs­geschäfte nicht vorgenommen.

Bei der hiesigen Renterei können ferner in den drei ersten Tagen eines Monats wegen der Gehalts- und Pensionsauszahlungen keine Ein­zahlungen angenommen werven und zur Be- wèllkigung der Geschäfte ist es dringend erforder­lich, daß der Verkehx mit dem Publikum auf die Bormittage beschränkt wird.

Hanau am 26. Mai 1868.

Königliche Renterei.

Baur.

8- In der Waifenhausbuchhand- lung zu Hmnaür ftnd° folgende Formulare WkMhi^t

1) zu den Restenverzeichniffen von Steuern und anderen öffenkl-ichvn Ab­gaben, welche nach der Erekutions- verordnnng vom 22. September 1867 im Zwangswege beizutveiben sind.

2) Mahnzettel und

3) PfänduNgSbeföhle.

9. In der Waisenhausbuchhandlung dahier ist zu HMfl5

Dr. Wachs, der 15» Juni,

ein jährliches Erimiernngsfest für Hauaus

Berbohner,

das Exemplar ökoch. auf Gbückpapier zu 10* kr.

1*