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.MST.

1868.

Wochenblatt

für den vorhinnigen

IkegierungsbezrrkHauau.

Hanau^ Donnerstag den 28. Mai 1868.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden

1 . Gemäß der Bestimmung sub 4 des §. 150 der Militairersatzinstruktion für den norddeutschen Bund vom 26. März d. I., bringen wir hierdurch zu allgemeiner Kenntniß, daß die Prüsungskom- Mission für einjährig Freiwillige jum: zweiten Male in diesem Jahre

Dienstags am 15.,

Mittwoch am 16. und

Donner staag am 17. September, jedesmal

Vorniittags 9 Uhr, im Stadtbau dahier zusammentreten wird, um Diejenigen, welche sich bis zum 1. September d. I. zum Zwecke der Prüfung gemeldet haben wer­den, zu prüfen und über ihre Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militairdienste zu entscheiden.

Nach dem 1. September d. J. eingehende Ge­suche können in diesen Terminen Berücksichtigung nicht finden.

Cassel am 11. Mai 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,

v. Bischoffshausen.

2 Bekanntmachung.

Die Personenpost von Heldenbergen nach Hanau hat vom 21. d. M. ab folgenden Gang erhalten: aus Heldenbergen 4" Uhr früh, in Hanau 6 , ,

In der Richtung von Hanau nach Heldenbergen ist der Gang dieser Post unverändert geblieben. Cassel am 22. Mai 1868.

Der Oberpostdirektor

Riesen.

Bekanntmachung.

Die zweite Pfa.rstelle zu Windecken ist erle­digt. Bewerber um dieselbe haben ihre deshal- bigen Gesuche binnen vier Wochen dahier einzu­reichen.

Hanau am 20. Mai 1868.

Königliches cv. Konsistorium.

Weyra uch.

vt SüS.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

In der Waisenhausbuchhandlung zu Hanau ist das vorschriftsmäßige Formular­papier

1) zu Gesinderegister nebst Gesindebücher,

2) zu Pfändungsbefehlen für die Gemeindeerheber und

3) zum Feldrügeregister für die Forstlaufer, zu haben.

!. Für die diesjährige Musterung im hiesigen Kreise sind folgende Termine in das hiesige Rathhaus, jedesmal Vormittags präcis 7 Uhr bestimmt.