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wiesen, noch durch Empfang eines besonderen Scheins, Seitens der Departements- ersatzkommission von der Wiederholung der Gestellung entbunden sind;
c) alle Militairpflichtige der älteren Jahrgänge, welche ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben.
Zum KlassifikationSgeschäste haben sich die Reserve- und Landwehrmannschaften einzufinden, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familienverhältnisse für den Fall der Einberufung zu den Fahnen eine Zurückstellung beanspruchen, dezw. diese Begünstigung bereits genießen. Die deshalbigen nach §. 10 der allerhöchsten Verordnung vom 7. November 1850 (Amtsblatt Jahrgang 1867, Nr. 41, Seite 393) aufzustellenden Nachweisungen sind mit zur Stelle zu bringen.
Militairpflichtige, welche nach der Ersatzinstruktion im hiesigen Kreise gestellungspflichtig und etwa noch nicht in die betreffende Stammrolle eingetragen sind, haben sich, bei Meidung der in der Ersatzinstruktion angeführten Strafen und sonstigen Nachtheile, noch alsbald bei dem betreffenden Ortsvorstande zur Aufnahme in die Stammrolle zu melden, welch' Letzterer ungesäumt Anzeige davon anher zu machen und diese Personen zum Musterungstermine vorzuladen hat.
Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung in dem anberaumten Termine ausbleiben, haben neben dem Verlust des Rechts an der Loosung Theil zu nehmen, eine Strafe bis 10 Thaler zu gewärtigen.
Familienglieder, auf deren Arbeitsunfähigkeit ein ZurückstellungSantrag begründet werden soll, haben sich, bei Meidung der Zurückweisung des Reklamatiosgesuchs, im Musterungstermine ebenfalls persönlich einzufinden.
Homberg am 8. April 1868.
Der Königliche Landrath.
J. V.: Steinhaus.
17. Bekanntmachung.
Die im ehemaligen Kurfürstenthume Hessen auf Grund der Gesetze vom 26. August 1848 und 24. Mai 1849 ausgegebenen Kassenscheine werden von jetzt an zur Einlösung dahier angenommen.
Hanau am 21. April 1868.
Königliche Renterei. Baur.
18. Der ledige Johann Wolf von Orb hat Behufs Auswanderung nach Nordamerika um Er- theilung eines Reisepasses nachgesucht.
Orb am 20. April 1868.
Der Königl. Verwaltung-amtsverweser Och«.
19. Ullrich Schäfer aus Hulten hat um Erthei- lung eines Paffes zur Reise nach Amerika nachgesucht.
Schlüchtern am 17. April 1868.
Der Königliche Landrath v. Wolff.
20. Um Entlassung aus dem Unterthanenverbande, bezw. um Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika haben nachgesucht;
1) der Dienstknecht Nikolaus Kreß aus Hutten;
2) Iohannes Bär, Iohannes Sohn, von da;
3) Maria Maienschein aus Mottgers. Schlüchtern am 20. April 1868.
Der Königliche Landrath v. Wolff.
21. Verpflichtet sind:
Weber Heinrich Voltz von Ravolzhausen und Schuhmacher Konrad Nagelschmidt von Langendiebach
als Zunftmeister der Langendiebach-Ravolzhäuser Sammtzunst.
Hanau am 21. April 1868.
Der Landrath v. Schrötter
22. Verpflichtet sind:
Schneidermeister Johannes Schultheiß und Schuhmachermeister Wilhelm Seifert zu Langenselbold
als Zunftmeister der dasigen Schuhmacher- und Schneiderzunft.
Hanau am 21. April 1868.
Der Landrath v. Schrötter.
23. Für den Kaufmann Leopold Hirschmann aus Großkrotzenburg, geboren am 25. März 1838, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsver- bande Behufs Niederlassung zu Nürnberg, im Königreiche Bayern, dahier nachgesucht worden.
Hanau am 22. April 1868.
Der Königliche Landrath.
J. V.: Schiek.
24. Konrad Rink und Peter Schäfer aus Langenselbold sind als Zunftmeister der Leineweberzunft daselbst heute verpflichtet worden.
Hanau am 24. April 1868.
Der Königliche Landrath.
J. V.:
, Schiek.
25. Für den 11 Jahre alten Wendelin Bös von Alsberg ist Behufs Niederlassung im Königreiche